Informationen Berufsunfähigkeitsvorsorge
Ein Unfall, eine schwere Krankheit – niemand rechnet damit und die Folgen verändern ein Leben manchmal für immer. Mit der Rentenreform von 2001 wurden jedoch auch im Bereich der Absicherung von Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrisiken erhebliche Einschnitte beschlossen. Der finanzielle Ruin bei Berufsunfähigkeit ist heute eine reale Gefahr.
Verschlechterung der gesetzlichen Grundlagen ohne zusätzliche Vorsorge - Armut vorprogrammiert Seit dem 1. Januar 2001 sind die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten neu geregelt: Es wurde eine zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.
Die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt ausschließlich den Gesundheitszustand, d.h. die Verweisung auf alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes ist möglich. Man erhält also keine Erwerbsminderungsrente, wenn man zwar nicht mehr in seinem Beruf arbeiten, andere Tätigkeiten jedoch ausüben kann.
Schutz vor Berufsunfähigkeit für jüngere Menschen nur noch privat möglich
Eine Berufsunfähigkeitsrente wie vor der Neuregelung von 2001 erhalten nur noch Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren und berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Aber auch diese Gruppe bekommt heute im Fall von Berufsunfähigkeit lediglich 50 % einer Erwerbsminderungsrente. Alle anderen Versicherten haben keinerlei Berufsunfähigkeitsschutz mehr.

Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten befristet auf 3 Jahre gewährt und müssen danach wiederholt beantragt werden.
Leistungen werden erst ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung gezahlt.
Gesetzliche Absicherung für nach dem 1. Januar 1961 geborene Personen*
Achtung Versorgungslücke!
Die meisten Menschen unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Tatsächlich scheidet jeder Fünfte aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben aus - und das oft schon in jungen Jahren.1
Es kann jeden treffen. Nicht nur harte körperliche Arbeit führt zu gesundheitlichen Schäden. Immer mehr Menschen leiden an psychischen Krankheiten und immer häufiger sind Schädigungen an Wirbelsäule, Gelenken und Knochen.
Die staatliche Absicherung reicht nicht!
Die durchschnittliche Rentenhöhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung betrug 2010 nur 401 Euro für Männer und 321 Euro für Frauen.2
1Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 333/2010
2 Rentenversicherung in Zahlen 2011, Angaben für alte Bundesländer








