MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Wir beraten dich gerne

Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass meine mitgeteilten Daten von der MetallRente GmbH zum Zweck der Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und an eine*n Berater*in des Konsortiums MetallRente zur Kontaktaufnahme, telefonisch oder per E-Mail, weitergegeben werden. Eine Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Diese Einverständniserklärung kann ich jederzeit gegenüber der MetallRente GmbH, Rotherstraße 7, 10245 Berlin (schriftlich oder per E-Mail an service@metallrente.de) mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

* Pflichtfeld