Metall- und Elektroindustrie

Bereits 2001 haben die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung und der Gründung des gemeinsamen Versorgungswerks MetallRente den Weg für eine effektive Förderung der zusätzlichen Altersversorgung per Entgeltumwandlung geöffnet.
Seit 2006 gilt in der Metallbranche außerdem der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen, der den Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen abgelöst hat.

Die Regelungen des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung

Informationen zum Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen