MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei für eine MetallRente eingezahlt hast (Umwandlung von Bruttoentgelt), müssen die Leistungen in vollem Umfang versteuert werden. Der individuelle Steuersatz als Rentner ist in der Regel geringer als im aktiven Erwerbsleben. Über den Termin deines Rentenbeginns kannst du den zur Anwendung kommenden Steuersatz in der Regel beeinflussen.
Ausnahmeregelung für § 40b EStG-Altverträge
Die Regelung nach § 40b EStG betrifft Altverträge der betrieblichen Altersversorgung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, insbesondere Direktversicherungen oder Unterstützungskassen, bei denen die Beiträge pauschal mit 20 % versteuert wurden. Die steuerliche Behandlung der Auszahlung hängt von der Leistungsform ab:
- einmalige Kapitalauszahlung ist steuerfrei
- bei lebenslangen Renten, unterliegt nicht die gesamte Rentenleistung der Besteuerung, sondern lediglich der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil.
Wenn du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlst, gehen sie zu 100% ohne Abzug von Steuern in den Vertrag. Deshalb kannst du diese Beiträge nicht in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Wenn du dich für eine Teil- bzw. Kapitalauszahlung entscheidest, ist aufgrund der Steuerprogression Vorsicht geboten. Ihr Versorgungskapital wird im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuert und kann, wenn du im Jahr der Auszahlung noch andere Einkünfte wie z.B. Gehalt hast, den individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen.
Wenn du dich für eine Teil- bzw. Kapitalauszahlung entscheidest, ist aufgrund der Steuerprogression Vorsicht geboten. Das Versorgungskapital wird im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuert und kann, wenn du im Jahr der Auszahlung noch andere Einkünfte wie z.B. Gehalt hast, den individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen.
Du kannst den gesamten Beitrag bis 2.100 Euro in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.
Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.
Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.