Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Vorteile der bAV
Rechtsanspruch auf bAV
AVWL – Geld vom Arbeitgeber nicht verschenken!
Die Werte der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung für 2012 (PDF|38 KB)
Im Rahmen der Rentenreform wurde die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge gestärkt. Seit 1. Januar 2002 haben alle Beschäftigten ein Recht auf Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorgung.
Die Sozialpartner in der M+E Industrie haben tarifvertragliche Vereinbarungen geschlossen und das Versorgungswerk MetallRente gegründet. Die Tarifverträge sehen vor, dass ein Teil der Lohn- oder Gehaltsansprüche in Ihre betriebliche Altersvorsorge fließen können.
Dies können in der Regel folgende Entgeltbestandteile sein:
- Sonderzahlungen wie z.B. das 13. Monatseinkommen
- Teile Ihres monatlichen Entgelts
- Urlaubsgeld
- Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)
- Bei der betrieblichen Altersvorsorge profitieren Sie von „Gruppenrabatten“, die Ihr Arbeitgeber an Sie weitergibt. Daraus ergibt sich für Sie ein sehr günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis.
- Nur die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht durch die „Bruttoentgeltumwandlung“ die sofortige Steuer und SV. Beitragsfreiheit auf den Betrag1.
- Die betriebliche Altersversorgung bietet Ihnen die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen und der Berufsunfähigkeit.
Jeder Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch darauf, Teile seines Entgeltes in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, die staatlich gefördert wird.
Die Entgeltumwandlung kann sowohl aus dem Brutto- als auch aus dem Nettoentgelt erfolgen.
Der Staat unterstützt im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beide Wege zum Aufbau einer zusätzlichen Rente. Dieses Recht ist in §1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verankert.
Ausschlaggebend für Ihre Wahl zwischen den Förderwegen sind vor allem folgende Kriterien:
- Die Höhe Ihres Einkommens
- Ihr Familienstand
- Alleinverdiener- oder Doppelverdienerehe
- Die Zahl Ihrer Kinder
- Die Höhe des jährlichen Sparbetrages
Formular zur Geltendmachung von AVWL (PDF|116 KB)
Metall- und Elektroindustrie
AVWL und Entgeltumwandlung – Aufstocken lohnt sich! (PDF|1.3 MB)
Holz- und Kunststoffindustrie
Mit AVGB für die Rente Sparen (PDF|1.1 MB)
Gilt für Sie der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) in der Metall- und Elektroindustrie? Dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber 319,08 Euro (Auszubildende 159,48 Euro) im Jahr für Ihre zusätzliche Altersvorsorge. Haben Sie bisher diese tarifliche Leistung noch nie genutzt, sollten Sie keine weitere Zeit verlieren, denn diese Leistungen werden nicht rückwirkend gezahlt. Schon nach 6 Monaten ununterbrochener Tätigkeit in Ihrem Unternehmen haben Sie darauf Anspruch. Dies gilt für Beschäftigte und Auszubildende gleichermaßen. Und wer z. B. noch vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag nutzt, sollte abwägen, ob sich ein Wechsel zur betrieblichen Altersversorgung nicht viel mehr lohnt. 319,08 Euro sind auf jeden Fall eine gute Basis für Ihre zusätzliche Altersvorsorge.
AVWL aufstocken – Vorsorge optimieren
Damit später aber Ihre Rente stimmt, reichen 319,08 Euro im Jahr für die zusätzliche Vorsorge meist nicht aus. Nutzen Sie deshalb Ihre Chance mehr zu tun. Legen Sie selbst von Ihrem Bruttoentgelt noch etwas auf Ihre AVWL oben drauf.
1 Sie können jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung umwandeln, dies sind 2012 höchstens EUR 2.688 (4 % von derzeit EUR 67.200 p.a). Darüber hinaus können noch EUR 1.800 steuerfrei umgewandelt werden.Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen mit einer Pauschalversteuerung gem. § 40b ESTG sieht der Gesetzgeber für Neuverträge seit 2005 nicht mehr vor.








