MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Betriebliche Altersvorsorge
Für die Laufzeit des Tarifvertrages "Zukunft in Arbeit" in der Metall- und Elektroindustrie führen gemäß § 7 Zeiten mit Bezug von Kurzarbeitergeld nicht zur Kürzung der altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) nach § 2 Nr. 4 TV AVWL. Dies gilt auch bei "Kurzarbeit 0" (KUG 0). Du bekommst die tarifvertraglich geregelten bisherigen AVWL also in vollem Umfang oder anteilig je nach Ihrem bisherigen Arbeitszeitvolumen weiter (z.B. bei Teilzeitbeschäftigten).
Im Tarifgebiet Baden-Württemberg gelten davon abweichende tarifvertragliche Regelungen. Grundsätzlich bekommen dort Beschäftigte ihre AVWL ebenso weitergezahlt, soweit das Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zu einem Netto von mehr als 80% des eigentlichen Netto-Sollentgelts führen. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die AVWL anteilig gezahlt, z.B. nur in voller Höhe für die Monate, in denen auch das Entgelt über 80% lag.
Im Tarifgebiet Baden-Württemberg gelten davon abweichende tarifvertragliche Regelungen. Grundsätzlich bekommen dort Beschäftigte ihre AVWL ebenso weitergezahlt, soweit das Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zu einem Netto von mehr als 80% des eigentlichen Netto-Sollentgelts führen. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die AVWL anteilig gezahlt, z.B. nur in voller Höhe für die Monate, in denen auch das Entgelt über 80% lag.