Gehen Sie mit MetallRente eine vorteilhafte Partnerschaft ein

Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern eine Betriebsrente an und präsentieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber. Wir garantieren allen Beschäftigten unserer Kundenunternehmen die gleichen günstigen Beiträge und attraktiven Leistungen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Weitere Pluspunkte des Versorgungswerks sind niedrige Kosten und eine einfache Administration.

Mit betrieblicher Altersversorgung Zukunft gestalten

Überzeugende Vorteile für Ihre Beschäftigten

Die betriebliche Altersversorgung ist eine Sozialleistung, die für Ihre Beschäftigten angesichts sinkender gesetzlicher Renten immer wichtiger wird. Mit einem attraktiven Betriebsrentenangebot erfüllen Sie gesetzliche und ggf. tarifvertragliche Vorgaben, stellen personalpolitische Weichen für die Zukunft und kombinieren Ihre soziale Kompetenz als Arbeitgeber mit gezielter Mitarbeiterbindung.

Ihre Beschäftigten profitieren von niedrigen Kosten durch unsere Großkundenkonditionen, von staatlicher Förderung und von Ihrem Engagement als Arbeitgeber. Mit tarifvertraglichen Leistungen, Arbeitgeberbeiträgen oder der Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss ermöglichen Sie in Ihrem Unternehmen eine zusätzliche Altersvorsorge, die sich für Ihre Beschäftigten in Form einer guten Betriebsrente auszahlt.

Unser Versorgungswerk setzt Standards

MetallRente wurde als gemeinsames Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie ins Leben gerufen, um Unternehmen und Beschäftigten nachhaltige und effektive Vorsorgelösungen zur Verfügung zu stellen. Die Stahlindustrie und die Branchen Holz und Kunststoff, IT, Textil und Bekleidung sowie die zugehörigen Handwerksbranchen haben sich ebenfalls per Tarifvertrag unserem Versorgungswerk angeschlossen.

Weit über tarifliche Grenzen hinaus ist MetallRente mittlerweile in über 50.000 Unternehmen in Industrie und Handwerk ein anerkannter Partner, denn als institutioneller Anbieter arbeitet unser Versorgungswerk im Vergleich deutlich wirtschaftlicher und bietet Unternehmen jeder Größe die gleichen Großkundenkonditionen an. Auch dafür arbeiten wir mit führenden Lebensversicherern zusammen, die in unserem Auftrag unsere Vorsorgelösungen für eine nachhaltig starke betriebliche Altersvorsorge bereitstellen.

Anfrage und Beratung

Möchtest du dich beraten lassen oder hast du konkrete Fragen zu deinem Vertrag? Dann kontaktiere uns. Wir sind für dich da und helfen dir gerne weiter.

Kontakt aufnehmen

Attraktive Betriebsrenten für Ihre Beschäftigten dank staatlicher Förderung

Betriebliche Altersversorgung ist bei MetallRente grundsätzlich per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung möglich, die vom Staat durch die Einsparung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen oder durch Zulagen gefördert werden. Machen Sie Ihre Beschäftigten auf unsere Angebote aufmerksam und unterstützen Sie sie beim Aufbau einer guten Betriebsrente.

Die Beiträge Ihrer Beschäftigten für die betriebliche Altersversorgung per Bruttoentgeltumwandlung bleiben bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Der sozialversicherungsfreie Dotierungsrahmen ist ebenso wie der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung begrenzt auf 4 Prozent der BBG West.

Bei Entgeltumwandlungsvereinbarungen in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds muss der nicht tarifgebundene Arbeitgeber seinen Anteil an eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen in Form eines Zuschusses in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts weitergeben, soweit er durch die Umwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dies gilt seit dem 01.01.2022 für alle Beschäftigten.

Wenn per Nettoentgeltumwandlung für eine Riester-Betriebsrente gespart wird, erhalten die Beschäftigten vom Staat Zulagen. Diese staatliche Unterstützung gibt es als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes Kind als Kinderzulage (für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr). Unter 25-jährige Berufseinsteiger erhalten einen einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro. Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Beitrag gezahlt werden, der 4 Prozent des Bruttogehalts des Beschäftigten im Vorjahr entspricht. Wird weniger eingezahlt, gibt es auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro. Eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung von Riester-Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht nicht mehr. Ein wesentlicher Nachteil von Riester-Betriebsrenten im Verhältnis zu privaten Riester-Renten wurde damit beseitigt.

Als Arbeitgeber erhalten Sie eine zusätzliche steuerliche Förderung, wenn Sie sich dafür entscheiden, Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen bis maximal 2.575 Euro monatlich beim Sparen für eine Betriebsrente zu unterstützen oder Ihre bisherige Unterstützung aufzustocken. Dies betrifft in den MetallRente Branchen insbesondere Teilzeitkräfte und Auszubildende. Wenn Sie als Arbeitgeber für eine Versorgungszusage in Direktversicherung oder Pensionsfonds einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 Euro und höchstens 960 Euro pro Kalenderjahr aufwenden, können Sie bis zu 30 Prozent des geleisteten Beitrags (min. 72 Euro und max. 288 Euro) mit der für diesen Arbeitnehmenden abzuführenden Lohnsteuer verrechnen und damit Ihren finanziellen Aufwand deutlich mindern. Eine Win-win-Situation, da gerade Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen besonders von geringen gesetzlichen Renten betroffen sind.

Warum sich MetallRente auch für Arbeitgeber lohnt

Attraktiv

  • Stärkung Ihrer Attraktivität als Arbeitgeber
  • Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung
  • Tarifvertragskonforme Vorsorgeangebote
  • Keine Pensionsrückstellungen in der Bilanz erforderlich
  • Arbeitgeberbeiträge und/oder -zuschüsse sind Betriebsausgaben
  • Arbeitgeberbeiträge können flexibel geleistet werden
  • Verwaltungsfreundliches Komplettangebot

Flexibel

  • Mitnahme des Vertrages zum neuen Arbeitgeber, wenn dieser MetallRente anbietet
  • Private Fortführung durch Ihre Beschäftigten zu unveränderten Konditionen möglich

Sicher

  • Weitgehende Minimierung von Resthaftungsrisiken
  • Langfristig sichere Betriebsrenten durch unsere Zusammenarbeit mit führenden Lebensversicherern
  • Schutz der Betriebsrenten durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) bzw. die Protektor AG im Insolvenzfall

Entscheidungshilfen für Ihr Unternehmen

Sie erfüllen mit unserer Unterstützung den gesetzlichen Anspruch Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung und geltende tarifvertragliche Regelungen. Auch als nicht tarifgebundenes Unternehmen profitieren Sie von unseren Angeboten.

Wählen Sie einen oder mehrere Durchführungswege für Ihr Unternehmen

Bei all unseren Angeboten gilt: Bereits bei Vertragsabschluss ist bei allen Angeboten klar, wie viel Kapital man im Alter auf jeden Fall erhält – egal, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt. Die garantierte Mindestrente schafft bei unseren modernen Produkten Planungssicherheit.

Direktversicherung

  • Der Arbeitgeber leitet Teile des Arbeitnehmerentgelts und ggf. Arbeitgeberbeiträge und/oder Zuschüsse direkt an die MetallDirektversicherung weiter.
  • Attraktive Verzinsung trotz Niedrigzinszeiten mit unserem sicherheitsorientierten Angebot PROFIL und höhere Renditechancen mit den chancenorientierten Angeboten CHANCE 90 und CHANCE 80
  • Optional können zusätzliche Absicherungsbausteine z.B. für Berufsunfähigkeit, den Verlust von Grundfähigkeiten und für Hinterbliebene eingeschlossen werden.
  • Das angesparte Kapital steht als lebenslange Betriebsrente oder als Teil- oder Vollkapitalauszahlung zum Rentenbeginn zur Verfügung.

Pensionsfonds

  • Der Arbeitgeber leitet Teile des Arbeitnehmerentgelts und ggf. Arbeitgeberbeiträge und/oder Zuschüsse direkt an den MetallPensionsfonds weiter.
  • Im Pensionsfonds werden alle Beiträge gleich renditestark angelegt.
  • Bis zu 80% der Beiträge werden in nationale und internationale Aktien (MetallRente.Fondsportfolio) investiert.
  • Optional können zusätzliche Absicherungen z.B. für Berufsunfähigkeit, den Verlust von Grundfähigkeiten und für Hinterbliebene eingeschlossen werden.
  • Das angesparte Kapital steht als lebenslange Betriebsrente oder als Teil- oder Vollkapitalauszahlung zum Rentenbeginn zur Verfügung.

Unterstützungskasse

  • Der Arbeitgeber leitet Teile des Arbeitnehmerentgelts und ggf. Arbeitgeberbeiträge und/oder Zuschüsse direkt an die Unterstützungskasse weiter.
  • Es kann zwischen den Anlagevarianten GARANTIE, PROFIL und CHANCE gewählt werden.
  • Optional können zusätzliche Absicherungen z.B. für Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene eingeschlossen werden.
  • Das angesparte Kapital steht als lebenslange Betriebsrente oder als Teil- oder Vollkapitalauszahlung zum Rentenbeginn zur Verfügung.

Zeitgemäß und flexibel - die verschiedenen Anlagevarianten

Mit unserem Vorsorgekonzepten PROFIL und CHANCE 90 bzw. CHANCE 80 in der MetallDirektversicherung und dem MetallPensionsfonds bieten Sie Ihren Beschäftigten im aktuellen Niedrigzinsumfeld die Möglichkeit, attraktiv und sicher für eine Betriebsrente zu sparen. Ergänzend bieten wir im Produktportfolio weiterhin eine private Riester-Rente und die Unterstützungskasse an. Die Beschäftigten können ihre Beiträge aus dem Brutto- oder Nettoentgelt sowie aus Sonderzahlungen finanzieren. Egal, für welchen unserer Durchführungswege Sie sich entscheiden: die Versorgungsansprüche der Beschäftigten sind bei Entgeltumwandlung von Anfang an unverfallbar und immer auch bei Insolvenz geschützt.

GARANTIE

Die sichere Betriebsrente

  • Nur in der Unterstützungskasse verfügbar
  • Dein Geld wird konservativ angelegt
  • Vom ersten Tag an gilt eine festgesetzte, jährliche Mindestverzinsung
  • Du weißt bei Vertragsschluss, wie hoch deine garantierte Rente einmal sein wird
  • Die Überschussbeteiligung wird dem Vertrag jährlich gutgeschrieben (deren Höhe kann aber nicht garantiert werden)

PROFIL

Die sicherheitsorientierte Betriebsrente

  • Nur in der Unterstützungskasse und in der Direktversicherung verfügbar
  • Garantierte Mindestrente mit 100% Beitragserhalt
  • Kapitalanlage zu 100% im Sicherungsvermögen der Versicherungspartner von MetallRente
  • Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr
  • Lebenslange Rente mit anteiliger oder voller Kapitalauszahlungsoption

CHANCE

Die Kombination von Sicherheit mit Chancen

  • In der MetallDirektversicherung und in der Unterstützungskasse verfügbar
  • Wahl von 90% oder 80% Beitragsgarantie
  • Kapitalanlage in Abhängigkeit von der Vertragslaufzeit und dem gewählten Garantieniveau zu bis zu 45%* bzw. 38% in global diversifizierte Aktien und Anleihen (MetallRente.Fondsportfolio). Die verbleibenden Beiträge werden in den Sicherungsvermögen unserer Versicherungspartner angelegt
  • Hohe Erträge aus der freien Kapitalanlage werden im Sicherungsvermögen eingeloggt (Lock-in)
  • Die jährlichen Überschussbeteiligungen werden im MetallRente.Fondsportfolio investiert
  • Rentenberechnung zu den gültigen Rechnungsgrundlagen bei Rentenbeginn
  • Lebenslange Rente mit Kapitalauszahlungsoption

* Fondsquote gemäß durchschnittlicher Vertragslaufzeit im Bestand MetallDirektversicherung von 33 Jahren

Pensionsfonds

Die chancenreichste Betriebsrente

  • Garantierte Mindestrente mit 100% Beitragserhalt
  • Investition von bis zu 80% der Beiträge in nationale und internationale Aktien und Anleihen (MetallRente.Fondsportfolio) und stufenweiser Umschichtung in risikoärmere Fonds ab drei Jahren vor Rentenbeginn
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage im MetallRente.Fondsportfolio
  • Flexibler Rentenbeginn zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr
  • Lebenslange Rente mit anteiliger oder voller Kapitalauszahlungsoption

Unsere Angebote auf einen Blick

Runden Sie Ihr Angebot mit Zusatzbausteinen für die Absicherung von Invalidität oder Hinterbliebenen ab

Die betriebliche Altersversorgung bietet die Chance, neben der Altersversorgung zusätzlich Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene im Rahmen der steuerlichen Grenzen in einem Paket bedarfsgerecht abzusichern. Die Hürden für die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind niedrig, denn in der Regel ist keine oder nur eine vereinfachte Risikoprüfung erforderlich. Der Schutz endet bei Unterbrechung der Beitragszahlung.

Sie können als Arbeitgeber folgende Zusatzbausteine ogligatorisch zuwählbar oder abwählbar anbieten:

  • Beitragsschutz
  • Berufsunfähigkeitsvorsorge
  • Absicherung von Grundfähigkeiten
  • Hinterbliebenenvorsorge

FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sie wollen es genauer wissen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Noch viel mehr können Sie in unserem FAQ-Bereich nachlesen.

Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?

Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)

Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?

Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.

Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?

Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.

Welche Schritte sind erforderlich, wenn eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter seinen MetallRente­ Vertrag in Ihrer Firma weiterführen möchte?

Wenn Ihre Firma bereits MetallRente anbietet, ist die Weiterführung des bestehenden MetallRente-Vertrages ohne Weiteres möglich. Informieren Sie MetallRente. Das Antragsformular auf Übertragung des Vertrages füllen der alte Arbeitgeber und Sie als neuer Arbeitgeber aus und übermitteln es an MetallRente.

Können die Beschäftigten die Höhe der Zahlungen für die Betriebsrente – je nach Einkommenssituation – nach unten oder oben anpassen?

Bei MetallRente sind auf der Basis eines einmal vereinbarten laufenden Beitrages jährlich zusätzliche, variable Beitragszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Auch eine Reduzierung des laufenden Beitrags ist jederzeit möglich, allerdings verringert sich dann ggf. die spätere Betriebsrente.

Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?

Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Werden Betriebsrenten auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?

Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von aktuell 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 251 Euro pro Monat im Jahr 2023. So lohnt sich zusätzliche Altersvorsorge auch für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen oder in Teilzeit.

Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?

Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)

Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?

Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.

Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?

Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?

Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.

Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?

Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)

Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?

Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.

Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?

Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.

Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?

Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.

Wir beraten Sie gerne

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von der MetallRente GmbH zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und an eine*n Berater*in des Konsortiums MetallRente zur Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail, weitergegeben werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der MetallRente GmbH, Rotherstraße 7, 10245 Berlin (schriftlich oder per E-Mail an service@metallrente.de) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

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