Die gesetzliche Rente sinkt

Wer ab 2010 in den Ruhestand geht, kann nur noch mit einer gesetzlichen Mindestrente in Höhe von 49,9 % des allgemeinen Durchschnittsentgelts rechnen - nach Sozialabgaben und vor Steuern! Das Sicherungsniveau vor Steuern sinkt weiter schrittweise auf 46,2 % im Jahr 2023.1 Die Berechnung beruht auf dem Modellfall des "Eckrentners", der 45 Jahre in die Rentenkasse Beiträge aus dem jeweiligen Durchschnittseinkommen eingezahlt hat.2

Nur zwei Prozent der über 65-Jährigen sind heute auf die 2001 eingeführte Grundsicherung von 650 bis 750 Euro im Monat angewiesen. Das wird sich ändern, denn das für 2030 angepeilte Rentenniveau von 43 Prozent des letzten Nettos liegt nahe an der Grundsicherungsschwelle von rund 40 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens.3

Welche Auswirkungen haben die Rentenreformen der letzten Jahre?

  • Ab 2012 steigt das Rentenalter jedes Jahr um einen Monat, ab 2024 jedes Jahr um zwei Monate. Ab 2029 gibt es die volle Rente dann erst mit 67. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, die nach 1946 geboren sind.
  • Ab dem Jahr 2005 wird die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Der stufenweise Übergang ist im Jahr 2040 mit dem Erreichen der vollen Steuerpflicht der Renten abgeschlossen.
  • Einführung eines so genannten Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel, der den Rentenanstieg dämpft. Auf diesem Wege soll der Beitragssatz langfristig stabilisiert werden.
  • Schulische Ausbildungszeiten werden nur noch bis zu drei Jahren anerkannt. Zudem wird die berufliche Ausbildung geringer bewertet.

1BMAS, Rentenversicherungsbericht 2009
2 Ebenda
3 Handelsblatt, 26.09.2011