Ab heute bestens versorgt.
Mit Lösungen von MetallRente, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Ihre Beschäftigten

Die betriebliche Altersversorgung ist eine betriebliche Sozialleistung, die für Ihre Beschäftigten angesichts nicht ausreichender gesetzlicher Renten immer wichtiger wird. Mit einem attraktiven Betriebsrentenangebot erfüllen Sie gesetzliche und ggf. tarifvertragliche Vorgaben, stellen personalpolitische Weichen für die Zukunft und kombinieren Ihre soziale Kompetenz als Arbeitgeber mit gezielter Mitarbeiterbindung und -gewinnung in einem sich verändernden Arbeitsmarkt.

So profitieren Sie von einer Partnerschaft mit MetallRente

Mit MetallRente erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung und die ggf. geltenden tarifvertraglichen Regelungen. In vielen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung heute bereits ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter zu motivieren und Fachkräfte an den Betrieb zu binden. 

Darum sind gute bAV-Angebote für Sie als Arbeitgeber so wichtig

Ihre Beschäftigten profitieren von niedrigen Kosten durch unsere  Großkundenkonditionen, der staatlichen Förderung und von Ihrem Engagement als Arbeitgeber. Mit tarifvertraglichen Leistungen, einem Arbeitgeberbeitrag oder der Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss ermöglichen Sie in Ihrem Unternehmen eine zusätzliche Altersvorsorge, die sich für Ihre Beschäftigten in Form einer guten Betriebsrente auszahlt.

Attraktivität

Mit einem guten bAV-Angebot können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Für immer mehr Arbeitnehmer*innen ist eine betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Benefit, um sich für das jeweilige Unternehmen zu entscheiden und wird immer häufiger aktiv nachgefragt.

Wettbewerbsvorteil

Unternehmen, die Ihren Beschäftigten eine attraktive betriebliche Altersversorgung anbieten, können sich im Wettbewerb, um qualifizierte Mitarbeiter von anderen Arbeitgebern differenzieren und abheben.

Mitarbeiterbindung

Die betriebliche Altersversorgung gilt als zunehmend wichtiges Element zur Bindung von Mitarbeitern und führt zu geringerer Fluktuation. Auch in einem umkämpften Facharbeitermarkt ist eine attraktive bAV oft der entscheidende Unterscheid für die Mitarbeitergewinnung. Das bAV-Angebot schafft Vertrauen und Bindung zum Arbeitgeber.

Wertschätzung

Mit einem Angebot der betrieblichen Altersversorgung zeigen sie zusätzlich Wertschätzung für die geleistete Tätigkeit und übernehmen soziale Verantwortung, indem Sie sich um das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter über deren aktive Beschäftigungszeit hinaus kümmern.

Anfrage und Beratung

Möchten Sie sich beraten lassen oder haben Sie konkrete Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

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Attraktive Betriebsrenten für Ihre Beschäftigten dank staatlicher Förderung

Betriebliche Altersversorgung ist bei MetallRente grundsätzlich per Arbeitgeberbeitrag und/oder per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung durch die Beschäftigten möglich. Die bAV wird vom Staat steuer- und sozialversicherungsrechtlich oder durch Zulagen gefördert. Machen Sie Ihre Beschäftigten auf unsere Angebote aufmerksam und unterstützen Sie sie beim Aufbau einer guten Betriebsrente.

Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 63 EStG und § 1 Nr. 9 SvEV

  • Sparbeiträge bis 4 % der BBG GRV sozialversicherungsfrei
  • Sparbeiträge bis 8 % der BBG GRV steuerfrei
  • Nachdotierung bis 8 % der BBG GRV steuerfrei pro Jahr
  • Vervielfältigung steuerfrei, ggf. auch sozialversicherungsfrei
  • Betriebsrentenleistungen sind steuerpflichtig und für gesetzlich Versicherte sozialversicherungspflichtig

Rechtsgrundlagen: § 1a Abs. 1a BRSG „(Betriebsrentenstärkungsgesetz“)

  • Neuverträge und Bestandsverträge: AG-Zuschuss von 15 % des Umwandlungsbetrages bis 4 % der BBG GRV, soweit Einsparung von SV-Beiträgen beim AG
  • AG-Zuschuss wird auf steuerlichen Dotierungsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG angerechnet.
  • Sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG GRV inklusive Entgeltumwandlung
  • Tarifvertraglich in Metall- und Elektroindustrie zurzeit nur freiwilliger Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
  • Neben dem gesetzlichen AG-Zuschuss sind freiwillige darüberhinausgehende AG-Beiträge möglich

Rechtsgrundlagen: § 100 EStG

Für Arbeitnehmer:

  • sozialversicherungsfrei im Rahmen von 4 % BBG GRV
  • Einkommensgrenze: 2.575 €

Für Arbeitgeber:

  • Mindestbeitrag: 240 €, Maximalbeitrag: 960 € jährlich
  • h Beitrag ist in voller Höhe Betriebsausgabe
  • 30 % des AG-Beitrags können bei Abführung der Lohnsteuer einbehalten werden (min. 72 € und max. 288 € jährlich), die Förderung ist eine Betriebseinnahme

Betriebsrentenleistungen sind steuerpflichtig und für gesetzlich Versicherte sozialversicherungspflichtig

Rechtsgrundlagen: §§ 10a, 79 ff EStG

  • Sparbeiträge fließen aus dem Nettogehalt des Arbeitnehmers
  • Staatliche Förderung über Zulagen, Ausschöpfung der staatlichen Zulagen erfordert regelmäßige Beitragsanpassungen durch die Beschäftigten
  • Betriebsrentenleistungen sind steuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig

Wählen Sie einen oder mehrere Durchführungswege für Ihr Unternehmen

Bei all unseren Angeboten gilt: Bereits bei Vertragsabschluss ist bei allen Angeboten klar, wie viel Kapital man im Alter auf jeden Fall erhält – egal, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt. Die garantierte Mindestrente schafft bei unseren modernen Produkten Planungssicherheit.

MetallDirektversicherung

MetallDirektversicherung

In den Angeboten PROFIL und CHANCE in der MetallDirektversicherung gewährleisten wir die Balance zwischen Sicherheit und Rendite durch flexible Garantieniveaus der eingezahlten Beiträge im Rahmen der beitragsorientierten Leistungszusage (boLZ)
von mindestens 90 Prozent bei PROFIL und 80 oder 90 Prozent bei CHANCE.

Je niedriger die Garantie, desto mehr Spielraum entsteht bei der Kapitalanlage. In unserem Angebot CHANCE 80 können wir einen größeren Teil der Beiträge in attraktive Anlagen investieren als bei CHANCE 90. Bei PROFIL, unserem sicherheitsorientierten Angebot, werden die Beiträge dagegen ausschließlich in den Sicherungsvermögen unserer Versicherungspartner angelegt und die jährlichen Erträge gutgeschrieben.

MetallPensionsfonds

MetallPensionsfonds

In unserem MetallPensionsfonds bieten wir die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mit 100 Prozent Beitragserhalt an.

Für den Pensionsfonds gelten deutlich liberalere Kapitalanlagevorschriften als für die anderen Vorsorgeangebote von MetallRente. Die Beiträge werden in chancenorientierte Anlagestrategien investiert. Dadurch besteht die Chance, eine höhere Rendite und damit später eine höhere Rente zu erzielen als bei einer konservativen Anlage.

Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Die MetallUnterstützungskasse bietet eine beitragsorientierten Leistungszusage (boLZ), bei der der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen Beitrag und dessen Umwandlung in eine bestimmte Leistung auf eine betriebliche Altersversorgung schuldet. In der MetallUnterstützungskasse bieten wir Ihnen die Vorsorgekonzepte GARANTIE, PROFIL und CHANCE mit unterschiedlichen Investitionsmöglichkeiten
und Beitragsgarantieniveaus zur Wahl an.

Sie kann zusätzlich zu anderen Durchführungswegen oder auch ausschließlich abgeschlossen werden. Auch Beschäftigte, die die staatlichen Fördergrenzen für Betriebsrenten ausgeschöpft haben, können die Unterstützungskasse nutzen.

Zudem ist sie auch ein sinnvolles Instrument, um eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV als Benefit für ihre Beschäftigten einzuführen. 

Entscheidungshilfen für Ihr Unternehmen

Sie erfüllen mit unserer Unterstützung den gesetzlichen Anspruch Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung und geltende tarifvertragliche Regelungen. Auch als nicht tarifgebundenes Unternehmen profitieren Sie von unseren von unseren hohen Standards. MetallRente ist die Referenz im Markt.

Wählen Sie selbst oder lassen Sie Ihre Beschäftigten wählen

Warum sich MetallRente für Arbeitgeber lohnt

Attraktiv

  • Bindung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Stärkung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung
  • Staatliche Förderung
  • Tarifvertragskonforme Vorsorgeangebote
  • Keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz erforderlich
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Verwaltungsfreundliches Komplettangebot

Flexibel

  • Arbeitgeberentscheidung die Wahl des individuell passenden Vorsorgekonzepts den Beschäftigten überlassen
  • Mitnahme des Vertrages zum neuen Arbeitgeber, wenn dieser MetallRente anbietet (MetallDirektversicherung, MetallPensionsfonds und MetallUnterstützungskasse PROFIL)
  • Private Fortführung zu unveränderten Konditionen

Sicher

  • Weitgehende Minimierung Ihres Haftungsrisikos
  • Risikodiversifikation durch Zusammenarbeit mit mehreren Lebensversicherern
  • Schutz der Betriebsrenten durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bzw. die Protektor AG. In unserem MetallPensionsfonds geht die Finanzierung der PSV-Beiträge nicht zu Lasten des Arbeitgebers

Anfrage und Beratung

Möchtest Sie sich beraten lassen oder haben Sie konkrete Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

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Runden Sie Ihr Angebot mit Zusatzbausteinen für die Absicherung von Invalidität oder Hinterbliebenen ab

Die betriebliche Altersversorgung bietet die Chance, neben der Altersversorgung zusätzlich Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene im Rahmen der steuerlichen Grenzen in einem Paket bedarfsgerecht abzusichern. Die Hürden für die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind niedrig, denn in der Regel ist keine oder nur eine vereinfachte Risikoprüfung erforderlich. Der Schutz endet bei Unterbrechung der Beitragszahlung.

Sie können als Arbeitgeber folgende Zusatzbausteine obligatorisch zuwählbar oder abwählbar anbieten:

  • Beitragsschutz
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Aktiv Baustein
  • Absicherung für Hinterbliebene

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie wollen es genauer wissen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Noch viel mehr können Sie in unserem FAQ-Bereich nachlesen.

Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)

Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.

Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.

Wenn Ihre Firma bereits MetallRente anbietet, ist die Weiterführung des bestehenden MetallRente-Vertrages ohne Weiteres möglich. Informieren Sie MetallRente. Das Antragsformular auf Übertragung des Vertrages füllen der alte Arbeitgeber und Sie als neuer Arbeitgeber aus und übermitteln es an MetallRente.

Bei MetallRente sind auf der Basis eines einmal vereinbarten laufenden Beitrages jährlich zusätzliche, variable Beitragszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Auch eine Reduzierung des laufenden Beitrags ist jederzeit möglich, allerdings verringert sich dann ggf. die spätere Betriebsrente.

Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)

Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.

Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.

Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)

Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.

Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.

Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Wir beraten Sie gerne

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von der MetallRente GmbH zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und an eine*n Berater*in des Konsortiums MetallRente zur Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail, weitergegeben werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der MetallRente GmbH, Rotherstraße 7, 10245 Berlin (schriftlich oder per E-Mail an service@metallrente.de) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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