Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Versorgungswerk MetallRente kann Sozialpartnermodell umsetzen. Verbesserungen im Gesetz notwendig.

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Heribert Karch, Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente, bewertete den nun vorliegenden Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes als Schritt in die richtige Richtung. „Die Betriebsrente muss noch stärker in die Breite kommen, noch mehr Menschen erreichen“, sagte Karch in Berlin. „Nach 15 Jahren Erfahrung liegt es auf der Hand, dass die Tarifpartner hierzu ein starkes Instrumentarium benötigen."

650.000 Betriebsrentenzusagen zählt MetallRente inzwischen. „Jeder hat damit ein werthaltiges Rentenversprechen erworben“, so Karch weiter.

„Für MetallRente sind die nun vorgelegten Vorschläge des Referentenentwurfs machbar. Auch in der jetzigen Architektur des Versorgungswerks könnten wir einen Tarifvertrag auf der Basis dieses neuen Gesetzes mit Zielrenten umsetzen“, erklärte der MetallRente Geschäftsführer.

Von großer Bedeutung sei, dass die Anrechnung zusätzlicher Altersvorsorgeanstrengungen auf die Grundsicherung endlich abgemildert werde; ein wichtiger Schritt, um die betriebliche Altersversorgung für alle attraktiver zu machen.

Ebenso positiv bewertet Karch die Zuschussförderung zugunsten niedrigerer Einkommen.

Der Gesetzesentwurf nehme wichtige Ideen der Reformdiskussion der vergangenen Monate auf. Er bleibe in manchen Punkten jedoch auch hinter den Erwartungen zurück.

Die im Frühjahr veröffentlichte MetallRente Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen“ habe eine Plattform zur Diskussion verschiedener Vorschläge zu notwendigen weitergehenden Schritten für eine nachhaltige Alterssicherung geboten:

  • Die Beitragslast auf Betriebsrenten müsste gerechter werden. Die Betriebsrenten werden seit 2004 mit vollen Beiträgen zur Kranken-und Pflegeversicherung belastet – eine gravierende Änderung der ursprünglichen Förderung. Die beschädigte Symmetrie von jetzt vorgelagerter Entlastung und nachgelagerter Belastung muss wieder hergestellt werden.
  • Gerade dem Mittelständler, der solche Dinge möglichst einfach organisieren möchte, sollte es der steuerliche Rahmen erleichtern, Betriebsrenten für alle Einkommensgruppen anzubieten, und zwar mit nur einem Modell. Eine Ausweitung des Förderrahmens auf nur 7% der BBG wird diesem Erfordernis in keiner Weise gerecht.
  • Zudem setzt die Beitragslast auf 3% der steuerlichen Veranlagung die Ungerechtigkeiten fort. Nur höhere Einkommen bleiben damit von doppelten Beitragslasten verschont. Karch: "Diese Maßgabe ist sozial unfair."
  • Der Gesetzgeber sollte Personen mit längerer Ausbildung oder unterbrochenen Erwerbsverläufen nicht mehr benachteiligen, sondern die Förderung auf das gesamte Erwerbsleben oder zumindest längere Zeiträume im aktiven Arbeitsverhältnis beziehen. Niedrigere Verdienste sollten überproportional berücksichtigt werden.

Für die Zukunft gelte insbesondere für junge Menschen, dass bei langem Anlagehorizont Zinsgarantien zu teuer seien. Deshalb wären Zielrenten das gebot der Stunde. Mit ihnen können trotz Verzicht auf starre Garantien durch Tarifparteien verlässliche Rentenversprechen abgegeben werden, "denn wir leben in einer Niedrigzins- nicht jedoch in einer Niedrigrenditenphase." Die neue Zusage dürfe deshalb nicht mehr Restriktionen unterworfen sein, als der bereits seit Jahren bestehende MetallRente Pensionsfonds.

Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Versorgungswerk MetallRente kann Sozialpartnermodell umsetzen. Verbesserungen im Gesetz notwendig. (PDF)