MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn, in der Regel zu deinem gesetzlichen Renteneintritt. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch nach hinten auf das Jahr verschieben, in dem du keine anderen Erwerbseinkommen mehr erzielst, was für dich günstiger sein kann. Auch deine Leistungen steigen dann entsprechend. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder als (Teil-) Kapitalzahlung erhalten willst.
Mit Zustimmung deines neuen Arbeitgebers kannst du deine MetallRente dort weiterführen. Ist das nicht der Fall, hast du die Möglichkeit dein erspartes Kapital auf das Betriebsrentenangebot deines neuen Arbeitgebers übertragen zu lassen, den MetallRente-Vertrag privat fortzusetzen oder beitragsfrei zu stellen. Sprich vor deinem Jobwechsel mit deiner Personalabteilung über die notwendigen Schritte.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Für die Erwerbsminderungsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater*innen.
Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.
Ja, genau wie die gesetzliche Rente. Allerdings wird dein individueller Steuersatz im Rentenalter wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben.
Wenn du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlst, gehen sie zu 100% ohne Abzug von Steuern in den Vertrag. Deshalb kannst du diese Beiträge nicht in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat.
Mit MetallRente sparst du für eine lebenslange zusätzliche Altersrente. Das ist auch sinnvoll, weil diese dir dauerhaft einen höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht. Alternativ besteht die Option, deine Betriebsrente als Vollkapitalauszahlung in Anspruch zu nehmen oder eine Teilkapitalauszahlung in Höhe von 30% und den Rest als lebenslange Rente zu bekommen. Ungefähr sechs Monate vor deinem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du ein Schreiben von uns und solltest uns dann deine Entscheidung mitteilen – auch zu welchem Termin du deine Leistung erhalten möchtest. Beides hat steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen. Deswegen empfehlen wir dir immer den Rat eines steuerlichen Beraters, z.B. auch des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.
Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von uns ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtliche Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, ob du deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder Kapitalzahlung oder einer Kombination aus Rente und 30% Kapitalzahlung zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn oder erst später beziehen willst. Du kannst deinen Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben. Wir empfehlen dir immer den Rat eines steuerlichen Beraters, z.B. auch des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.
Ja, 2026 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 296,63 Euro jährlich bzw. 24,72 Euro monatlich. Bis zu vier Prozent der BBG GRV können 2026 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 338 Euro, jährlich max. 4.056 Euro). Zusätzlich können weitere vier Prozent, insgesamt acht Prozent der BBG GRV, steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 676 Euro monatlich bzw. 8.112 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale Dotierungsrahmen von vier Prozent. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von acht Prozent angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung (Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen
Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.
Deine Ersparnisse bleiben davon unberührt, solange dein Arbeitgeber die Beiträge bis zur Stellung des Insolvenzantrages ordnungsgemäß an MetallRente gezahlt hat. Hast du eine Betriebsrente über den MetallPensionsfonds oder die Unterstützungskasse übernimmt Im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Zahlung deiner Rente. Der PSV ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung.
Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert bist, musst du auf Betriebsrentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Anders als im Erwerbsleben wird der volle Beitragssatz fällig. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen jedoch nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den jeweils gültigen monatlichen Freibetrag übersteigt. 2025 beträgt dieser Freibetrag 187,25 Euro im Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch immer auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als die gültige Freigrenze (2025: 187,25 Euro monatlich). Privatversicherte sind nicht beitragspflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag.
Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Alle Betriebsrentenansprüche werden zusammengerechnet. Den Freibetrag gibt es nur einmal.
Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von aktuell 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat im Jahr 2026. Deshalb lohnt sich die staatlich geförderte Altersvorsorge für dich auch, wenn du in Teilzeit arbeitest oder ein geringes Einkommen hast.
Wir kümmern uns. Du musst nichts tun. Wenn z. B. die Aktienmärkte einbrechen, schichten wir in risikoärmere Anlagen, z. B. Rentenpapiere und Staatsanleihen, um. Dadurch reduzieren wir Verlustrisiken erheblich und stellen kollektiv den Erhalt des eingezahlten Kapitals sicher.
Der Kapitalanlageausschuss kann außerdem vor dem Hintergrund von aktuellen Ausnahmesituationen an den Märkten weitere Entscheidungen treffen, z.B. einen zusätzlichen Risikosteuerungsmechanismus implementieren, die Investments deutlich reduzieren und das Anlagekapital schneller als mit unserem automatischen Risikomanagement normalerweise vorgesehen von den Märkten zurückziehen und in sicherere Anlageklassen umschichten.
Wenn die Entwicklung an den Märkten sich wieder stabilisiert, werden die verschiedenen Anlagevehikel dann wieder bis zur Zielallokation aufgebaut, um von Chancen zu profitieren.
Der Kapitalanlageausschuss unseres Versorgungswerks entscheidet über alle strategischen Anlagegrundsätze für unseren MetallPensionsfonds. Unsere Gesellschafter Gesamtmetall und IG Metall legen großen Wert darauf, dass unsere Angebote besonders wirtschaftlich, ertragreich und sicher sind. Deshalb sind sie im Kapitalanlageausschuss vertreten und nehmen dort Einfluss auf die Anlage der Altersvorsorgebeiträge. Dem Kapitalanlageausschuss gehören außerdem unabhängige Berater, der Sachverständige Dritte der MetallRente GmbH und Vertreter der Kapitalanlagegesellschaften an. Ein Vertreter der Geschäftsführung der MetallRente GmbH leitet ihn.
Die Anlageberichte zur Wertentwicklung des MetallPensionsfonds sind in unserem Zahlen und Fakten Bereich zu finden.
Deine Beiträge für eine Betriebsrente sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie werden langfristig angelegt. In der betrieblichen Altersvorsorge mit MetallRente sparst du nicht alleine, sondern bist Teil eines großen Kollektivs. Dadurch kann unser Versorgungswerk dir günstige Konditionen und niedrige Kosten bieten. So sind auch in Zeiten niedriger Zinsen angemessene Erträge möglich. Und viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern zusätzlich zum gesetzlichen Zuschuss noch freiwillige Beiträge oder tarifvertragliche Leistungen. Fazit: Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich immer für dich!
Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.
Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.
Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.
Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.
Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.
Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.
Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.
Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.
Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.
Innerhalb des MetallRente.Fondsportfolio kommen für Bestands- und Neuverträge unterschiedliche Anteilklassen zum Einsatz. Sowohl Sparbeiträge des MetallPensionsfonds als auch Sparbeiträge aus dem Angebot CHANCE in der MetallDirektversicherung werden jeweils teilweise in das exklusiv für MetallRente aufgelegte und durch das Versorgungswerk gestaltete MetallRente.Fondsportfolio investiert.
Weil sich seit Gründung von MetallRente immer mehr Versorgungsberechtigte für das Angebot CHANCE und den MetallPensionsfonds entschieden haben, ist das Vermögen im MetallRente.Fondsportfolio stetig gewachsen. Unser Versorgungswerk konnte deshalb 2015 mit unseren Lebensversicherungspartnern bessere Konditionen verhandeln, von denen auch ein großer Teil unserer Bestandskunden profitieren konnte.
Alle CHANCE-Kunden mit Vertragsbeginn ab 01.11.2011 konnten wir in die günstigere Anteilklasse I übertragen. Im MetallPensionsfonds konnten wir alle Verträge seit Auflage des Angebots in die günstigere Anteilklasse W übernehmen.
Unterschiedliche Anteilklassen werden also u.a. dazu gebraucht, um Kostenänderungen abzubilden, z.B. weil wir bessere Konditionen verhandeln konnten. Deshalb findest du im Punkt „Über uns“ bei den Anlegerinformationen und Anlageberichten zum MetallRente.Fondsportfolio die jeweils aktuellsten Informationen abhängig davon, wann dein Vertrag begonnen hat und welche Anteilklasse entsprechend für den Vorsorgevertrag zum Tragen kommt.
Als Versorgungswerk sind wir zunächst verpflichtet, dass aus Vorsorgebeiträgen eine starke, zusätzliche Altersvorsorge wird. Unsere Angebote müssen also u.a. durch besonders gute Konditionen, also niedrige Kosten, und eine sehr gute Kapitalanlage vor allem Renditen erwirtschaften, die helfen, ein gutes Leben im Alter zu sichern. Ökologische und soziale Nachhaltigkeit, wie auch Nachhaltigkeit in der Führung (Governance) sind uns dennoch sehr wichtig und berücksichtigen wir bereits seit 2003. Wir legen die Beiträge der Versorgungsberechtigten breit diversifiziert an, um Risiken zu minimieren, und arbeiten deshalb auch mit mehreren Partnern zusammen. Diese Partner sind in der Gestaltung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien und deren Umsetzung unabhängig von MetallRente. Deshalb können wir nicht in allen unseren Vorsorgekonzepten gleich nachhaltig bzw. verantwortungsbewusst in einem weiteren Sinne investieren. Die Vorsorge mit uns wird, auch durch neue gesetzliche und internationale Initiativen wie das Pariser Klimaabkommen oder die sogenannte EU-Taxonomie, in Zukunft immer verantwortungsbewusster werden. Davon profitiert auch die Mehrheit unserer Verträge und nicht nur Neukunden.
Im Rahmen des 2003 exklusiv für unser Versorgungswerk aufgelegten MetallRente.Fondsportfolio können wir und unsere Gesellschafter, Gesamtmetall und IG Metall, frei darüber entscheiden, welchen Stellenwert Nachhaltigkeit gegenüber der Renditeerzielung wie auch der Sicherheit des Kapitals einnehmen soll. Das MetallRente.Fondsportfolio ist ein breit diversifizierter, internationaler Mix aus Aktien, Fonds sowie Staats- und Unternehmensanleihen, in die wir investieren.
Die Nachhaltigkeitsinformationen, die ab 01.01.2023 jeder vor Vertragsabschluss von uns erhalten muss, gehen auf gesetzliche Vorgaben zurück und geben erstmals durch die staatliche Aufsicht genau definierte Informationen wieder. Die Information zeigt z.B. auf, auf wie viel Prozent der Kapitalanlagen insgesamt Nachhaltigkeitskriterien überhaupt anzuwenden sind, ob ein Angebot sich verpflichtet, einen Mindestanteil des Kapitals nachhaltig zu investieren und wie groß der Anteil des Kapitals ist, der aktuell tatsächlich nachhaltig investiert wird. Außerdem enthält der Überblick viele weitere, detaillierte Informationen zu Kriterien, die Anwendung finden und zugrundeliegenden Standards.
Je niedriger die Garantie, desto mehr Spielraum entsteht bei der Kapitalanlage. In unserem Angebot CHANCE können wir bei einer 80-prozentigen Beitragsgarantie einen größeren Teil der Beiträge in attraktive Anlagen mit höherem Chance-Risiko-Profil in unserem MetallRente.Fondsportfolio investieren als bei einer 90-prozentigen Beitragsgarantie. Die so erwirtschafteten Erträge ergänzen dann zu Rentenbeginn das aus den Beiträgen gebildete Versorgungskapital im Sicherungsvermögen. Bei PROFIL, unserem sicherheitsorientierten Angebot, werden die Beiträge dagegen ausschließlich in den Sicherungsvermögen unserer Versicherungspartner angelegt und die jährlichen Erträge gutgeschrieben.
In zwei Stufen wurde ein neuer verpflichtender Arbeitgeberzuschuss eingeführt. Unternehmen sind nach §1a Abs. 1a BRSG gesetzlich verpflichtet,
- bei Neuzusagen seit 01.01.2019, den 15%igen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu bezahlen, soweit sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen.
- für Bestandsverträge ist der Zuschuss seit dem 01.01.2022 verpflichtend
Weil es sich um eine gesetzliche Regelung handelt, müssen Beschäftigte mit einem Betriebsrentenvertrag, die Beiträge aus ihrem Bruttoentgelt umwandeln, nichts tun. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, den Zuschuss ab dem Stichtag zusätzlich zu leisten, wenn er zuvor nicht schon einen Zuschuss gezahlt hat, der so gestaltet wurde, dass er auf künftige Regelungen angerechnet werden kann. Ansprechpartnerin ist in der Regel die Personalabteilung.
Für den Arbeitgeberzuschuss nach BRSG gilt ein sogenannter Tarifvertragsvorbehalt. Für tarifgebundene Betriebe haben die Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall im Rahmen des Tarifabschlusses 2018 für die Metall- und Elektroindustrie erklärt, dass Mitgliedsunternehmen den neuen Arbeitgeberzuschuss zunächst so lange nicht zahlen müssen, wie der aktuelle Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung gilt. Tarifgebundene Arbeitgeber in den meisten Branchen wie in der Metall- und Elektroindustrie, Stahlindustrie, Textil- und Bekleidungsindustrie oder in der Holz- und Kunststoffbranche sowie vielen weiteren zahlen aber bereits seit längerem andere tarifvertragliche Leistungen zur Altersversorgung, auf die Beschäftigte Anspruch haben. Achtung! Diese Leistungen müssen Beschäftigte in der Regel beim Arbeitgeber abrufen. Dies geht auch formlos als Mitteilung an die Personalabteilung, die auch die Ansprechpartnerin für Beratungstermine zur betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen ist.
Tarifgebundene Arbeitgeber und nicht tarifgebundene Arbeitgeber, die den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung arbeitsvertraglich in Bezug nehmen, können aber jederzeit auch freiwillige Zuschüsse gewähren. Entsprechende Vereinbarungen können sowohl arbeitsvertraglich als auch durch Betriebsvereinbarungen oder in einer Versorgungsordnung getroffen werden. In allen Fällen muss beachtet und vereinbart werden, dass diese freiwilligen Zuschüsse auf künftige, gesetzlich und/ oder tarifvertraglich obligatorische Zuschüsse angerechnet werden. Diese freiwilligen Zuschüsse gibt es dann ggf. zusätzlich zu tarifvertraglichen Leistungen.
Der Zuschuss des Arbeitgebers kann freiwillig auch höher sein als 15% des Entgeltumwandlungsbetrags des Beschäftigten.
Der Arbeitgeber muss den Zuschuss bis zur Höhe von 15% der Sozialversicherungsersparnis, die ihm dadurch entsteht, dass der Beschäftigte Bruttoentgelt umwandelt, weitergeben. Bei der Bruttoentgeltumwandlung spart nämlich nicht nur der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, die seinen Nettoaufwand reduzieren, sondern auch der Chef. Der Arbeitgeber kann aber auch individuell ermitteln, wie hoch seine Sozialversicherungsersparnis ganz genau pro Beschäftigten beträgt. Das nennt man „spitze Abrechnung“. Wie hoch die Ersparnis ist, hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel Höhe des Bruttogehalts, Versicherungsstatus oder auch Steuerklasse des Beschäftigten. Diese individuelle Ermittlung ist auch für den Arbeitgeber deshalb relativ aufwändig und die Höhe des Betrags kann bei Veränderungen auch schwanken.
In der Regel entscheiden sich Betriebe deshalb für eine pauschale Regelung von 15%, 20% oder auch 30% und mehr. Hier ändert sich der Zuschussbetrag nur dann, wenn Arbeitnehmer den Entgeltumwandlungsbetrag verändern. Zum Beispiel: Bei 100 Euro Umwandlung gibt es 15 Euro Zuschuss, wenn der Beschäftigte auf 150 Euro erhöht, gibt es entsprechend 22,50 Euro Zuschuss pro Monat.
Sieht die Versorgung Leistungen für den Todesfall vor, sind in der genannten Reihenfolge bezugsberechtigt:
01 der Ehegatte/die Ehegattin bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
02 die zu Kindergeld berechtigenden Kinder
03 der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin oder der Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft
04 Falls keine dieser Personen vorhanden ist: Sterbegeld (maximal 8.000 Euro) an die vom Arbeitgeber mit Einvernehmen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters benannten Berechtigten, ansonsten an die Erben.
Bei Tod vor Rentenbeginn wird an den/ die Bezugsberechtigten eine lebenslange - bei Kindern eine zeitlich begrenzte - Rente oder ein Kapital gezahlt. Die Rente wird aus dem vorhandenen Kapital für die Altersvorsorge inklusive der Leistungen aus der Überschussbeteiligung errechnet. Bei Tod nach Rentenbeginn wird an den/die Bezugsberechtigten eine Rente lebenslang - bei Kindern zeitlich begrenzt – oder ein Kapital gezahlt. Die Rente wird aus dem vereinbarten Kapital abzüglich der garantierten Renten berechnet (siehe Rentengarantiezeit). Die Bezugsberechtigen sind durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen konkret eingegrenzt. Dies sind nicht die Erben im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Dein Geld fließt vom Bruttogehalt direkt in deine Betriebsrente. Der Staat fördert dich dadurch, dass er deine Beiträge von Steuern und/oder Sozialabgaben befreit. Du kannst jedes Jahr Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei einzahlen. Außerdem hast du die Möglichkeit, weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei für deine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Im Jahr 2025 sind maximal 3.864 Euro (322 Euro im Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei und noch einmal 3.864 Euro (322 Euro im Monat) steuerfrei.
Wenn du dich für eine Betriebsrente entscheidest, musst du die Leistungen im vollen Umfang versteuern, wenn du die Beiträge in der Ansparphase aus deinem Bruttogehalt in die Metall- Rente eingezahlt hast. Allerdings ist dein Steuersatz als Rentner bzw. Rentnerin sehr wahrscheinlich niedriger als im Erwerbsleben. Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist aufgrund der Steuerprogression Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/ Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.
MetallRiester ist deine private Altersvorsorge. An deinem Vertrag ändert sich bei einem Jobwechsel also nichts.
Du kannst den gesamten Beitrag bis 2.100 Euro in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.
Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.
MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.
Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.
Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.
Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert bist, musst du auf Betriebsrentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Anders als im Erwerbsleben wird der volle Beitragssatz fällig. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen jedoch nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den jeweils gültigen monatlichen Freibetrag übersteigt. 2025 beträgt dieser Freibetrag 187,25 Euro im Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch immer auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als die gültige Freigrenze (2025: 187,25 Euro monatlich). Privatversicherte sind nicht beitragspflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag.
Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.
Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.
Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.
Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.
Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.
Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.
Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.
Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.
Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.
Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.
Ja, du kannst mit uns eine Beitragsdynamik von bis zu fünf Prozent jährlich vereinbaren. Damit kannst du deinen Versicherungsschutz bis zu fünf Jahre vor Ablauf regelmäßig steigen lassen.
Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate lang deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst oder konntest. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kannst du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.
Im Ernstfall wirst du nicht aufgefordert, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Du bekommst unsere Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% für mindestens sechs Monate nicht mehr ausführen kannst.
Dein privater MetallBerufsunfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter. Dein Beitrag bleibt gleich. Das gilt auch, wenn du in einen Beruf mit einem höheren Risiko wechselst. Du musst uns darüber nicht informieren. Du hast jedoch immer die Möglichkeit einer Besserstufung, also einer Reduzierung deines Beitrags, wenn du in einen Beruf mit geringerem Risiko wechselst.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Für den Beitrag spielen in der Regel Alter, Beruf und Gesundheitszustand eine Rolle. Es gibt eine Risikoeinstufung in bestimmte Berufsklassen, die die Beitragshöhe beeinflussen. Generell gilt: Je früher du mit der Vorsorge beginnst, desto leichter erhältst du umfassenden Schutz und desto günstiger ist der Beitrag.
Ja, das ist wichtig. Solltest du die Rente beantragen, wird dein Gesundheitszustand begutachtet. Stellt sich heraus, dass du aufgrund einer von dir nicht angegebenen Krankheit berufsunfähig wirst, erhältst du keine Rente von uns.
Ja, es gibt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Bausteine zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeiten. Alter, Beruf, Vorerkrankungen und Kosten sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, das richtige Angebot auszuwählen. Klar ist: Wir haben für jeden eine passende Möglichkeit zur Vorsorge. Informiere dich dazu auf unserer Website und bei deiner MetallRente-Beraterin oder deinem MetallRente-Berater.
Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Ja, du entscheidest selbst über die Höhe deines Beitrags und damit der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Die maximale Rentenhöhe liegt bei 5.500 Euro pro Monat. Mit der Dynamik kannst Du Deinen Versicherungsschutz bis zu fünf Jahre vor Ablauf jährlich steigen lassen. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz.
Darüber sprichst du am besten mit einem MetallRente-Berater. Als Faustformel empfehlen wir, dass die Absicherung ca. 80 % deines Nettoeinkommens entsprechen sollte. Du kannst die Höhe deiner Arbeitskraftabsicherung flexibel gestalten – bis zu höchstens 5.500 Euro pro Monat.
Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.
Hinter der speziell auf die Branchen von MetallRente zugeschnittenen Vorsorgelösungen stehen Swiss Life (Konsortialführerin) sowie die Allianz, R+V und ERGO. Diese Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern gewährleistet eine hohe Qualität und Sicherheit unseres Angebots.
Ja, Azubis können sich mit einer Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 1.500 Euro absichern, Studierende bis 2.000 Euro.
Ja, du hast die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.
Du kannst deinen Vertragsumfang ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen: ereignisunabhängig innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und ereignisabhängig (z. B. bei Hochzeit, Beförderung etc.) sogar bis zum 50. Lebensjahr. Du hast also eine Nachversicherungsgarantie.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Nach beendeter Berufsunfähigkeit aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten erhältst du von uns eine einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 12.000 Euro zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.
Ja, du kannst mit uns eine Dynamik von jährlich zwei oder drei Prozent Beitragssteigerung vereinbaren. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz entsprechend.
Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Wir zahlen dir die Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung und unabhängig davon, ob du noch arbeiten kannst.
Dein privater MetallGrundfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.
Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Für den Beitrag spielen Alter, Beruf, Gesundheitszustand und versicherte Rentenhöhe eine Rolle. Generell gilt: Je früher du mit der Vorsorge beginnst, desto niedriger ist der Beitrag.
Ja, das ist wichtig. Solltest du die Rente beantragen, wird dein Gesundheitszustand begutachtet. Stellt sich heraus, dass du aufgrund einer von dir nicht angegebenen Krankheit berufsunfähig wirst, erhältst du keine Rente von uns.
Ja, es gibt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Bausteine zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeiten. Alter, Beruf, Vorerkrankungen und Kosten sind wichtige Faktoren, wenn es darum geht, das richtige Angebot auszuwählen. Klar ist: Wir haben für jeden eine passende Möglichkeit zur Vorsorge. Informiere dich dazu auf unserer Website und bei deiner MetallRente-Beraterin oder deinem MetallRente-Berater.
Hinter der speziell auf die Branchen von MetallRente zugeschnittenen Vorsorgelösungen stehen Swiss Life (Konsortialführerin) sowie die Allianz, R+V und ERGO. Diese Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern gewährleistet eine hohe Qualität und Sicherheit unseres Angebots.
Ja, du hast die Möglichkeit, eine jährlich garantierte Rentensteigerung von ein, zwei oder drei Prozent zu vereinbaren. Zusätzlich erhöht sich die Rente jährlich ab dem Rentenbezug um die zugeteilten Überschüsse.
Ja, wir bieten dir eine sogenannte Nachversicherungsgarantie. Das heißt innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsbeginn, kannst du deinen Versicherungsschutz flexibel ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Bei bestimmten Ereignissen (z. B. Hochzeit, Geburt eines Kindes, Beförderung) geht das sogar bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Bei Verlust einer der folgenden Grundfähigkeiten ist eine Einmalzahlung bis zur zwölffachen Höhe der monatlichen Rente möglich: Gehen, Treppensteigen, Fahrerlaubnisverlust Klasse A, B, T oder L und Ein- & Aussteigen (auch als Beifahrer/-in), Fahrradfahren oder Nutzung des ÖPNV.
Verlierst du eine der versicherten Grundfähigkeiten auf dem Arbeitsweg oder durch einen Arbeitsunfall, zahlen wir dir einmalig einen Betrag in Höhe der dreifachen garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, du kannst mit uns eine Dynamik von jährlich zwei bis drei Prozent Beitragssteigerung vereinbaren. Damit erhöht sich deine versicherte Rente.
Der MetallPflegschutz orientiert sich an den gesetzlichen Pflegegraden. Bereits bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 erhälts du von uns eine Pflegerente. Du kannst bei uns zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen. Im Sofortschutz hast du ab Vertragsschluss Anspruch auf deine Pflegerente. Der Aufbauplan garantiert dir den Pflegerentenanspruch nach acht Jahren.
Dein privater MetallPflegschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.
Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.
Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.
Ja, das ist sehr wichtig. Stellt sich heraus, dass du bei Pflege-Sofort Vorerkrankungen nicht angegeben hast, erhältst du keine Rente. Bei Pflege-Aufbau ist nur eine Gesundheitserklärung erforderlich.
Nein, wir schützen dein Vermögen. Du kannst jederzeit Kapital aus deinem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert deines Vertrages kannst du selbst festlegen – dein Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend. Wir zahlen an deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes eine Tofesfallleistung, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Und wenn du nichts vererben willst und zahlst laufende Beiträge? Dann kannst du die Todesfallleistung abwählen und so den Beitrag verringern. Eine weitere Option: Falls du pflegbedürftig warst, aber noch Geld übrig ist, fließt dieses nach deinem Tod zurück an deine Erben.
Hinter der speziell auf die Branchen von MetallRente zugeschnittenen Vorsorgelösungen stehen Swiss Life (Konsortialführerin) sowie die Allianz, R+V und ERGO. Diese Zusammenarbeit mit mehreren Versicherern gewährleistet eine hohe Qualität und Sicherheit unseres Angebots.
Du kannst deine MetallPflegeversicherung bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, z. B. wenn du eine weitere berufliche Qualifikation abgeschlossen hast und damit eine Gehaltserhöhung einhergeht.
Ja, in unserem Angebot Pflege-Sofort ist eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit abgedeckt. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, wirst du in dieser Zeit von deinen Beiträgen zur Pflegeversicherung befreit. Durch die Beitragsbefreiung wirst du finanziell entlastet. Dennoch bleibt der Versicherungsschutz der Pflegeversicherung vollständig erhalten.
Ja, du kannst bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit jederzeit Kapital entnehmen. Du hast ein Zugriffsrecht auf den Rückkaufswert des Vertrags.
Wir haben Ihnen wichtige Fragen und Unterschiede, anlässlich der Ausweitung unseres Gestaltungsangebots an arbeitsrechtlichen Zusagen, z.B. hinsichtlich garantierter Leistungen, Ansprüchen der Beschäftigten, Anpassungsprüfungspflicht, Portabilität etc. übersichtlich und verständlich aufbereitet. FAQs im Überblick (Version 1.0)
Wir haben Ihnen Fragen und Antworten in einer PDF zusammengestellt. Wir werden diese Information bei Bedarf aktualisieren, soweit uns neue Erkenntnisse vorliegen. Bitte achten Sie daher auf den aktuellen Stand und die Versionsnummer. Bitte beachten Sie: Das Nachweisgesetz betrifft das Arbeitsrecht. Zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen dürfen wir als Versorgungswerk nicht beraten. Im Folgenden haben wir unsere unverbindliche Einschätzungen zusammengefasst. Wir empfehlen unseren Kundenunternehmen, sich bei Fragen rechtlich beraten zu lassen, z.B. durch Ihren Arbeitgeberverband. FAQ-Nachweisgesetz (Version 1.0)
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert und erweitert. Seit dem 01.01.2022 gilt nicht nur für Neuverträge, sondern auch für bereits bestehende Versorgungen: Wandelt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Entgelt um, so sind Sie als Arbeitgeber grundsätzlich zu einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent verpflichtet, soweit Sie durch diese Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Von dieser Regelung können Tarifverträge abweichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Branchenverband, ob für Ihr Unternehmen ein solcher Tarifvertrag gilt. Unabhängig davon können Sie aber – egal ob tarifgebunden oder nicht – den Tarifvertrag zur Entgelt- umwandlung Ihrer Branche arbeitsvertraglich in Bezug nehmen und jederzeit freiwillige Zuschüsse gewähren. Solche Vereinbarungen können sowohl arbeitsvertraglich als auch durch Betriebsvereinbarungen oder in einer Versorgungsordnung getroffen werden.
Als Arbeitgeber erhalten Sie eine steuerliche Förderung, wenn Sie sich erstmalig dafür entscheiden, Beschäftigte mit Bruttomonatseinkommen bis maximal 2.575 Euro beim Sparen für eine Betriebsrente (MetallDirektversicherung, MetallPensionsfonds) zu unterstützen. Gerade für Mitarbeitende in Teilzeit oder Auszubildende kann Ihr Zuschuss den Ausschlag geben, für eine Rente über den Betrieb zu sparen. Wenn Sie als Arbeitgeber pro Kalenderjahr einen Zusatzbeitrag zwischen 240 Euro und 960 Euro leisten, können Sie 30 Prozent dieses Zuschusses mit der für den jeweiligen Beschäftigten abzuführenden Lohnsteuer verrechnen (mindestens 72 und höchstens 288 Euro). Haben Sie früher bereits einen Arbeitgeberzuschuss für die zusätzliche Altersvorsorge dieser Mitarbeitenden gezahlt, wird dieser nicht berücksichtigt. Stocken Sie einen bereits früher geleisteten Arbeitgeberzuschuss für eine Betriebsrente Ihrer Beschäftigten auf, wird Ihr gesamter Arbeitgeberzuschuss steuerlich angerechnet.
Ja, 2026 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 296,63 Euro jährlich bzw. 24,72 Euro monatlich. Bis zu vier Prozent der BBG GRV können 2026 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 338 Euro, jährlich max. 4.056 Euro). Zusätzlich können weitere vier Prozent, insgesamt acht Prozent der BBG GRV, steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 676 Euro monatlich bzw. 8.112 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale Dotierungsrahmen von vier Prozent. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von acht Prozent angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung (Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen
Bei MetallRente sind auf der Basis eines einmal vereinbarten laufenden Beitrages jährlich zusätzliche, variable Beitragszahlungen möglich. Außerdem kann bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbart werden. Auch eine Reduzierung des laufenden Beitrags ist jederzeit möglich, allerdings verringert sich dann ggf. die spätere Betriebsrente. Bzgl. der MetallUnterstützungskasse wenden Sie sich bitte an Ihre MetallRente Beraterin oder Ihren MetallRente Berater.
Wenn Teile des Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwendet werden, ohne dafür Sozialabgaben zu zahlen, fällt die spätere gesetzliche Rente etwas geringer aus. Auch das Eltern-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld sowie das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung verringern sich entsprechend. Diese Minderungen halten sich aber in sehr engen Grenzen und werden durch die späteren Betriebsrentenleistungen i.d.R. überkompensiert.
In der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge langfristig und kollektiv angelegt. So sind auch in Zeiten niedriger Zinsen angemessene Erträge für Ihre Beschäftigten möglich. Hinzu kommen die günstigen Großkundenkonditionen für alle Unternehmen und die niedrigen Kosten unseres Versorgungswerks. Und Arbeitgeber geben ihren Beschäftigten noch einen Zuschuss und/oder tarifvertragliche Leistungen für die Altersvorsorge. Fazit: bAV lohnt sich, gerade jetzt!
Neben Ihrem MetallRente-Berater oder Ihrer MetallRente-Beraterin unterstützen wir Sie mit den Angeboten unseres kostenfreien Unternehmensportals: arbeitgeber.metallrente.de.
Hier finden Sie z. B. FirmenOnline, den Online-Service zur Verwaltung von MetallRente-Verträgen. Unsere Kundenunternehmen haben damit die Möglichkeit, Anmeldungen (Policierung), Abmeldungen, Bestandsauskünfte und Bestandsänderungen direkt und zeitsparend digital zu bearbeiten. FirmenOnline trägt so zur Reduzierung des administrativen Aufwands bei, entlastet die Personalabteilungen und vereinfacht die Kommunikation mit den Verwaltungsstellen von MetallRente.
Ja, sie sind gesetzlich (und ggf. auch tarifvertraglich) dazu verpflichtet, Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Mit MetallRente können Sie diesen Anspruch Ihrer Beschäftigten unkompliziert erfüllen. Sie können für Ihre Beschäftigten kollektiv auch die Auswahl von Angeboten inklusive der Garantieniveaus begrenzen oder diese für die individuelle und bedarfsgerechte Beratung offen lassen.
Nur Sie entscheiden, welchen Durchführungsweg, oder welche Durchführungswege, Sie Ihren Beschäftigten für die betriebliche Altersvorsorge anbieten wollen. Dabei können Sie zur Entgeltumwandlung zwischen MetallDirektversicherung, und MetallPensionsfonds wählen bzw. diese kombinieren. Ergänzend steht Ihnen unsere MetallUnterstützungskasse zur Verfügung.
Bei Finanzierung durch den Arbeitnehmer schließen Sie eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit der oder dem Beschäftigten ab, melden ihn oder sie an und führen die entsprechenden Beiträge an MetallRente ab.
Ihre MetallRente-Beraterin oder Ihr MetallRente-Berater unterstützt Sie dabei und stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung.
Sie geben eine Arbeitgebererklärung zugunsten von MetallRente ab und begründen damit einen Gruppenvertrag. Sie können auch gleichzeitig mehrere Gruppenverträge eröffnen, z.B. parallel für die MetallDirektversicherung und den MetallPensionsfonds und Ihren Beschäftigten so eine passgenaue Auswahl bieten.
IBAN: DE12 6008 0000 0911 1621 02
BIC/SWIFT: DRES DE FF 600
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Gruppenvertrags-Nummer an.
Selbstverständlich. Für Neuverträge und für bestehende Versorgungen gilt: Wandelt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Entgelt um, sind Sie als Arbeitgeber grundsätzlich zu einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent verpflichtet, soweit Sie durch diese Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Von dieser Regelung können Tarifverträge abweichen. Unabhängig davon können Sie aber – egal ob tarifgebunden oder nicht – die Tarifverträge Ihrer Branche zur betrieblichen Altersversorgung arbeitsvertraglich in Bezug nehmen und jederzeit freiwillige Zuschüsse oder tarifvertragliche Leistungen gewähren. Solche Vereinbarungen können sowohl arbeitsvertraglich per Entgeltumwandlungsvereinbarung als auch durch Betriebsvereinbarungen oder mit einer Versorgungsordnung getroffen werden.
Wenn Ihre Firma bereits MetallRente anbietet, ist die Weiterführung des bestehenden MetallRente-Vertrages ohne Weiteres möglich. Informieren Sie MetallRente. Das Antragsformular auf Übertragung des Vertrages füllt der alte Arbeitgeber aus. Wenn Sie MetallRente noch nicht anbieten, geben Sie zu unseren Gunsten eine AG-Erklärung ab.
Ja, als Arbeitgeber haften Sie arbeitsrechtlich für die Ihren Beschäftigten zugesagten Betriebsrentenansprüche. Sagen Sie Ihren Beschäftigten z.B. Leistungen aus der MetallDirektversicherung zu, steht diese für die Leistungen ein. Subsidiärhaftungsrisiken werden in unserem Versorgungswerk effektiv minimiert. Wir empfehlen, vor allem darauf zu achten, dass die Regelungen in der arbeitsrechtlich getroffenen Vereinbarung, z.B. die Entgeltumwandlungsvereinbarung, mit denen in
der Police identisch sind.