Veränderte Erwerbsbiografien und Erhöhung des Rentenalters
Die Realität vieler Erwerbsbiografien sieht heute anders aus als früher. Nach Regierungsangaben kommen schon heute viele Arbeitnehmer nicht mehr auf 45 Beitragsjahre. Im West gehen Männer nach 40,1 Jahren "rentenrechtlicher Zeiten" in den Ruhestand, Frauen sogar nur mit 26,3 Jahren. Im Osten sind es derzeit 45,0 Jahre bei Männern und 37,7 Jahre bei Frauen.1
Darüber hinaus gehen nur wenige Menschen offensichtlich davon aus, dass sie bis zum Alter von 67 Jahren berufstätig sein werden. Nur 20 % können sich dies vorstellen und 23 % schließen dies sogar aus gesundheitlichen Gründen aus.2 Und in der Tat waren 2009 lediglich 30 % der Neurentner 65 Jahre alt. Die Erwerbstätigenquote der 60- bis 65-Jährigen lag bei 38,4 %. Ab dem 63. Lebensjahr fällt die Quote dann noch deutlicher ab. Von den 64- bis unter 65-Jährigen arbeiten nur noch 22,3 % (Altersteilzeit eingeschlossen).3
Viele Rentner müssen schon heute Abschläge in Kauf nehmen, weil sie vorzeitig in den Ruhestand gehen. Das galt 2007 bereits für etwa die Hälfte der neuen Rentner, die zuvor mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Bei Langzeitarbeitslosen ist die Lage noch schlechter. Drei Viertel (76,2 %) von ihnen gehen vorzeitig in Rente, im Schnitt dreieinhalb Jahre früher. Ein Drittel muss dadurch die maximalen Abschläge von 18 % der Rentenansprüche hinnehmen.3
Diese Kluft zeigt sich auch in der monatlichen Altersrente: Nach einem direkten Wechsel aus einer stabilen Beschäftigung beträgt sie heute noch 1028,80 Euro. Nach einer übergangsweisen Arbeitslosigkeit liegt sie bei 799,80 Euro. Und Rentner, die zuvor langzeitarbeitslos waren, bekommen im Schnitt nur 725,90 Euro ausgezahlt.4
Rentenalter wird angehoben
Seit Januar 2012 wird das Renteneintrittsalter für alle 1947 oder später Geborenen stufenweise angehoben – von Jahrgang zu Jahrgang um zunächst einen Monat, so dass 1958 Geborene in der Regel mit 66 in Rente gehen werden. Danach steigt die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang, ab 1964 Geborene erreichen das Rentenalter damit erst ab 67. Das sind die Frauen,und Männer im Alter von heute 47 Jahren oder jünger. Betriebsrenten werden in der Regel erst mit 62 ausgezahlt.
Für jeden Monat, den man vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, werden vom Rentenanspruch 0,3 Prozent abgezogen, und zwar lebenslang. Ein Beispiel: Wer 1955 auf die Welt kam, der kann 2020 erst mit 65 Jahren und 9 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Ein vorzeitiger Rentenbezug mit 63 Jahren - also 33 Monate vor der Regelaltersgrenze - führt zu einer Rentenkürzung von 9,9 Prozent (33 x 0,3 Prozent).

Grafik: BMAS, 03.08.2006
1 BMAS, Rentenversicherungsbericht 2009
2 DIA-Deutschland-Trendvorsorge, 20.01.2010
3 Das Parlament 19.12.2011
4 Altersübergangs-Report 2010-01, Forschungsnetzwerk Alterssicherung
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