Die Altersvorsorgereform ab 2027 einfach erklärt
Ab den 1. Januar 2027 richtet sich die private Altersvorsorge neu aus. Die staatliche Förderlogik wird übersichtlicher, gleichzeitig eröffnen flexiblere Vorsorgelösungen mehr Möglichkeiten, um individueller auf unterschiedliche Lebenssituationen und Vorsorgebedürfnisse einzugehen. Alle wichtigen Infos haben wir auf dieser Seite zusammengestellt, um einen ersten Überblick zu ermöglichen.
MetallRente begrüßt die Reform sowie das gemeinsame Ziel, mehr Menschen für eine gute Altersvorsorge zu gewinnen. Oberstes Ziel bleibt dabei, die tarifvertraglichen Anforderungen zu erfüllen und den Menschen in jeder Lebensphase die bestmögliche Förderung zu ermöglichen.
Die neue Förderung der privaten Altersvorsorge – Das gibt’s vom Staat
Grundzulage
Bis 360 Euro eigene Einzahlung:
50 Cent staatliche Zulage pro eingezahltem Euro.
361 bis 1.800 Euro eigene Einzahlung:
25 Cent staatliche Zulage pro eingezahltem Euro.
Die Grundzulage beträgt maximal
540 Euro pro Jahr.
Berufseinsteigerbonus
Menschen unter 25 Jahren am Berufseinstieg erhalten einen einmaligen Bonus: 200 Euro vom Staat, vorausgesetzt der Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr wird erfüllt.
Kinderzulage
Pro kindergeldberechtigtem Kind bekommt ein Elternteil: 1 Euro pro eingezahltem Euro.
Die Kinderzulage beträgt maximal
300 Euro pro Jahr.
Mehr Informationen zum Altersvorsorgedepot
Das Bundesministerium der Finanzen bietet eine umfangreiche Sammlung an Fragen und Antworten rund um das Thema Reform der geförderten privaten Altersvorsorge.
Welche Vorsorgelösungen sind geplant?
Es sind drei Vorsorgelösungen mit unterschiedlichen Anforderungen geplant. Sie unterscheiden sich in den Garantien, Kosten und Renditemöglichkeiten.
Die Auszahlungsoptionen der neuen Reform
Die Auszahlungsphase startet frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder aber mit dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente, spätestens mit dem 70. Lebensjahr.
In der Auszahlungsphase wird die Auszahlung nachgelagert mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Die Leistungen sind bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei.
Besteht aktuell Handlungsbedarf?
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge ergeben sich neue Möglichkeiten, dennoch besteht derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Bestehende Riester-Verträge können weiterhin mit ihrer bisherigen Förderung genutzt werden. Allen steht ein Wechsel in die neue Förderung zu, aber er sollte nach ausführlicher Beratung entschieden werden. Voraussichtlich im Herbst geben wir einen Ausblick, inwieweit sich die MetallRente-Produktwelt ändert. Unser Fördervergleichsrechner hilft bei einer ersten Einschätzung.
Jetzt die bisherige staatliche Förderung mit der neuen Förderung vergleichen
Der Fördervergleichsrechner vergleicht die bisherige staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge („Riester“) mit der neuen Förderung („Altersvorsorgedepot“). Diese soll im Rahmen der Altersvorsorgereform voraussichtlich ab dem 01.01.2027 eingeführt werden.

Fragen rund um das Thema Altersvorsorgedepot?
Unser Service-Center steht Ihnen gern zur Seite:
0800 86 66 620
FAQs - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sie woillen es genauer wissen? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Noch viel mehr können Sie in unserem FAQ-Bereich nachlesen.

Für das Altersvorsorgedepot gibt es zum einen staatliche Förderungen wie die Grundzulage und Kinderzulage, die direkt in das gewählte Depot fließen. Zum anderen kann eine Steuerersparnis hinzukommen, die bei der jährlichen Steuererklärung beantragt werden muss. Auch Mischformen sind möglich. Zusätzlich erhalten Menschen unter 25 Jahren am Berufseinstieg einen einmaligen Bonus vom Staat. Die Höhe ist abhängig vom Einzahlungsbetrag und von den ihnen zustehenden Förderungen.
Für die staatliche Förderungen gilt:
- Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr
- Bis 360 Euro eigene Einzahlung: 50 Cent staatliche Zulage pro eingezahltem Euro
- Von 361 bis 1800 Euro eigene Einzahlung: 25 Cent staatliche Zulage pro eingezahltem Euro - Die Kinderzulage beträgt maximal 300 Euro
- Pro kindergeldberechtigtem Kind bekommt ein Elternteil: 1 Euro pro eingezahltem Euro
Das Altersvorsorgedepot wird sich voraussichtlich je nach Anbieter leicht in der enthaltenen Kapitalanlage unterscheiden. Das Altersvorsorgereformgesetz gibt dafür aber einen gesetzlichen Rahmen vor. Dieser beinhaltet eine Einzahlungsphase (Ansparphase), in der monatlich Geld in das Altersvorsorgedepot investiert wird und eine Auszahlungsphase, in der das erwirtschaftete Kapital zusammen mit der möglicherweise angefallenen Rendite der Anlage ausgezahlt wird.
In der Einzahlungsphase gilt:
- Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat) für die staatliche Förderung
- Falls ein Jahr der Mindestbeitrag unterschritten wird, ist im Folgejahr die Förderung wieder möglich.
- Staatliche Förderung bis maximal 1.800 Euro pro Jahr
- Steuervorteile bis maximal 6.840 Euro pro Jahr
In der Auszahlungsphase gilt:
- Beginn frühestens ab dem 65. Lebensjahr, spätestens ab dem 70. Lebensjahr
- Zwischen 65. und 70. Lebensjahr Teilauszahlung von 30% des Depotwerts möglich
- Auszahlung wahlweise als monatlicher Auszahlungsplan bis mindestens 85 oder lebenslanger Rente
Voraussichtlich werden Versorgungswerke, Versicherer, Banken und andere Finanzdienstleister Altersvorsorgedepots anbieten. Diese müssen nach gesetzlichen Vorgaben zertifiziert sein.
Voraussichtlich wird es folgende Produkte im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge geben:
- Standardprodukt, ein besonders einfach zu handhabendes Altersvorsorgedepot für alle Einsteiger
- Altersvorsorgedepot ohne Garantie für mehr Renditechancen
- Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie für alle, die mehr Sicherheit wünschen
Nein. Wichtig ist, es muss kein Wechsel stattfinden und es muss nicht jetzt schon entschieden werden, welche Vorsorgelösung in der privaten Altersvorsorge die richtige ist. Die Marktstandards werden sich mit Umsetzung der privaten Altersvorsorge erst setzen. Bestehende Riester-Verträge sollten nicht vorschnell gekündigt werden.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz: Die bisherige Förderung kann mit deinem MetallRiester Vertrag weiter in Anspruch genommen werden. Allen steht ein Recht auf Wechsel in die neue Förderung und auch in die neuen geförderten Produkte zu. Ein Wechsel kann Vor- oder Nachteile haben und sollte erst nach ausführlicher Beratung entschieden werden. Unser Fördervergleichsrechner hilft bei einer ersten Einschätzung. Bei einer vorzeitigen Kündigung des MetallRiester-Vertrags können Förderungen und Vorteile verloren gehen.



