Tarifverträge
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben heute einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Teilen ihres Entgelts zum Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente.
In vielen Branchen wurden außerdem Tarifverträge zur Altersvorsorge geschlossen. Bereits 2001 haben die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektroindustrie mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung und der Gründung des gemeinsamen Versorgungswerks MetallRente den Weg für eine effektive Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge per Entgeltumwandlung geöffnet. Seit 2006 gilt in der Metallbranche außerdem der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL), der den Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen abgelöst hat.
Für alle tarifvertraglichen Optionen in den angeschlossenen Branchen bietet MetallRente sichere und attraktive Vorsorgelösungen. Der Vorteil: passgenaue, auf das Unternehmen zugeschnittene Angebote, schlanke Prozesse und ein geringer Verwaltungsaufwand. Deshalb empfehlen die Tarifvertragsparteien MetallRente.
Informationen zu den Tarifverträgen:
Metall- und Elektroindustrie
Weitere Branchen des Versorgungswerks
Metall- und Elektroindustrie
AVWL und Entgeltumwandlung – Aufstocken lohnt sich! (PDF|1.3 MB)
Holz- und Kunststoffindustrie
Mit AVGB für die Rente Sparen (PDF|1.07 MB)











