MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Du erhältst deine Betriebsrente zum vertraglich festgelegten Rentenbeginn. Etwa vier Monate vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von der MetallRente ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner Altersversorgung und der Abfrage einiger Informationen. Wenn du früher in Rente gehen möchtest, ist das frühestens ab dem 62. Geburtstag möglich.
Hast du den Vertrag vor 2012 abgeschlossen, kannst du sogar schon ab 60 Jahren starten.
Beachte aber:
- Bei Vorzug des Rentenbeginns, fällt deine Betriebsrente geringer aus.
- Du kannst den Rentenbeginn oder die Auszahlung als Kapital aber auch aufschieben.
Denn:
Je später die Leistung in Anspruch genommen wird, desto höher fällt die Rente aus.
Deshalb solltest du den Zeitpunkt des Rentenbeginns genau prüfen.

Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei für eine MetallRente eingezahlt hast (Umwandlung von Bruttoentgelt), müssen die Leistungen in vollem Umfang versteuert werden. Der individuelle Steuersatz als Rentner ist in der Regel geringer als im aktiven Erwerbsleben. Über den Termin deines Rentenbeginns kannst du den zur Anwendung kommenden Steuersatz in der Regel beeinflussen.


Ausnahmeregelung für § 40b EStG-Altverträge
Die Regelung nach § 40b EStG betrifft Altverträge der betrieblichen Altersversorgung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, insbesondere Direktversicherungen oder Unterstützungskassen, bei denen die Beiträge pauschal mit 20 % versteuert wurden. Die steuerliche Behandlung der Auszahlung hängt von der Leistungsform ab: 

  • einmalige Kapitalauszahlung ist steuerfrei 
  • bei lebenslangen Renten, unterliegt nicht die gesamte Rentenleistung der Besteuerung, sondern lediglich der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil. 

Etwa vier Monate vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von der MetallRente ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, wie du deine Betriebsrente erhalten möchtest. 


Du kannst bei fast allen MetallRente Verträgen zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:

  • monatlicher Rente
  • einmaliger Kapitalzahlung
  • Kombination aus Rente und bis zu 30 % Kapitalzahlung


Außerdem entscheidest du, ob du die Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn oder erst zu einem späteren Zeitpunkt beziehen möchtest.

Wir empfehlen dir immer den Rat eines steuerlichen Beraters, z.B. auch des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.

Wenn du dich für eine Teil- bzw. Kapitalauszahlung entscheidest, ist aufgrund der Steuerprogression Vorsicht geboten. Ihr Versorgungskapital wird im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuert und kann, wenn du im Jahr der Auszahlung noch andere Einkünfte wie z.B. Gehalt hast, den individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen.

Deine Ersparnisse bleiben davon unberührt, solange dein Arbeitgeber die Beiträge bis zur Stellung des Insolvenzantrages ordnungsgemäß gezahlt hat. Hast du eine Betriebsrente über den MetallPensionsfonds oder die Unterstützungskasse übernimmt im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Zahlung deiner Rente. Der PSVaG ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung.

Von der Betriebsrente sind die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zzgl. des Zusatzbeitrages zu zahlen. Im Folgenden erhältst du nähergehende Informationen dazu:
Krankenversicherung (gesetzlich versichert)
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gilt:

Bei Rentenzahlung:

  • Bekommst du insgesamt höchstens 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) Betriebsrente,
    dann zahlt du keine Krankenversicherungsbeiträge.
  • Bekommst du mehr als 197,75 Euro,
    dann zahlst du Beiträge nur auf den Teil, der darüber liegt.

Bei Kapitalauszahlung:

  • Es gilt ein Freibetrag von 23.730 Euro (Stand 2026). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
  • In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.

Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, gilt dieser Freibetrag nicht. Dann zahlst du Beiträge auf die gesamte Betriebsrente.

Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst du immer allein.
- Bis 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt deine Betriebsrente beitragsfrei.
- Das ist hier aber eine Freigrenze:
  - Bleibst du darunter → keine Beiträge
  - Liegt deine Rente auch nur 1 Euro darüber →
du zahlst Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den Teil darüber.

Keine Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Betriebsrenten in der privaten Krankenversicherung an.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Von der Betriebsrente sind die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zzgl. des Zusatzbeitrages zu zahlen. Im Folgenden erhältst du nähergehende Informationen dazu:
Krankenversicherung (gesetzlich versichert)
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gilt:

Bei Rentenzahlung:

  • Bekommst du insgesamt höchstens 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) Betriebsrente,
    dann zahlt du keine Krankenversicherungsbeiträge.
  • Bekommst du mehr als 197,75 Euro,
    dann zahlst du Beiträge nur auf den Teil, der darüber liegt.

Bei Kapitalauszahlung:

  • Es gilt ein Freibetrag von 23.730 Euro (Stand 2026). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
  • In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.

Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, gilt dieser Freibetrag nicht. Dann zahlst du Beiträge auf die gesamte Betriebsrente.

Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst du immer allein.
- Bis 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt deine Betriebsrente beitragsfrei.
- Das ist hier aber eine Freigrenze:
  - Bleibst du darunter → keine Beiträge
  - Liegt deine Rente auch nur 1 Euro darüber →
du zahlst Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den Teil darüber.

Keine Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Betriebsrenten in der privaten Krankenversicherung an.

Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate lang deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst oder konntest. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kannst du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.

Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Wir zahlen dir die Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung und unabhängig davon, ob du noch arbeiten kannst.

Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater und Beraterinnen.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Der MetallPflegschutz orientiert sich an den gesetzlichen Pflegegraden. Bereits bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 erhälts du  von uns eine Pflegerente. Du kannst bei uns zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen. Im Sofortschutz hast du ab Vertragsschluss Anspruch auf deine  Pflegerente. Der Aufbauplan garantiert dir den Pflegerentenanspruch nach acht Jahren.

Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wir beraten dich gerne

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