MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn, in der Regel zu deinem gesetzlichen Renteneintritt. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch nach hinten auf das Jahr verschieben, in dem du keine anderen Erwerbseinkommen mehr erzielst, was für dich günstiger sein kann. Auch deine Leistungen steigen dann entsprechend. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder als (Teil-) Kapitalzahlung erhalten willst.

Wenn du dich für eine Betriebsrente entscheidest, musst du die Leistungen im vollen Umfang versteuern, wenn du die Beiträge in der Ansparphase aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast. Allerdings ist dein Steuersatz als Rentner bzw. Rentnerin sehr wahrscheinlich niedriger als im Erwerbsleben.

Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von uns ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtliche Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, ob du deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder Kapitalzahlung oder einer Kombination aus Rente und 30% Kapitalzahlung zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn oder erst später beziehen willst. Du kannst deinen Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben. Wir empfehlen dir immer den Rat eines steuerlichen Beraters, z.B. auch des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Bei Tod vor Rentenbeginn wird an den/ die Bezugsberechtigten eine lebenslange - bei Kindern eine zeitlich begrenzte - Rente oder ein Kapital gezahlt. Die Rente wird aus dem vorhandenen Kapital für die Altersvorsorge inklusive der Leistungen aus der Überschussbeteiligung errechnet. Bei Tod nach Rentenbeginn wird an den/die Bezugsberechtigten eine Rente lebenslang - bei Kindern zeitlich begrenzt – oder ein Kapital gezahlt. Die Rente wird aus dem vereinbarten Kapital abzüglich der garantierten Renten berechnet (siehe Rentengarantiezeit). Die Bezugsberechtigen sind durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen konkret eingegrenzt. Dies sind nicht die Erben im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate lang deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst oder konntest. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kannst du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.

Im Ernstfall wirst du nicht aufgefordert, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Du bekommst unsere Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% für mindestens sechs Monate nicht mehr ausführen kannst.

Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.

Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.

Im Leistungsfall erhältst du die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Beiträge musst du dann nicht mehr bezahlen.

Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Wir zahlen dir die Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung und unabhängig davon, ob du noch arbeiten kannst.

Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater und Beraterinnen.

Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.

Bei Verlust einer der folgenden Grundfähigkeiten ist eine Einmalzahlung bis zur zwölffachen Höhe der monatlichen Rente möglich: Gehen, Treppensteigen, Fahrerlaubnisverlust Klasse A, B, T oder L und Ein- & Aussteigen (auch als Beifahrer/-in), Fahrradfahren oder Nutzung des ÖPNV.

Im Leistungsfall erhältst du die vereinbarte Grundfähigkeitsrente. Beiträge musst du dann nicht mehr bezahlen.

Der MetallPflegschutz orientiert sich an den gesetzlichen Pflegegraden. Bereits bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 erhälts du  von uns eine Pflegerente. Du kannst bei uns zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen. Im Sofortschutz hast du ab Vertragsschluss Anspruch auf deine  Pflegerente. Der Aufbauplan garantiert dir den Pflegerentenanspruch nach acht Jahren.

Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Nein, wir schützen dein Vermögen. Du kannst jederzeit Kapital aus deinem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert deines Vertrages kannst du selbst festlegen – dein Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend. Wir zahlen an deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes eine Tofesfallleistung, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Und wenn du nichts vererben willst und zahlst laufende Beiträge? Dann kannst du die Todesfallleistung abwählen und so den Beitrag verringern. Eine weitere Option: Falls du pflegbedürftig warst, aber noch Geld übrig ist, fließt dieses nach deinem Tod zurück an deine Erben.

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