Die vorgelegten Ergebnisse der Untersuchung „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ geben Anlass zu der Sorge, dass weite Teile der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zugunsten einer Betriebsrente weiterhin nicht nutzen, obwohl sie seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besitzen.