MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Nein, du kannst eine Betriebsrente innerhalb eines Vertrags entweder als laufenden (konstanten) Beitrag (der Normalfall für eine gute ergänzende Altersvorsorge) oder als laufenden variablen Beitrag aufbauen. Zwei Verträge sind möglich. Variable laufende Beiträge (oder auch Einmalbeiträge) sind dann sinnvoll, wenn regelmäßig auch schwankende Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen für die Altersvorsorge genutzt werden sollen. Es fallen für variable Beiträge aber etwas höhere Verwaltungskosten an. Die Beiträge können in beiden Varianten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.

Nein, du kannst eine Betriebsrente innerhalb eines Vertrags entweder als laufenden (konstanten) Beitrag (der Normalfall für eine gute ergänzende Altersvorsorge) oder als laufenden variablen Beitrag aufbauen. Zwei Verträge sind möglich. Variable laufende Beiträge (oder auch Einmalbeiträge) sind dann sinnvoll, wenn regelmäßig auch schwankende Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen für die Altersvorsorge genutzt werden sollen. Es fallen für variable Beiträge aber etwas höhere Verwaltungskosten an. Die Beiträge können in beiden Varianten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.

Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Du kannst deine Beiträge bis zu 24 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behältst du deinen Versicherungsschutz. Voraussetzung: Dein Vertrag muss mind. ein Deckungskapital in Höhe der zu stundenden Beiträge aufweisen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlst du entweder in einem Betrag nach oder es erfolgt eine Verrechnung mit dem Rückkaufwert und damit Reduzierung der versicherten Rente.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Wenn Dein Erwerbsminderungsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (EMI-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du erwerbsgemindert wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst deine Beiträge bis zu 24 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behältst du deinen Versicherungsschutz. Voraussetzung: Dein Vertrag muss mind. ein Deckungskapital in Höhe der zu stundenden Beiträge aufweisen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlst du entweder in einem Betrag nach oder es erfolgt eine Verrechnung mit dem Rückkaufwert und damit Reduzierung der versicherten Rente.

Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.

Wenn Dein Erwerbsminderungsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (EMI-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du erwerbsgemindert wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

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