Damit man im Alter nicht alt aussieht  – jetzt vorsorgen

Das Beste vorneweg: Zusätzliche Altersvorsorge wird vom Staat finanziell gefördert – egal, ob man  sich betrieblich, also über die  Firma, oder privat absichert. Und bei MetallRente gibt‘s beides: betriebliche Altersversorgung mit MetallRente.bAV und private Vorsorge mit MetallRente.Riester.

1. Kriegen wir später keine Rente mehr? Was wird anders durch die Reformen des Rentensystems?
Die heute Jungen sind die erste Generation, die die Auswirkungen der Rentenreformen  in vollem Umfang schultern muss. Das heißt, die heutige Generation muss etwas leisten, was ihr bisher niemand vorgelebt hat. Fakt ist aber: Bisher tun noch viel zu wenige Azubis und Berufseinsteiger  etwas extra für die Rente.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine gewaltige Reform ins Werk gesetzt und die Altersversorgung in Deutschland gründlich umgestaltet. Sie sollte anschließen an europäische, ja weltweite Entwicklungen und auf drei Säulen aufgebaut sein. Die erste, die gesetzliche umlagefinanzierte Rente, war in Deutschland bis dahin fast die einzige. 90,- von 100,- € Rente stammten aus ihr.

Eine wesentliche Triebfeder für die Reform war die demografische Entwicklung. Wir werden erfreulicherweise älter und bleiben sogar gesünder dabei. Aber wir haben auch weniger Kinder. Ein weiterer Beweggrund war die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Renten in einer alternden Gesellschaft. Ferner wollte man die paritätische Finanzierung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber im umlagefinanzierten System begrenzen. Der Wettbewerbsfaktor Lohnnebenkosten sollte kalkulierbarer und möglichst unabhängig von demografischen Entwicklungen werden. Der Einzelne sollte seine Rente stärker selbst verantworten und beim Füllen der Rentenlücke vom Staat unterstützt werden. Die Leistungseinbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung können mit dieser Unterstützung – das richtige Handeln vorausgesetzt –  in vollem Umfang ausgeglichen werden.

Die Fakten:

  • Ab dem Jahr 2005 wird die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Der stufenweise Übergang ist im Jahr 2040 mit dem Erreichen der vollen Steuerpflicht der Renten abgeschlossen.
  • Es wird ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingeführt, der den Rentenanstieg dämpft. Auf diesem Wege soll der Beitragssatz langfristig stabilisiert werden.
  • Schulische Ausbildungszeiten werden nur noch bis zu drei Jahren anerkannt. Zudem wird die berufliche Ausbildung geringer bewertet.
  • Ab 2012 steigt das Rentenalter jedes Jahr um einen Monat, ab 2024 jedes Jahr um zwei Monate. Ab 2029 gibt es die volle Rente dann erst mit 67. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, die nach 1946 geboren sind.
2. Im Betrieb für die Rente sparen – wie geht das?
Die betriebliche Altersversorgung ist  ein wichtiger Baustein für finanzielle Sicherheit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

Als Arbeitnehmer hat man einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Teilen des Gehalts oder von Sonderzahlungen und tarifvertraglichen  Leistungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, AvwL) zum Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente. Das gilt natürlich auch für Azubis.

In der Metall- und Elektroindustrie und anderen Branchen ist der Arbeitgeber nicht nur durch Gesetz, sondern eben auch durch entsprechende Tarifverträge verpflichtet, die Möglichkeit der Entgeltumwandlung einzuräumen. Dabei wandelt man Teile des Bruttoentgelts (Bruttoentgeltumwandlung) oder des Nettoentgelts (Nettoentgeltumwandlung) in eine spätere Rente um. Bei der Bruttoentgeltumwandlung kann man steuer- und sozialabgabenfrei tun; bei der Nettoentgeltumwandlung erhält man die gleiche Riesterförderung wie bei der privaten Riesterrente.

Um die vollen gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, haben die Tarifvertragsparteien der Metallindustrie Tarifverträge über die Altersversorgung abgeschlossen. Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung gibt jedem betroffenen Arbeitnehmer das Recht, Einkommensbestandteile in eine spätere Betriebsrente umzuwandeln. Praktisch geschieht dies in den meisten Fällen dadurch, dass der Arbeitgeber eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet.

Außerdem ist in der Metall- und Elektroindustrie im Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) geregelt, wie die bisherigen vermögenswirksamen Leistungen (VWL) für die Rente genutzt werden können. Konkret heißt das, dass der Arbeitgeber 319,08 € im Jahr zum Zwecke der Altersversorgung anlegen muss. Auszubildende erhalten die Hälfte. Zweckmäßigerweise sollte man die AVWL zusammen mit der Entgeltumwandlung anlegen. Es ist aber auch möglich, einen privaten Riestervertrag darüber abzuschließen.

Was muss man tun? Man muss in der Personalabteilung einen Antrag auf Gewährung der AVWL stellen. Dort erfährt man dann auch näheres, insbesondere, ob es eine Betriebsvereinbarung über die Verwendung der AVWL gibt.
3. Ist es clever, im Betrieb fürs Alter zu sparen?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge fallen Kosten für Beratung und Verwaltung an, genau wie bei anderen Versicherungen. Allerdings haben fast alle Arbeitgeber mit dem Versicherer einen Gruppenvertrag abgeschlossen, der üblicherweise bessere Konditionen vorsieht. Am günstigsten fahren die, die ihre Entgeltumwandlung über eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, wie die MetallRente abschließen. Aufgrund der Größe und Marktmacht sind die Kosten hier sehr scharf kalkuliert. Auch private Riesterverträge, wie sie im Tarifvertrag AVWL vorgesehen sind, gibt es über die MetallRente deutlich kostengünstiger.
4. Wofür steht eigentlich MetallRente?
Die staatlichen Leistungen alleine reichen für eine gute Rente nicht mehr aus. Und bei Berufsunfähigkeit wird es heute finanziell richtig eng ohne zusätzliche Vorsorge. Im Jahr 2001 haben IG Metall und Gesamtmetall deshalb das Versorgungswerk MetallRente für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrien gegründet.

Das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie bietet den Unternehmen und ihren Beschäftigten einen institutionellen Rahmen, der hilft, die Chancen der Rentenreform zu nutzen Von Anfang hatten die Gründer ein gemeinsames Anliegen: Die Unternehmen sollten die unterschiedlichen staatlichen Fördermodelle optimal nutzen können, um ihren Beschäftigten eine möglichst effektive zusätzliche Altersvorsorge anzubieten.

Das Ziel ist also: Zusätzliche Vorsorgeangebote zu besonders günstigen Konditionen – betrieblich und privat. Wie das möglich ist? MetallRente bündelt als Versorgungswerk Interessen und gibt die Vorteile direkt an die Beschäftigten weiter!

Ein Beispiel: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mittelständischer Unternehmen und Handwerksbetriebe erhalten bei MetallRente dieselben attraktiven Vorsorge-Konditionen, die sonst nur Großunternehmen bieten können.

Und Qualität spricht sich herum: MetallRente ist inzwischen das größte Versorgungswerk Deutschlands, dem sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Holz, Kunststoff und Textil angeschlossen haben. Immer mehr Unternehmen und Beschäftigte entscheiden sich heute für MetallRente.
5. Warum sollte man schon als Azubi in die betriebliche Altersvorsorge einsteigen?
Jeder sollte so früh wie möglich anfangen zu sparen. Denn schon kleine Beträge ergeben über eine lange Laufzeit eine gute zusätzliche Rente im Alter. Außerdem sollte man gerade als junger Mensch, der noch nicht so viel eigenes Einkommen hat, staatliche Förderungsangebote und tarifvertragliche Leistungen nicht verschenken. Wenn man dann noch die Angebote vom Versorgungswerk MetallRente nutzt, spart man clever.
6. Was wird dann aus der Betriebsrente, wenn man den Betrieb wechselt?
Der betrieblichen Altersversorgung wird nachgesagt, dass ihr großer Nachteil darin besteht, dass die Rentenansprüche nicht von einem Arbeitgeber zum nächsten mitgenommen werden können. Das stimmt nicht.

Unproblematisch ist die Übertragung, wenn man beispielsweise die MetallRente nutzt und der neue Arbeitgeber diese auch anbietet. Dann läuft der Vertrag direkt weiter, ohne irgendwelche Abstriche oder zusätzliche Kosten.

Wechselt man den Arbeitgeber, bleiben alle Ansprüche aus der Entgeltumwandlung vom ersten Tag an unverfallbar erhalten. Scheidet man aus dem Unternehmen aus, zahlt der Versorgungsträger (Unternehmen, Versicherung) die spätere Rente.

Wenn man nur wenige Jahre im Unternehmen Entgelt umgewandelt hat, kann der Arbeitgeber den Anspruch auch abfinden.

Wenn die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder  Pensionsfonds erfolgt, kann man vom alten Arbeitgeber verlangen, den entsprechenden Wert der Ansprüche an den neuen Arbeitgeber zu übertragen bis zu einem  Betrag, der der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht.
7. Wie sicher ist die Betriebsrente in Deutschland?
Kann bei einer Firmenpleite das gesamte Pensionskapital weg sein?

Bei Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) und Pensionskassen als Versorgungsträger wacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) über die Risiken und  Kapitalanlagen dieser Unternehmen. Sollte es trotzdem zu einer Pleite kommen, fängt die brancheninterne Auffanglösung „Protector“ die Versicherungsverträge auf. Wenn es dann immer noch zu einer Ausfallsituation kommt, hat letztlich der Arbeitgeber seine Versorgungszusage zu erfüllen. Insgesamt also eine sehr unwahrscheinliche Konstellation, dass alle Sicherungsmechanismen komplett ausfallen.

Über 90 % der Entgeltumwandlungen werden über versicherungsförmige Wege (Direktversicherung, Pensionskasse) durchgeführt. Die dort geschlossenen Lebensversicherungsverträge müssen eine Mindestverzinsung garantieren. Dass er durch entsprechend risikoarme Kapitalanlagen auch eingehalten werden kann, wird durch das BaFin überprüft. Nicht garantiert ist die Überschussbeteiligung, also eine Verzinsung oberhalb des Garantiezinses.

Wird der Arbeitgeber insolvent, werden die zugesagten Betriebsrenten aus Direktzusagen, Unterstützungskassen und dem Pensionsfonds durch den Pensionssicherungsverein (PSV) übernommen. Der PSV finanziert sich durch Beiträge der Arbeitgeber.