Betriebsrente und gesetzliche Rente – Informationen zur Auszahlung
Mit Ihrer Betriebsrente über die MetallRente sichern Sie sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente ein Plus für Ihren Ruhestand. Zusammen mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie dafür über viele Jahre hinweg vorgesorgt. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um die nächsten Schritte vor der Auszahlung Ihrer Betriebsrente und die Organisation Ihrer gesetzlichen Rente. Kurz gesagt: Alles, was Sie wissen müssen, um entspannt in den Ruhestand zu starten.
So beantragen Sie Ihre gesetzliche Rente
Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen Sie, wenn Sie Beiträge eingezahlt haben und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind in der Regel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie bestimmte selbstständig Tätige versichert. Wer dazugehört, ist gesetzlich festgelegt. Kurz gesagt: Wenn Sie gearbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie später auch eine Rente daraus beziehen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenanspruch
Der Anspruch auf Altersrente hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Orientierung bietet der Rentenbeginnrechner der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Versicherungsdauer und persönlicher Situation gibt es unterschiedliche Rentenarten: die Regelaltersrente (für Jahrgänge ab 1964 mit einem Renteneintritt ab 67 Jahren), die Altersrente für langjährig Versicherte ab 35 Versicherungsjahren, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 45 Versicherungsjahren sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren beginnt.
Rentenantrag
Die gesetzliche Rente wird Ihnen nicht automatisch ausgezahlt, wenn das Renteneintrittsalter erreicht wird. Spätestens 3 Monate vor Renteneintritt muss ein Rentenantrag gestellt werden. Informieren Sie sich auf der Website der Deutschen Rentenversicherung, wie Sie Ihren Rentenantrag stellen.
Bitte beachten:
Häufig fällt der Start der gesetzlichen Rente und der Start Ihrer Betriebsrente zusammen. Ein früherer Rentenstart bedeutet Abschläge bei der gesetzlichen Rente von 0,3 % pro Monat (3,6 % jährlich) – ein Leben lang. Auch die Hinterbliebenenrente fällt dann niedriger aus. Umgekehrt erhalten Sie bei späterem Rentenbeginn Zuschläge von 0,5 % pro Monat.
So kommen Sie zu Ihrer Betriebsrentenauszahlung
Sie erhalten Ihre Betriebsrente zum vertraglich festgelegten Leistungsbeginn, der in Ihrem Vertrag meist als Regelaltersgrenze angegeben ist. Rechtzeitig vor dem geplanten Beginn Ihrer Betriebsrente bekommen Sie von der MetallRente das sogenannte »Ablaufschreiben«. Darin finden Sie alle Informationen zur voraussichtlichen Höhe Ihrer betrieblichen Altersversorgung, zum Leistungsbeginn und zu weiteren Themen, zu denen Sie noch eine Entscheidung treffen müssen.
Ein früherer Leistungsstart ist ab 62 Jahren möglich, bei Verträgen vor 2012 sogar ab 60 Jahren, wobei Ihre Betriebsrente dann geringer ausfällt. Sie können den Betriebsrentenbeginn aber auch aufschieben – je später Sie starten, desto höher wird Ihre Leistung. Unser Tipp: Lassen Sie sich dazu am besten steuerlich beraten. Die folgende Checkliste ist ein Wegweiser zu Ihrer Betriebsrentenauszahlung.
Gut vorbereitet in die Rente
Ihr Rentenwegweiser
4 Monate vor dem Leistungsbeginn
- Lesen Sie das Ablaufschreiben aufmerksam und kontrollieren Sie, wie hoch Ihre zukünftige MetallRente voraussichtlich sein wird.
- Prüfen Sie, welche Auszahlungsoption – eine lebenslange Betriebsrente oder eine einmalige Kapitalauszahlung – am besten zu Ihren persönlichen Lebensumständen passt. Lassen Sie sich dazu am besten steuerlich beraten.
- Überlegen Sie, ob Sie vor Rentenbeginn noch Änderungen an Ihrer Todesfall- oder der Hinterbliebenenabsicherung inkl. der Rentengarantiezeit vornehmen möchten.
- Entscheiden Sie, ob Sie den Beginn der Auszahlung Ihrer MetallRente auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchten. Lassen Sie sich dazu am besten steuerlich beraten.
- Klären Sie, ob Sie neben der MetallRente noch weitere Renten- oder Vorsorgeleistungen erhalten und wie diese zusammenwirken.
- Überlegen Sie, ob Sie im Ruhestand weiterarbeiten möchten und wie sich das auf Ihre MetallRente auswirkt. Nutzen Sie die kostenlose Beratung der lokalen Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung.
- Teilen Sie Ihre Wünsche und Entscheidungen über die im Ablaufschreiben vorgesehenen Formulare mit.
6 Wochen vor dem Leistungsbeginn
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Entscheidungen und der Leistungen.
Nach dem Leistungsbeginn
- Kontrollieren Sie die erste Rentenzahlung.
- Sie erhalten von uns jährlich eine Renteninformation.
- Passen Sie ggf. Ihre Steuererklärung an.
Auszahlungsmöglichkeiten der MetallRente
Monatliche Rentenzahlung
Die Auszahlung der Betriebsrente als monatliche Rentenzahlung sichert Ihnen ein garantiertes Einkommen Ihr Leben lang und gibt Ihnen Sicherheit. Sie profitieren auch von Rentenerhöhungen, die sich durch weitere Verzinsung jährlich ergeben.
Kapitalzahlung
In der Regel können Sie Ihr erspartes Kapital als einmalige Zahlung erhalten. Die Kapitalauszahlung schafft kurzfristig Liquidität, birgt jedoch das Risiko eines schnellen Kapitalverbrauchs.
Bei Bedarf ist auch eine Teilkapitalauszahlung möglich. Meist können Sie sich bis zu 30 % Ihres angesparten Kapitals auszahlen lassen und den Rest als lebenslange Rente erhalten. So schaffen Sie kurzfristig Liquidität und behalten trotzdem eine dauerhafte Zusatzrente. Lassen Sie sich dazu von Ihrer MetallRente-Beraterin oder MetallRente-Berater steuerlich beraten.

Vorteile einer regelmäßigen Rentenzahlung
Eine regelmäßige Rentenzahlung sichert Ihnen lebenslange monatliche Einkünfte. Sie ist planbar und verlässlich, schützt vor einem zu schnellen Verbrauch des Kapitals und kann sich durch weitere Verzinsung jährlich erhöhen.
MetallRente in der digitalen Rentenübersicht

Mehr Durchblick bei der Altersvorsorge
Die Digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber entwickeltes digitales Portal, das einen Überblick über die eigenen Versorgungsansprüche zusammenstellt.
Es werden sowohl die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die bisher erworbenen Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung und den privaten Altersvorsorgeverträgen in einer Übersicht zusammengestellt.
So funktioniert’s
Wir haben für Sie eine Anleitung erstellt, wie Sie MetallRente zur Übersicht hinzufügen können. Schauen Sie sich dazu unseren Beitrag „Wir sind dabei - MetallRente in der digitalen Rentenübersicht“ an.
Weitere Infos und Anleitungen gibt es auf der Seite der digitalen Rentenübersicht von der Deutschen Rentenversicherung.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs)

In der Ansparphase zahlen Sie keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Bei Auszahlung der Betriebsrente fallen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zzgl. des Zusatzbeitrages an.
Gesetzlich krankenversichert
Bei Betriebsrentenzahlung:
- Bekommen Sie insgesamt höchstens 197,75 Euro im Monat Betriebsrente (Stand 2026), dann zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge.
- Bekommen Sie mehr als 197,75 Euro, dann zahlen Sie Beiträge nur auf den Teil, der darüber liegt.
Bei Kapitalauszahlung:
- Bei Auszahlung eines Kapitals wird es fiktiv auf 120 Monate verteilt und Sie zahlen monatlich längstens zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Es gilt auch hier der KV-Freibetrag (2026: 23.730 Euro = 120 x 197,75 Euro). Monatliche Beiträge zahlen Sie auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
- In einem Beitragsbescheid wird Ihnen der erhobene Beitrag von Ihrer Krankenversicherung mitgeteilt.
Freiwillig gesetzlich krankenversichert:
Sie zahlen Beiträge auf die gesamte Betriebsrente.
Privat krankenversichert:
Sie zahlen keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Pflegeversicherung:
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente gezahlt.
Allerdings:
- Bis 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt Ihre Betriebsrente beitragsfrei.
- Liegt Ihre Rente auch nur 1 Cent darüber, zahlen Sie Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den Teil darüber.
Ihre Betriebsrente haben Sie oder Ihr Arbeitgeber in der Regel steuerfrei eingezahlt, daher müssen die Leistungen in vollem Umfang versteuert werden. Der individuelle Steuersatz als Rentner ist in der Regel geringer als im aktiven Erwerbsleben. Über den Termin Ihres Rentenbeginns können Sie den zur Anwendung kommenden Steuersatz in der Regel beeinflussen.
Ausnahmeregelung für § 40b EStG-Altverträge
Die Regelung nach § 40b EStG betrifft Altverträge der betrieblichen Altersversorgung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, insbesondere Direktversicherungen oder Unterstützungskassen, bei denen die Beiträge pauschal mit 20 % versteuert wurden. Die steuerliche Behandlung der Auszahlung hängt von der Leistungsform ab:
- einmalige Kapitalauszahlung ist steuerfrei
- bei lebenslangen Renten, unterliegt nicht die gesamte Rentenleistung der Besteuerung, sondern lediglich der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil.
Zum Betriebsrentenbeginn können Sie bei fast allen MetallRente-Verträgen wählen, wie Sie das angesparte Kapital auszahlen lassen möchten. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Ggf. können, sofern es die geltenden gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen zulassen, die folgenden Varianten möglich sein:
- Lebenslange monatliche Betriebsrente
Das angesparte Kapital wird als regelmäßige Leistung bis ans Lebensende ausgezahlt. - Vollkapitalauszahlung
Das gesamte angesparte Kapital wird auf einmal ausgezahlt. - Teilkapitalauszahlung
Bis zu 30 Prozent des Kapitals werden auf einmal ausgezahlt und Sie erhalten die restlichen Prozent als lebenslange monatliche Betriebsrente. So schaffen Sie kurzfristig Liquidität und behalten trotzdem eine dauerhafte Zusatzrente.
Ihren Auszahlungswunsch teilen Sie rechtzeitig über die im Ablaufschreiben vorgesehenen Formulare mit.
Bei der Festlegung Ihres individuellen Betriebsrentenbeginns sollten Sie die geltenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigen. Wir empfehlen grundsätzlich, vorab eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mit der Wahl einer lebenslangen Betriebsrentenzahlung sorgen Sie für eine dauerhafte zusätzliche Altersversorgung, die langfristig finanzielle Sicherheit bietet.
Tod vor Betriebsrentenbeginn
Wenn Sie sterben, bekommen Ihre bezugsberechtigten Angehörigen Leistungen aus dem noch vorhandenen Versorgungskapital.
Wählen Sie:
- lebenslange Rente oder
- einmalige Kapitalauszahlung.
Tod nach Betriebsrentenbeginn
Sterben Sie, nachdem Ihre Betriebsrente bereits begonnen hat, gilt in der Regel:
- die Rente wird an die Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.
- dieser Zeitraum heißt Rentengarantiezeit.
Standardmäßig gilt:
- 10 Jahre für Verträge nach dem 01.01.2022 und
- 5 Jahre, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurde.
Rentengarantiezeit
- Die Dauer der Rentengarantiezeit kann vor Rentenbeginn noch geändert werden (auf max. 28 Jahre).
- Die Monate, in denen die Betriebsrente bereits an Sie ausgezahlt wurde, werden von der Rentengarantiezeit abgezogen.
Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von aktuell 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat im Jahr 2026. Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge für Sie auch, wenn Sie in Teilzeit arbeiten oder wenig verdienen. Einen Arbeitgeberzuschuss oder tarifvertragliche Leistungen für die Altersvorsorge in der Firma bekommen die meisten und alle profitieren im Alter von einer zusätzlichen Rente.

Alles auf Papier – bequem nach Hause
Sie möchten alle Informationen in Ruhe auf Papier lesen? Lassen Sie sich unsere Infomappe mit Broschüre und hilfreicher Checkliste kostenfrei nach Hause schicken.
Freizeit und Lebensgestaltung im Ruhestand
Im Ruhestand haben Sie endlich mehr Zeit, um das Leben aktiv zu gestalten. Ob ehrenamtliches Engagement oder neue Freizeitideen – beides bringt Abwechslung, macht Spaß und hält körperlich wie geistig fit. Außerdem bleiben Sie in Kontakt mit anderen Menschen und können Ihre Erfahrung sinnvoll einbringen. Auf dieser Seite finden Sie Anregungen und hilfreiche Informationen rund um Engagement und Vergünstigungen im Ruhestand.

