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Home » Staatlich geförderte Altersvorsorge |
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Der Staat fördert die Kapital gedeckte Altersvorsorge |
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Betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 besteht ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung.
Konkret heißt dass, Sie können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile des Brutto-Lohnes in eine Kapital gedeckte Altersvorsorge umgewandelt werden, ohne dass darauf Steuern und SV-Beiträge fällig werden.
Im Jahr 2010 können so auf maximal 2.640 € Steuern und Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.
Zusätzlich sind Beiträge in Höhe von 1.800 € pro Jahr steuerfrei, wenn kein pauschal versteuerter Vertrag (§ 40b EStG) vor 2005 abgeschlossen wurde.
Private Altersvorsorge
Daneben kann auch eine staatlich geförderte private Altersvorsorge aufgebaut werden. Der Staat fördert diese im Rahmen der Riesterrente mit Zulagen und Steuervorteilen.
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