Gesetzlichen Erwerbsminderungsschutz ergänzen! Versorgungswerk MetallRente geht mit eigener EMI-Rente an den Start.

erwerbsminderung

Die gesetzlichen Leistungen zur Arbeitskraftabsicherung reichen nicht aus. Berufsunfähigkeitsschutz gibt es für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bewahrt nicht vor Armut. Sie erreicht im Durchschnitt nur das Niveau der Grundsicherung. Um den Beschäftigten den notwendigen zusätzlichen Schutz zu ermöglichen, stellt das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie ab 1. Juli 2015 eine private Erwerbsminderungsversicherung bereit, die MetallRente.EMI (MR.EMI).

Die Einführung der MetallRente.EMI diene zwei wichtigen Zielen, so MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch: „Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen Zugang zu bedarfsgerechtem Invaliditätsschutz und es muss verhindert werden, dass Erwerbsminderung in die Armutsfalle führt“. Die MetallRente.EMI biete eine wirksame Ergänzung staatlicher Leistungen und ihr Bedingungswerk orientiere sich eng an der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beschäftigten könnten damit auf der staatlichen Versorgung aufbauen und sie wirksam ergänzen. Praktisch bedeute das: Man muss nur die Differenz zur gesetzlichen EMI-Rente versichern.

Auf eine Berufsgruppendifferenzierung wird bewusst verzichtet und nicht zwischen gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen Berufen unterschieden. Es gibt einen Tarif für alle. “Damit steuern wir auch bewusst gegen den Trend zu hochgezüchteten  BU-Versicherungen, die von Beschäftigten in risikoträchtigeren Berufen kaum noch finanzierbar sind. Mit der MetallRente.EMI ermöglichen wir allen eine kostengünstige ergänzende Erwerbsminderungsrente“, betont MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch.

Die MetallRente.EMI wird in zwei Varianten angeboten: als Basisabsicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen (MR.EMI Smart) und einer versicherbaren Rente von 300 Euro und als Rente mit flexibler Leistungshöhe bis zu 5.500 Euro (MR.EMI Plus). In Anlehnung an die gesetzliche Regelungen gibt es eine halbe und eine volle EMI-Rente, die auch bei „verschlossenem Arbeitsmarkt“ gezahlt wird, falls erwerbsgeminderten Beschäftigten kein Arbeitsplatz angeboten werden kann, der dem Restleistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden entspricht. Ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, wird dabei von der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt – die MetallRente leistet dann in den entsprechenden Fällen.

Vertragspartner des Versorgungswerks sind grundsätzlich die einzelnen Beschäftigten. Beziehen sie das Angebot direkt über ihre Firma, profitieren sie von vereinfachten Gesundheitsfragen. Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat zusätzlich mittels Betriebsvereinbarung alle arbeitsfähigen Arbeitnehmer einer Firma über das Angebot zur Arbeitskraftabsicherung absichern, kann komplett auf die Gesundheitsfragen verzichtet werden. Auch für den Arbeitgeber bietet MetallRente.EMI Vorteile: Er spart durch den Privatvertrag Verwaltungsaufwand, trägt keine Haftungsrisiken und bietet seinen Beschäftigten trotzdem tarifvertragskonformen Invaliditätsschutz an.

Wie schon bei der MetallRente Berufsunfähigkeitsversicherung wurde Swiss Life auch für die MetallRente.EMI als Konsortialführer beauftragt.

MetallRente wurde 2001 als gemeinsame Einrichtung der beiden großen Sozialpartner Gesamtmetall und IG Metall gegründet. Das Versorgungswerk stellt Angebote für die betriebliche und private zusätzliche Altersvorsorge sowie die Absicherung von Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Hinterbliebenen bereit. Dem Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie haben sich auch die Stahlindustrie und die Branchen Textil sowie Holz und Kunststoff angeschlossen.

Kontakt:
MetallRente GmbH
Bettina Theek, Presse / Öffentlichkeitsarbeit, Rotherstraße 7, 10245 Berlin, Tel.: 030 / 20 65 85 81,
E-Mail: bettina.theek@metallrente.de
https://www.metallrente.de