MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Die Tarife der MetallRente sehen in der Regel Leistungen im Todesfall vor (bei Tod vor Rentenbeginn immer).
Berechtigt sind in folgender Reihenfolge: der Ehegatte/ die Ehegattin bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Kinder und der namentlich benannte Lebensgefährte /die Lebensgefährtin bzw. der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Falls keine dieser Personen vorhanden ist und eine Leistung als Sterbegeld vereinbart wurde, zahlen wir maximal 8.000 Euro an die benannten Berechtigten, ansonsten an die Erben. Außerdem kann man zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.