MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast („Bruttoentgeltumwandlung“), musst du die Leistungen in vollem Umfang versteuern.
Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis zu drei Jahre nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem Steuerberater, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.
Die Beiträge (Dein Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannnst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.