
2026 steht vor der Tür – und so auch neue Rechengrößen.
Wir haben die wichtigsten Rechengrößen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) grafisch aufbereitet.
Der bisher vorliegende Entwurf der Rechengrößen-Verordnung 2026 aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss noch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 01.01.2026 in Kraft treten.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Diese Grenzen gelten bundesweit, unabhängig von Ost/West.

