Bei Kurzarbeit mit MetallRente sicher vorsorgen – Kulanzregelungen weiter verlängert bis 31.12.2022

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann es in den Branchen, die sich unserem Versorgungswerk angeschlossen haben, vermehrt zu Kurzarbeit kommen. Die Beschäftigten in solchen Unternehmen arbeiten dann über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder sogar überhaupt nicht. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitsgeld nur zum Teil ausgeglichen, sodass es zu empfindlichen Verdiensteinbußen kommen kann.

MetallRente gibt deshalb Unterstützung und bietet bei Entgelteinbußen durch Kurzarbeit Möglichkeiten, damit MetallRente-Verträge auch in dieser Zeit fortgeführt werden können.

Wir haben die FAQs zu diesem Thema in PDF-Dateien für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengestellt. Unsere Checkliste hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihre Beitragszahlungen überprüfen, reduzieren oder stunden möchten. Informationen zum Thema bAV und Kurzarbeit gibt es auch bei der Personalabteilung, dem Betriebsrat und dem/der MetallRente-Berater/in.