Struktur des Versorgungswerkes

MetallRente hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), in der beide Tarifparteien, Industriegewerkschaft Metall und Arbeitgeberverband Gesamtmetall, zu gleichen Teilen vertreten sind.
Die Kapitalanlage
Die Kapitalanlage wird durch professionelle Kapitalanlagegesellschaften der beteiligten Konsorten durchgeführt. Für die Kapitalanlage der Fondsprodukte erlässt der Kapitalanlageausschuss unter Vorsitz des Geschäftsführers der MetallRente GmbH die allgemeinen Anlagegrundsätze. Die einzelnen Anlageentscheidungen liegen bei Profis der Kapitalanlagegesellschaften. Damit ist sichergestellt, dass im Rahmen der Kapitalanlage keine politischen Entscheidungen getroffen werden, jedoch ethische, soziale und ökologische Kriterien beachtet werden können.
Der Beirat
Der Beirat der MetallRente GmbH hat weitgehende Kontrollrechte. Er kann Sonderprüfungen verlangen und damit den Geschäftsbetrieb der Träger der Durchführungswege kontrollieren. Ihm stehen mit den "Sachverständigen Dritten" Vertreter renommierter Beratungshäuser zur Seite. Transparenz ist somit in hohem Maße sicher gestellt.








