MetallRente.Riester - die Vorteile

Sie profitieren von ausgezeichneten Tarifen und hoher Sicherheit, die Ihnen MetallRente als größtes Branchenversorgungswerk Deutschlands bieten kann. MetallRente.Riester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen des Versorgungswerkes MetallRente. Auch Ehepartner (sofern nicht rentenversicherungspflichtig) können MetallRente.Riester nutzen. Die metallindustriellen Arbeitgeberverbände und die IG Metall empfehlen MetallRente!

Vorteil Nr. 1:
Mehr Rente mit altersvorsorgewirksamen Leistungen


Gilt für Sie der neue Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) in der Metall- und Elektroindustrie? Dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 319,08 Euro im Jahr für Ihre Altersvorsorge.

Wenn Ihre AVWL in einen MetallRente.Riester-Vertrag fließen, können Sie sich durch eine Aufstockungszahlung aus Ihrem Nettolohn die maximale staatliche Förderung und ggf. noch eine Steuerersparnis sichern.

AVWL + Aufstockung + staatliche Zulagen: Bei MetallRente.Riester lohnt sich das besonders.

Vorteil Nr. 2:
Kollektiv vorsorgen zahlt sich aus

Attraktive Leistungen sind bei MetallRente.Riester natürlich Standard. Sie können zusätzlich von günstigen Kollektivtarifen profitieren, wenn Ihr Arbeitgeber hierzu eine Verwaltungsvereinbarung mit MetallRente abschließt. Sprechen Sie Ihren MetallRente-Berater oder Ihren Arbeitgeber darauf an! Nutzen Sie die Vorteile von MetallRente.Riester!

LUKRATIV:  
  • Hervorragende Konditionen
  • Ggf. 319,08 Euro Arbeitgeberzahlung lt. Tarifvertrag für die zusätzliche Altersvorsorge
  • Mit Zuzahlungen aus dem eigenen Nettogehalt maximale staatliche Zulagen erreichbar
  • Zusätzliche Steuervorteile möglich
  • Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für unter 25-jährige Förderberechtigte

FLEXIBEL:

  • Klassisch oder fondsgebunden - für jeden Anlagetyp der passende Tarif
  • Im Todesfall Übertragbarkeit auf einen Vertrag des Ehepartners
  • Kapitalwahlrecht bis 30 % bei Rentenbeginn

EINFACH:

  • Ein einmaliger Dauerzulagenantrag genügt
  • Anpassung an veränderte Förderbedingungen (z.B. nach der Geburt von Kindern)

SICHER:

  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge
  • Beibehaltung der attraktiven Konditionen bei Ausscheiden oder Wechsel des Unternehmens
Beratung und Informationen:
  • Die Vertriebspartner der MetallRente.Riester übermitteln Ihnen gerne weitere Informationsaterialien oder beraten Sie persönlich.
  • Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebsrat, die Ihnen ebenfalls gerne weitere Auskünfte geben.

Wir machen es Ihnen leicht

Bei MetallRente können Sie sicher sein: Wir kümmern uns um Ihren MetallRente.Riester-Vertrag. Den notwendigen „Papierkram“ nehmen wir Ihnen soweit wie möglich ab. Zur Beantragung der staatlichen Zulagen genügt eine einmalige Bevollmächtigung an das Versorgungswerk MetallRente. Bei Änderungen, die Ihre Zulagen betreffen (z.B. weitere Kinderzulage bei Nachwuchs), informieren Sie einfach MetallRente.

Damit Sie beim Finanzamt eine evtl. Steuerersparnis beantragen können, erhalten Sie von uns jeweils am Jahresende eine Beitragsbestätigung für Ihre Einkommensteuererklärung.

Unser RiesterRechner rechnet für Sie aus, wie hoch Ihr Eigenbeitrag sein muss, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Außerdem wird die Steuerersparnis ausgewiesen, die Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ggf. in Form einer späteren Rückerstattung erhalten.

Den RiesterRechner finden Sie unter www.metallrente.de. Fragen Sie hierzu auch Ihren MetallRente-Berater.