MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Im Todesfall erhalten die bezugsberechtigten Angehörigen aus dem bis dahin angesparten Versorgungskapital eine lebenslange Rentenleistung oder eine Kapitalleistung. Bei Versterben nach Rentenbeginn ist standardmäßig bei Vertragsschluss vorgesehen, dass die Rente an die Hinterbliebenen zehn Jahre
lang in gleicher Höhe gezahlt wird (bei Vertragsschluss nach dem 01.01.2022, bei früherem Vertragsschluss im Standard fünf Jahre). Diese Todesfallleistung heißt technisch gesprochen Rentengarantiezeit.  Die Jahre, in denen die Betriebsrente bis zum Tod bezogen wurde, werden von der Leistung abgezogen. Bei Entscheidung für eine Rente kannst du MetallRente bis drei Monate vor dem Beginn der Rentenzahlung
darüber informieren, dass du die Todesfallleistung erhöhen oder verringern möchtest. Die Todesfallleistung kann bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren bis auf ein Kapital der 27-fachen jährlichen Rente erhöht werden, um z.B. Ehepartner oder Lebengefährtin nach dem Tod besser abzusichern. Beachten musst du dabei: Je höher die Todesfallleistung ist, desto geringer ist die Betriebsrente.

Die Tarife der MetallRente sehen in der Regel Leistungen im Todesfall vor (bei Tod vor Rentenbeginn immer).
Gesetzlich berechtigt sind in folgender Reihenfolge: der Ehegatte/ die Ehegattin bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Kinder und der namentlich benannte Lebensgefährte /die Lebensgefährtin bzw. der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Falls keine dieser Personen vorhanden ist und eine Leistung als Sterbegeld vereinbart wurde, zahlen wir in Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse maximal 8.000 Euro an die benannten Berechtigten, ansonsten an die Erben (in der Unterstützungskasse: max. 7.669 Euro). Außerdem kann man zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Du solltest es insbesondere bei Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern und bei wichtigen Ereignissen in deinem Leben überprüfen. Das entsprechende Formular findest du auf unserer Webseite unter Formulare. Dein Arbeitgeber muss das Formular bei MetallRente einreichen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

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