MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Sieht die Versorgung Leistungen für den Todesfall vor, sind die Hinterbliebenen in der genannten Reihenfolge bezugsberechtigt:
- der Ehegatte/die Ehegattin bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die zu Kindergeld berechtigenden Kinder
- der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin oder der Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Falls keine dieser Personen vorhanden ist: Sterbegeld (maximal 8.000 Euro) an die vom Arbeitgeber mit Einvernehmen der Mitarbeitenden benannten Berechtigten, ansonsten an die Erben.
Tod vor Betriebsrentenbeginn
Wenn du stirbst, bekommen deine bezugsberechtigten Angehörigen
Leistungen aus dem noch vorhandenen Versorgungskapital.
Wähle:
- lebenslange Rente oder
- einmalige Kapitalauszahlung.
Tod nach Betriebsrentenbeginn
Stirbst du, nachdem deine Betriebsrente bereits begonnen hat, gilt in der Regel:
- die Rente wird an die Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.
- dieser Zeitraum heißt Rentengarantiezeit.
Standardmäßig gilt:
- 10 Jahre für Verträge nach dem 01.01.2022 und
- 5 Jahre, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurde.
Rentengarantiezeit
- Die Dauer der Rentengarantiezeit kann vor Rentenbeginn noch geändert werden (auf max. 28 Jahre).
- Die Monate, in denen die Betriebsrente bereits an dich ausgezahlt wurde, werden von der Rentengarantiezeit abgezogen.
Bei Entscheidung für eine Betriebsrentenleistung können wir vor Beginn der Rentenzahlung darüber informiert werden, dass die Todesfallleistung (Rentengarantiezeit) erhöht oder verringert werden soll. Du kannst die Todesfallleistung bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren bis auf ein Kapital der 23-fachen jährlichen Rente erhöhen, um z.B. deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin nach deinem Tod besser abzusichern. Beachten musst du dabei: Je höher die Todesfallleistung ist, desto geringer fällt die Betriebsrente aus.
Meist wird dieser Baustein bei Vertragsschluss nicht eingeschlossen. Entscheidest du dich für eine Rentenzahlung, kann dieser Baustein noch bis drei Monate vor Rentenbeginn nachträglich hinzugewählt werden. Deine bezugsberechtigten Hinterbliebenen erhalten die Betriebsrente nach deinem Tod dann lebenslang. Auch hier verringert sich in Folge deine Betriebsrente.
Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.