MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch zur Regierungsbildung, zu offenen rentenpolitischen Fragen und zur Verantwortung der Sozialpartner

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MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch äußert sich im Interview zu den aktuellen Sondierungsgesprächen für eine Regierungsbildung, zu seinen Erwartungen an eine kommende Koalitionsregierung, zu notwendigen Nachjustierungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, Gerechtigkeitslücken in der betrieblichen Altersversorgung und zur Verantwortung und den Aufgaben der Tarifparteien im Bereich der Alterssicherung.

Herr Karch, die Regierungsbildung ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Gibt es in Sachen Betriebsrentenstärkungsgesetz noch unerledigte Aufgaben der letzten Großen Koalition?

Heribert Karch: Das Gesetz war ein ganz komplexes Werk und wirklich auch eine fachlich sehr beachtliche Leistung der damaligen Koalition. Aber es ist nur natürlich, dass einige Dinge offen sind. Einige Dinge sind technisch und können sicherlich gelöst werden. Einige Dinge sind gravierender: Gravierend ist beispielsweise ein Webfehler, den man damals schon wusste, wo man sich aber nicht getraut hat wirklich durchzugestalten. Das sind Ungerechtigkeitslücken in den Beitragslasten zur Kranken- und Pflegeversicherung. Hier sind nach wie vor überhöhte Lasten für den Sparer im Gesetz eingebaut, die abgebaut werden müssen.

Wie bewerten Sie aus Sicht des Versorgungswerks MetallRente die Ergebnisse der Sondierungsverhandlungen zum Themenbereich Rente?

Ich finde entscheidend, mit welchem Leitbild die Politik und welche Bundesregierung auch immer an dieses Thema herangeht. Das Leitbild, das mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sehr zaghaft begonnen worden ist, ist das eines Rentensystems mit einem dualen Kern, also Staat und Betrieb – so, wie es die rentenpolitisch erfolgreichen Länder in der Erde haben, von den Niederlanden über Skandinavien, die Schweiz und andere Länder. Und dieses Leitbild wird zum Beispiel mit einem Thema wie der Mütterrente zweifellos nicht erfüllt. Bei der Grundrente, die hier auch sehr umstritten ist, muss man sagen, in irgendeiner Weise eine Untergrenze zu schaffen, ganz unabhängig jetzt einmal davon, ob sie steuerfinanziert oder beitragsfinanziert ist – den Streit überlasse ich anderen – aber eine Untergrenze zu schaffen, diesen Druck wird die Bundesregierung nicht loswerden, weil mit dem Äquivalenzprinzip der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend ein Arbeitnehmer, der Jahrzehnte gearbeitet hat, wegen eines niedrigen Einkommens trotzdem noch nicht einmal eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommt. Hier wird es irgendeinen Handlungsbedarf geben. Ob dieses Modell nun das richtige ist, das wird die Diskussion zeigen.

Wäre eine Große Koalition ein Vorteil für die weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung?

Nun, jede Koalition muss sich mit Altersvorsorge heute beschäftigen – egal, welche Farben sie hat. Aber die große Koalition hat zumindest eines: Sie hat mal eine Selbstverpflichtung in Form eines Koalitionsvertrages aufgeschrieben und zwar in der letzten Legislaturperiode. Was ich hoffe ist, dass die Koalition diese Verpflichtung nicht vergisst und in dieser Verpflichtung steht: Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Mit diesem Leitbild sollte sie auch weiterarbeiten und bereit sein nachzusteuern.

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit Januar 2018 in Kraft – was passiert jetzt tarifpolitisch, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen? Gerade im Hinblick auf die Themen Sozialpartner-Rente und 15% Arbeitgeber-Zuschuss ab 2019?

Nun, wir haben ja alle keine Glaskugel, in der wir sehen können, was die Tarifparteien jetzt tun. Aber ganz sicher ist, dass die Tarifparteien sich sehr bewusst sind, was getan werden muss. Ich meine, es gibt zumindest zwei Regelungsbereiche, in denen doch ein recht schneller Handlungsbedarf besteht. Das ist der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent, denn dieser ist tarifdispositiv. Man kann eine sehr konfuse Landschaft bekommen, wenn man dieses Thema nicht einheitlich regelt. Und das zweite Thema ist Opting-out. Opting-out ist ein international erprobtes Modell der automatischen Einbeziehung von Menschen in die Altersversorgung. Wenn man dieses Thema – die Tarifparteien haben hier ein Exklusivrecht – wenn sie dieses nicht wahrnehmen, bedeutet das auch, dass eine Landschaft entstehen würde von unterschiedlichen Modellen, das müssen nicht immer die guten Modelle sein. Hier habe die Tarifparteien eine Verantwortung, die weit über ihre eigenen Grenzen gewissermaßen hinausgeht. Das sind unmittelbare Aufgaben. Natürlich gibt es Aufgaben, von denen man klar sehen muss: Die benötigen einfach Zeit. Die Errichtung einer Einrichtung für die neue Betriebsrente, die genaue Ausdefinition der Zielrente, also der sogenannten reinen Beitragszusage, und zwar so, dass sie Sicherheit bietet, dass sie auch noch ein Rentenversprechen bietet, obwohl sie keine versicherungsförmige Garantie ist – das ist ein riesiges Projekt, eine riesige Konzeptionsarbeit, die ist möglich, die ist nicht so dringlich. Dringlich sind die beiden erstgenannten Gebiete. Da hoffe ich eigentlich sehr, dass in allen Tarifbranchen möglichst bald etwas passiert und wir gute Referenzmaßstäbe bekommen.

*Das Interview wurde am 18.1.2018 geführt. Die Nutzung / Verwertung ist gestattet. Sinnentstellende und aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge sind nicht erlaubt.