MetallRente.BU - Vorsorge zu besten Konditionen
Sichern Sie Ihr wertvollstes Kapital ab: Ihre Arbeitskraft!
Ihre gesetzliche Rentenversicherung reicht heute zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos nicht mehr aus. Warten Sie nicht länger: Überprüfen Sie die finanzielle Situation, mit der Sie im Ernstfall zu rechnen haben und handeln Sie jetzt.
Das Versorgungswerk MetallRente hat seine Angebotspalette erweitert und eine eigenständige Berufsunfähigkeitsvorsorge entwickelt. Wie die bisherigen Angebote des Versorgungswerkes der Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie zeichnet sich auch dieses neue Angebot durch attraktive Konditionen und überzeugende Leistungen aus.
Hier finden Sie die Bedingungen und Steuerinformationen zur MetallRente.BU:
- Allgemeine Bedingungen (PDF|172 KB)
- Bedingungen mit planmäßiger Erhöhung der Prämien und Leistungen (Dynamik) (71 KB)
- Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz (PDF|34 KB)
- Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz - Invitatio Modell (PDF|33 KB)
- Steuerinformationen (PDF|22 KB)
Versichern können Sie sich über die MetallRente, wenn Sie in einer der 7 Branchen des Versorgungswerkes MetallRente (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) beschäftigt sind. Seit Mitte 2011 können auch Selbstständige die MetallRente.BU nutzen.
Darüber hinaus können Sie auch über die MetallRente.BU vorsorgen, wenn Sie in einem Unternehmen einer anderen Branche arbeiten, sofern das Unternehmen die betriebliche Altersversorgung über die MetallRente organisiert. Dazu kann Ihnen Ihr Arbeitgeber Auskunft geben.
Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin können eine MetallRente.BU abschließen, wenn Sie selbst über MetallRente versichert sind.
Warum reicht der BU-Baustein im Rahmen der bAV alleine nicht aus?
MetallRente bietet bereits im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, wie zwischen den Tarifvertragsparteien zur Entgeltumwandlung vereinbart, einen Zusatzbaustein zur finanziellen Absicherung bei Berufsunfähigkeit an. Damit werden
75 % der bei MetallRente garantierten Rentenansprüche abgesichert. Mit diesem Baustein alleine ist das BU-Risiko also nicht voll abgedeckt, wenn dann keine weiteren Einkünfte bestehen. Deshalb gibt es nun die neue private MetallRente.BU, die ebenfalls die Anforderungen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung (§ 9) der Metall- und Elektroindustrie bezüglich der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos erfüllt, in der Leistung aber einen vollwertigen Ersatz der bei Berufsunfähigkeit fehlenden gesetzlichen Rente darstellen kann.
Unkomplizierter Privatvertrag
Anders als bei den gewohnten MetallRente-Verträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung schließen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer einen MetallRente.BU-Vertrag direkt und privat mit unserem Versorgungswerk. Es bedarf keiner Arbeitgebererklärung und bei einem Arbeitsplatzwechsel läuft der BU-Vertrag völlig unverändert weiter. Für die Arbeitgeber sind mit der MetallRente.BU somit keinerlei Haftungsrisiken oder Verpflichtungen verbunden.








