Was Sie jetzt zum Betriebsrentenstärkungsgesetz wissen sollten

betriebsrentenstärkungsgesetz

Was ist das Ziel des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)?

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf den Weg gebracht. Es zielt vor allem darauf ab, die Betriebsrente in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Beschäftigten mit geringem Einkommen einen Anreiz zur eigenen Vorsorge zu geben.

Wird der staatliche Förderrahmen für die betriebliche Altersvorsorge erhöht?

Seit 2018 können 8% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) zum Aufbau von Betriebsrenten verwendet werden. 2019 sind das 6.432 Euro. Die Hälfte dieses Betrags ist auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Bekommt man auch einen Zuschuss vom Arbeitgeber?

Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bekommen ab 2019 alle Beschäftigten, die sich neu für Entgeltumwandlung entscheiden, 15% des umgewandelten Betrages als Arbeitgeberzuschuss, wenn der Arbeitgeber dabei Sozialversicherungsbeiträge spart. Zuschüsse für Bestandsverträge werden ab dem 01.01.2022 verpflichtend. Tarifverträge können von dieser gesetzlichen Regelung abweichen. Unabhängig davon sind freiwillige Zuschüsse des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung jederzeit möglich.

Gibt es besondere Anreize für Arbeitgeber, Beschäftigten mit niedrigen Löhnen eine Betriebsrente zu gewähren?

Beschäftigte mit niedrigen Löhnen (sogenannte „Geringverdiener“) können sich oft eine zusätzliche Altersvorsorge nicht leisten. Für sie ist deshalb eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers umso wichtiger. Arbeitgeber erhalten künftig eine Steuervergünstigung, wenn sie Beschäftigten mit weniger als 2.200 Euro Bruttoeinkommen im Monat freiwillig eine Betriebsrente gewähren.

Was verbessert sich in der Riester-Förderung?

Die Grundförderung für Riester-Sparer wird von 154 auf 175 Euro erhöht. Außerdem werden künftig betriebliche Riester-Renten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung genauso behandelt wie private Riester-Verträge: Wenn man später seine Riester-Rente bezieht, müssen pflichtversicherte Rentner darauf keine Pflege- oder Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Wird die zusätzliche Altersvorsorge von Arbeitnehmern mit niedrigen Renten auf die Grundsicherung angerechnet?

Für Beschäftigte, die nur niedrige Renten oder sogar nur die staatliche Grundsicherung erwarten können, wird ein entscheidendes Sparhindernis bei der zusätzlichen Altersvorsorge beseitigt. Es gilt jetzt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem max. Gesamtfreibetrag von ca. 200 Euro (2019: 212 Euro), wenn die Leistungen als monatliche Rente ausgezahlt werden.

Was ist das „Sozialpartnermodell“?

Ein wichtiger Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist das „Sozialpartnermodell“. Das Sozialpartnermodell etabliert eine neue Art der Zusage für Betriebsrenten, die auf Garantien verzichtet und auch den Arbeitgeber von der für Betriebsrenten typischen Haftung befreit. Damit die neue sogenannte Zielrente trotzdem ein zuverlässiges Versprechen darstellt, darf sie nur exklusiv von den Tarifparteien für ganze Branchen vereinbart werden.

Welche Aufgaben stellt das Betriebsrentenstärkungsgesetz den Tarifparteien?

Die Tarifparteien sind die neuen Gewährsträger eines Betriebsrentenversprechens. Sie haben die Aufgabe, steuernd einzugreifen und mit kollektiver und generationengerechter Kapitalanlage für eine möglichst hohe Zielrente Sorge zu tragen. Auch die stärkere Verbreitung über sogenannte Opting-out-Modelle obliegt exklusiv den Tarifparteien. Es wird noch Zeit brauchen, bis die Arbeitnehmer in den Genuss einer neuen Betriebsrente kommen.

Können auch Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, das Sozialpartnermodell nutzen?

Ja, auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht tariflich gebunden sind, werden vereinbaren können, das Sozialpartnermodell ihrer Branche zu nutzen, um eine Betriebsrente anzubieten. In welchen Branchen es ein Sozialpartnermodell geben wird und wie dies im Detail aussehen wird, entscheiden aber die jeweils zuständigen Tarifvertragsparteien.

Was ist mit einem „Garantieverbot“ für die neuen Betriebsrenten gemeint?

Die sogenannte Zielrente oder auch reine Beitragszusage sagt nur die Einzahlung eines Beitrags zu. Eine typische Garantie wie die eines Versicherungszinses ist ausdrücklich ausgeschlossen. Damit wird die Kapitalanlage von typischen Kosten für die Eigenkapitaldeckung befreit. Durch diese Befreiung ergibt sich die Möglichkeit, renditestärker anzulegen.

Bedeutet die „reine Beitragszusage“ mehr Risiko für die Arbeitnehmer?

Formell beinhaltet die reine Beitragszusage ein höheres Risiko und höhere Renditechancen. Der Verzicht auf den versicherungstypischen Garantiezins in Höhe von lediglich 0,9% ermöglicht ein effizienteres Verhältnis von Rendite und Sicherheit. Auf der Renditeseite steht die Nutzung des Kapitalmarkts für mehr sogenannte Substanzwerte, z. B. Aktien. Auf der Sicherheitsseite werden damit verbundene Schwankungen mit Risikomanagementmodellen, Generationenausgleich in der Kapitalanlage, Sicherungspuffern und gesetzlichen Vorgaben abgefedert. Eine entscheidende Bedeutung kommt auch der Steuerung durch die Tarifparteien zu.

Warum sollen Arbeitgeber von der Haftung befreit werden?

Traditionell haftet für das betriebliche Rentenversprechen der Arbeitgeber, denn arbeitsrechtlich ist diese freiwillige arbeitgeberseitige Sozialleistung eine aufgeschobene Vergütung. Die neue Tarifrente stellt aber einen sozialpolitischen Auftrag dar, den der Gesetzgeber den Tarifparteien überträgt. Die formelle Haftung passt nicht zu diesem Charakter, stattdessen übernehmen die Tarifparteien eine neue Gewährsträgerrolle.

Wer kann die neue Sozialpartner-Rente bekommen?

Voraussetzung für eine Tarifrentenzusage ist ein Tarifvertrag. Mitglieder der Gewerkschaft in einem tarifgebundenen Unternehmen haben dann Anspruch darauf.

Kann man bei der Sozialpartner-Rente zwischen Rente und Kapital wählen?

Eine Zielrente darf ausschließlich als Rente gewährt werden. Eine Kapitalzahlung ist nicht möglich. Damit können bessere Möglichkeiten renditestarker Anlage über den gesamten Ansparzeitraum und darüber hinaus genutzt werden.

Wann muss der Arbeitgeber wie viel zur Betriebsrente dazugeben?

Für alle Betriebsrentenverträge, die ab dem 01.01.2019 geschlossen werden, muss der Arbeitgeber mindestens 15% des Betrags, den der Arbeitnehmer für seine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, dazulegen, wenn er damit Sozialversicherungsbeiträge spart. Für alle schon heute bestehenden Vereinbarungen zugunsten von Pensionskassen, Direktversicherungen oder Pensionsfonds wird dieser Arbeitgeberzuschuss ab 2022 verpflichtend. Von dieser Vorgabe kann in Tarifverträgen nach oben oder unten abgewichen werden. Ausgenommen sind Arbeitnehmer, die eine bAV über Direkt- und Unterstützungskassenzusagen haben.

Was ist Opting-out?

Unter Opting-out wird eine automatische Einbeziehung von Arbeitnehmern in ein Betriebsrentensystem verstanden. Individuell kann der Arbeitnehmer dieser Einbeziehung widersprechen.

Bringt Opting-out die betriebliche Altersversorgung voran?

Opting-out-Modelle sind weltweit erprobt und überall, wo es sie gibt, werden Einbeziehungsquoten von 85 – 95 % der Arbeitnehmer erzielt.

Was sagen junge Leute zu Opting-out?

In der MetallRente Jugendstudie (2016) befürworten 65 Prozent der Jugendlichen eine automatische Sparregelung (Opting-out). Mit einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss steigt diese Zustimmungsrate sogar auf 89 Prozent.

Müssen Sie Ihren aktuellen Betriebsrentenvertrag nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) kündigen oder wechseln?

Nein, alle bestehenden Betriebsrentenverträge und Versorgungszusagen bleiben unberührt. Sie haben durch die Reform einen guten Anlass, um mit Ihrem Arbeitgeber zu überprüfen, ob die Betriebsrente aus Ihrem aktuellen Vertrag noch ausreicht.

Sollten Sie sich jetzt für eine Betriebsrente entscheiden oder warten?

Kein Arbeitnehmer sollte darauf verzichten, seinen Anspruch auf ein Betriebsrentenangebot geltend zu machen. Jeder, der sich bisher für die bAV entschieden hat, hat alles richtig gemacht. Die bestehenden Betriebsrentensysteme wird es weiter geben. Viele Unternehmen bieten bereits tarifvertragliche Leistungen – wie etwa die altersvorsorgewirksamen Leistungen – oder freiwillige Zuschüsse. Hinzu kommt die Staatliche Förderung. Es gibt somit viele gute Gründe, sich so früh wie möglich für einen bAV-Vertrag zu entscheiden.