Was passiert mit meinem MetallRente-Vertrag, wenn ich den Arbeitgeber wechsel? Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich im Büro arbeite? Wir beantworten Ihnen hier häufig gestellte Fragen!
Ihre Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Als pflichtversicherter Rentner müssen Sie nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den gültigen Freibetrag von 164,50 Euro im Monat übersteigt. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als 164,50 Euro.
Haben Sie Ihre Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen bestritten und die Zulagen-Förderung (Riester) genutzt, müssen Sie als pflichtversicherter Rentner keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Gesetzlich Krankenversicherte müssen ab 2020 nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der den dann gültigen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat übersteigt.
Beiträge zur Pflegeversicherung müssen weiter für den gesamten Auszahlungsbetrag abgeführt werden, wenn dieser 2020 höher ist als 159,25 Euro bzw. bei gewählter Kapitalzahlung höher als 19.110 Euro.
Ja, der Freibetrag gilt sowohl für die Sozialversicherungsbeiträge der laufenden Rentenzahlungen als auch für die auf zehn Jahre verteilten Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalauszahlungen.
Der Freibetrag wird jährlich dynamisiert.
Ja. Bei einer Kapitalzahlung liegt der Freibetrag 2020 bei 19.110 Euro (120 x 159,25 Euro).
Die Beitragslast bei der Wahl einer Kapitalzahlung ist spürbar höher als bei einer lebenslangen Rentenzahlung, denn das Versorgungskapital wird fiktiv lediglich auf 10 Jahre verteilt. Man zahlt monatlich 10 Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Der Freibetrag dafür liegt bei 19.110 Euro (120 x 159,25 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf das gesamte Versorgungskapital abgeführt werden, wenn es höher ist als 19.110 Euro.
Haben Sie die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt, müssen Sie als pflichtversicherter Rentner keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.