Betriebliche Altersversorgung (bAV) für Ihre Beschäftigten
Die betriebliche Altersversorgung ist eine betriebliche Sozialleistung, die für Ihre Beschäftigten angesichts nicht ausreichender gesetzlicher Renten immer wichtiger wird. Mit einem attraktiven Betriebsrentenangebot erfüllen Sie gesetzliche und ggf. tarifvertragliche Vorgaben, stellen personalpolitische Weichen für die Zukunft und kombinieren Ihre soziale Kompetenz als Arbeitgeber mit gezielter Mitarbeiterbindung und -gewinnung in einem sich verändernden Arbeitsmarkt.

So profitieren Sie von einer Partnerschaft mit MetallRente
Mit MetallRente erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung und die ggf. geltenden tarifvertraglichen Regelungen. In vielen Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung heute bereits ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter zu motivieren und Fachkräfte an den Betrieb zu binden.
Darum sind gute bAV-Angebote für Sie als Arbeitgeber so wichtig
Ihre Beschäftigten profitieren von niedrigen Kosten durch unsere Großkundenkonditionen, der staatlichen Förderung und von Ihrem Engagement als Arbeitgeber. Mit tarifvertraglichen Leistungen, einem Arbeitgeberbeitrag oder der Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss ermöglichen Sie in Ihrem Unternehmen eine zusätzliche Altersvorsorge, die sich für Ihre Beschäftigten in Form einer guten Betriebsrente auszahlt.
Attraktivität
Mit einem guten bAV-Angebot können Sie sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Für immer mehr Arbeitnehmer*innen ist eine betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Benefit, um sich für das jeweilige Unternehmen zu entscheiden und wird immer häufiger aktiv nachgefragt.
Wettbewerbsvorteil
Unternehmen, die Ihren Beschäftigten eine attraktive betriebliche Altersversorgung anbieten, können sich im Wettbewerb, um qualifizierte Mitarbeiter von anderen Arbeitgebern differenzieren und abheben.
Mitarbeiterbindung
Die betriebliche Altersversorgung gilt als zunehmend wichtiges Element zur Bindung von Mitarbeitern und führt zu geringerer Fluktuation. Auch in einem umkämpften Facharbeitermarkt ist eine attraktive bAV oft der entscheidende Unterscheid für die Mitarbeitergewinnung. Das bAV-Angebot schafft Vertrauen und Bindung zum Arbeitgeber.
Wertschätzung
Mit einem Angebot der betrieblichen Altersversorgung zeigen sie zusätzlich Wertschätzung für die geleistete Tätigkeit und übernehmen soziale Verantwortung, indem Sie sich um das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter über deren aktive Beschäftigungszeit hinaus kümmern.

Anfrage und Beratung
Möchten Sie sich beraten lassen oder haben Sie konkrete Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.
Attraktive Betriebsrenten für Ihre Beschäftigten dank staatlicher Förderung
Betriebliche Altersversorgung ist bei MetallRente grundsätzlich per Arbeitgeberbeitrag und/oder per Brutto- oder Nettoentgeltumwandlung durch die Beschäftigten möglich. Die bAV wird vom Staat steuer- und sozialversicherungsrechtlich oder durch Zulagen gefördert. Machen Sie Ihre Beschäftigten auf unsere Angebote aufmerksam und unterstützen Sie sie beim Aufbau einer guten Betriebsrente.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 63 EStG und § 1 Nr. 9 SvEV
- Sparbeiträge bis 4 % der BBG GRV sozialversicherungsfrei
- Sparbeiträge bis 8 % der BBG GRV steuerfrei
- Nachdotierung bis 8 % der BBG GRV steuerfrei pro Jahr
- Vervielfältigung steuerfrei, ggf. auch sozialversicherungsfrei
- Betriebsrentenleistungen sind steuerpflichtig und für gesetzlich Versicherte sozialversicherungspflichtig
Rechtsgrundlagen: § 1a Abs. 1a BRSG „(Betriebsrentenstärkungsgesetz“)
- Neuverträge und Bestandsverträge: AG-Zuschuss von 15 % des Umwandlungsbetrages bis 4 % der BBG GRV, soweit Einsparung von SV-Beiträgen beim AG
- AG-Zuschuss wird auf steuerlichen Dotierungsrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG angerechnet.
- Sozialversicherungsfrei bis 4 % der BBG GRV inklusive Entgeltumwandlung
- Tarifvertraglich in Metall- und Elektroindustrie zurzeit nur freiwilliger Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
- Neben dem gesetzlichen AG-Zuschuss sind freiwillige darüberhinausgehende AG-Beiträge möglich
Rechtsgrundlagen: § 100 EStG
Für Arbeitnehmer:
- sozialversicherungsfrei im Rahmen von 4 % BBG GRV
- Einkommensgrenze: 2.575 €
Für Arbeitgeber:
- Mindestbeitrag: 240 €, Maximalbeitrag: 960 € jährlich
- h Beitrag ist in voller Höhe Betriebsausgabe
- 30 % des AG-Beitrags können bei Abführung der Lohnsteuer einbehalten werden (min. 72 € und max. 288 € jährlich), die Förderung ist eine Betriebseinnahme
Betriebsrentenleistungen sind steuerpflichtig und für gesetzlich Versicherte sozialversicherungspflichtig
Rechtsgrundlagen: §§ 10a, 79 ff EStG
- Sparbeiträge fließen aus dem Nettogehalt des Arbeitnehmers
- Staatliche Förderung über Zulagen, Ausschöpfung der staatlichen Zulagen erfordert regelmäßige Beitragsanpassungen durch die Beschäftigten
- Betriebsrentenleistungen sind steuerpflichtig aber nicht sozialversicherungspflichtig
Wählen Sie einen oder mehrere Durchführungswege für Ihr Unternehmen
Bei all unseren Angeboten gilt: Bereits bei Vertragsabschluss ist bei allen Angeboten klar, wie viel Kapital man im Alter auf jeden Fall erhält – egal, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt. Die garantierte Mindestrente schafft bei unseren modernen Produkten Planungssicherheit.

Entscheidungshilfen für Ihr Unternehmen
Sie erfüllen mit unserer Unterstützung den gesetzlichen Anspruch Ihrer Beschäftigten auf Entgeltumwandlung und geltende tarifvertragliche Regelungen. Auch als nicht tarifgebundenes Unternehmen profitieren Sie von unseren von unseren hohen Standards. MetallRente ist die Referenz im Markt.
Wählen Sie selbst oder lassen Sie Ihre Beschäftigten wählen

Anfrage und Beratung
Möchtest Sie sich beraten lassen oder haben Sie konkrete Fragen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.
Runden Sie Ihr Angebot mit Zusatzbausteinen für die Absicherung von Invalidität oder Hinterbliebenen ab
Die betriebliche Altersversorgung bietet die Chance, neben der Altersversorgung zusätzlich Berufsunfähigkeit und Hinterbliebene im Rahmen der steuerlichen Grenzen in einem Paket bedarfsgerecht abzusichern. Die Hürden für die Arbeitskraftabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind niedrig, denn in der Regel ist keine oder nur eine vereinfachte Risikoprüfung erforderlich. Der Schutz endet bei Unterbrechung der Beitragszahlung.
Sie können als Arbeitgeber folgende Zusatzbausteine obligatorisch zuwählbar oder abwählbar anbieten:
- Beitragsschutz
- Berufsunfähigkeitsrente
- Aktiv Baustein
- Absicherung für Hinterbliebene
FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sie wollen es genauer wissen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Noch viel mehr können Sie in unserem FAQ-Bereich nachlesen.
Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.
Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?
Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.
Welche Schritte sind erforderlich, wenn eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter seinen MetallRente Vertrag in Ihrer Firma weiterführen möchte?
Wenn Ihre Firma bereits MetallRente anbietet, ist die Weiterführung des bestehenden MetallRente-Vertrages ohne Weiteres möglich. Informieren Sie MetallRente. Das Antragsformular auf Übertragung des Vertrages füllen der alte Arbeitgeber und Sie als neuer Arbeitgeber aus und übermitteln es an MetallRente.
Können die Beschäftigten die Höhe der Zahlungen für die Betriebsrente – je nach Einkommenssituation – nach unten oder oben anpassen?
Bei MetallRente sind auf der Basis eines einmal vereinbarten laufenden Beitrages jährlich zusätzliche, variable Beitragszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem kann bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Auch eine Reduzierung des laufenden Beitrags ist jederzeit möglich, allerdings verringert sich dann ggf. die spätere Betriebsrente.
Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?
Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.
Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?
Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?
Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.
Was sollten Arbeitgeber zu beitragsorientierter Leistungszusage (boLZ) vs. Beitragszusage mit Mindestleistung wissen?
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten betriebliche Altersversorgung anzubieten?
Ja, als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich, und ggf. auch tarifvertraglich, dazu verpflichtet, Ihren Beschäftigten Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch unkompliziert erfüllen.
Was ist zu tun, wenn Sie Ihren Beschäftigten künftig MetallRente anbieten möchten?
Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Es besteht auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Gruppenverträge zu eröffnen, etwa wenn Sie Ihren Beschäftigten mehrere Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge anbieten möchten, z.B. die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds.
Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?
Die Ansprüche im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über unsere MetallDirektversicherung sind über die Auffanggesellschaft der Versicherungsunternehmen „Protektor“ gegen eine Insolvenz geschützt. Unverfallbare Ansprüche aus dem MetallPensionsfonds sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.






