MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
MetallRente bietet dir bei Entgeltkürzungen wegen Kurzarbeit für diesen Zeitraum die Möglichkeit, deine Beiträge vorübergehend für einen zusammenhängenden Zeitraum von längstens drei Jahren (36 Monaten) ganz oder teilweise zu stunden, d.h. zu reduzieren. Wenn die Kurzarbeit in deinem Betrieb beendet wurde, solltest du auch deine*n MetallRente Berater*in bzw. unsere Verwaltung darüber informieren und die reguläre Beitragszahlung wieder aufnehmen, um deine Vorsorge und ggf. darüber hinausgehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Der MetallRente Gruppenvertrag deines Arbeitgebers muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2022, d.h. bis zu diesem Tag kannst du einen Antrag an unsere Verwaltung bzw. an deinen*n Berater*in senden. Wenn du deine Beiträge länger als sechs Monate lang ganz oder teilweise stunden möchtest, musst du einen Nachweis über die Kurzarbeit einreichen, z.B. deine Gehaltsabrechnung. Bei einer Stundung bis zu sechs Monaten, musst du keinen Nachweis einreichen. Wenn die Kurzarbeit in deinem Betrieb beendet wurde, solltes du auch deine*n MetallRente Berater*in bzw. unsere Verwaltung darüber informieren und die reguläre Beitragszahlung wieder aufnehmen, um deine Vorsorge und ggf. darüber hinausgehenden Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Wenn du eine Stundung aufgrund von Kurzarbeit beantragt hattest und die Kurzarbeit weiter besteht bzw. verlängert wurde, kann auch die Stundung verlängert werden. In diesem Fall meldest du dich einfach bei deinem/r MetallRente Berater/in oder unserer Verwaltung und informierst darüber, dass du deine Beiträge noch länger ganz oder teilweise stunden lassen möchtest. Über die Kurzarbeit muss dann ein Nachweis eingereicht werden, z.B. deine Gehaltsabrechnung. Wichtig ist, dass die maximale Stundungsdauer gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (maximal sechs Jahre über die gesamte Vertragslaufzeit bzw. drei Jahre zusammenhängend) noch nicht überschritten wurde.
Wenn du außer dem Kurzarbeitergeld kein weiteres Entgelt erhältst, muss dein Arbeitgeber keine Beiträge an MetallRente abführen.
Im Tarifgebiet Baden-Württemberg gelten davon abweichende tarifvertragliche Regelungen. Grundsätzlich bekommen dort Beschäftigte ihre AVWL ebenso weitergezahlt, soweit das Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zu einem Netto von mehr als 80% des eigentlichen Netto-Sollentgelts führen. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die AVWL anteilig gezahlt, z.B. nur in voller Höhe für die Monate, in denen auch das Entgelt über 80% lag.
Ja, mit unserem Baustein Überbrückungsschutz (protect) kannst du bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Eltern und Erziehungszeit, bei Weiterbildung in Vollzeit oder einem Sabbatical den Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von fünf Euro reduzieren. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70 Prozent der zuletzt versicherten BU-Rente bestehen. Voraussetzung: eine vereinbarte Mindestleistungsdauer bis Alter 65 Jahre.
Wenn du im Rahmen deines Betriebsrentenvertrages Berufsunfähigkeit / den Verlust von Grundfähigkeiten abgesichert hast, bekommst du die Leistungen, sollte der Ernstfall eintreten. Ihre Höhe vermindert sich ggf. entsprechend um die ganz oder teilweise nicht bezahlten Beiträge.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bieten wir aktuell die Kulanzregelung an. Du kannst formlos und unabhängig von der Höhe des Deckungskapitals eine vollständige oder teilweise, zinslose Stundung deiner Beiträge von bis zu sechs Monaten beantragen - natürlich sind auch kürzere Zeiträume möglich. Die gestundeten Beiträge müssen bei Ablauf des Stundungszeitraums nachgezahlt werden, um die volle Leistungshöhe deiner Versicherung, also deiner Berufsunfähigkeitsrente, zu erhalten. Diese Kulanzregelung ist zunächst bis zum 30.06.2022 gültig, d.h. bis zu diesem Tag kannst du einen formlosen Antrag an unsere Verwaltung bzw. an deine*n Berater*in senden.
Alternativ kannst du „protect“ nutzen, wenn dieser Baustein Bestandteil deiner Metall.Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Damit kannst du deinen vereinbarten Monatsbeitrag für einen Zeitraum von garantiert 6 bis maximal 36 Monaten –abhängig von der Höhe des Deckungskapitals deines Vertrags– auf 5,00 Euro monatlich reduzieren. Während der Beitragsreduzierung besteht dein Versicherungsschutz in Höhe von 70% deiner vereinbarten BU-Rente fort. Den Baustein „protect“ kannst du derzeit auch anlassunabhängig mit Verweis auf die Corona-Sondersituation beantragen. Auch diese Kulanzregelung gilt zunächst bis zum 30.06.2022.
Wenn du im Rahmen deines Betriebsrentenvertrages Berufsunfähigkeit / den Verlust von Grundfähigkeiten abgesichert hast, bekommst du die Leistungen, sollte der Ernstfall eintreten. Ihre Höhe vermindert sich ggf. entsprechend um die ganz oder teilweise nicht bezahlten Beiträge.
Ja, mit unserem Baustein Überbrückungsschutz (protect) kannst du bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Eltern und Erziehungszeit, bei Weiterbildung in Vollzeit oder einem Sabbatical den Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von fünf Euro reduzieren. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70 Prozent der zuletzt versicherten BU-Rente bestehen. Voraussetzung: eine vereinbarte Mindestleistungsdauer bis Alter 65 Jahre.