Kein Geld verschenken - Vorteile nutzen
Gilt für Sie der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) in der Metall- und Elektroindustrie? Dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 319,08 Euro (Auszubildende 159,48 Euro) im Jahr für Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Schon nach 6 Monaten ununterbrochener Tätigkeit in Ihrem Unternehmen haben Sie Anspruch auf diese tarifvertraglichen Leistungen. Dies gilt für Beschäftigte und Auszubildende gleichermaßen.Wenn Sie bisher AVWL noch nicht genutzt haben, sollten Sie keine weitere Zeit verschwenden, denn diese Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt.
319,08 Euro sind auf jeden Fall eine gute Basis für Ihre zusätzliche Altersvorsorge.
AVWL aufstocken – Vorsorge optimieren
Damit später aber Ihre Rente stimmt, reichen 319,08 Euro im Jahr für die zusätzliche Vorsorge meist nicht aus. Nutzen Sie deshalb Ihre Chance mehr zu tun. Legen Sie selbst von Ihrem Bruttoentgelt noch etwas auf Ihre AVWL oben drauf.

Entgeltumwandlung – Geld vom Staat für Ihre Rente
Sie haben als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Diese wird vom Staat zusätzlich gefördert. Zwei Fördermodelle stehen Ihnen dabei zur Verfügung, abhängig davon, ob Sie Entgelt aus Ihrem Brutto- oder Nettoeinkommen umwandeln. Wird Entgelt aus Ihrem Bruttoeinkommen umgewandelt, fließt dieser Teil – z. B. die AVWL – direkt als Beitrag in einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung. Für diesen Betrag zahlen Sie weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge. Ihr Geld fließt also zu 100 % in Ihre Vorsorge fürs Alter. Die Abwicklung ist dabei völlig unkompliziert. Erst wenn Sie die Betriebsrente bekommen, werden Abgaben fällig. Als Rentner müssen Sie in der Regel nur einen sehr viel niedrigeren Steuersatz und weniger Sozialbeiträge zahlen als im aktiven Berufsleben. Durch die Nutzung der AVWL und die staatliche Förderung ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Sie sehr günstig.

Fragen und Antworten (PDF|36 KB)
Die Vorteile auf einen Blick
- 319,08 Euro AVWL für Ihre Rente
- Zusätzliche Aufstockung der AVWL aus dem Bruttoentgelt möglich
- Staatliche Förderung durch Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse
- Attraktive Großkundenkonditionen
- Rentenansprüche ab dem ersten Tag unverfallbar
- Teilkapitalzahlungsoption
- Für jeden Anlagetyp die passende Lösung: klassische oder fondsgebundene Produkte
- Keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Absicherung der Angehörigen und von Berufsunfähigkeit zuwählbar








