MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.
Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.