MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Wir stellen dir deine Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn bereit. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch um bis zu drei Jahre nach hinten verschieben, auf das Jahr, in dem du nicht mehr erwerbstätig bist und deine gesetzliche Rente beziehst. Eine Verschiebung ist besonders wichtig, wenn du eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente wünschst. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein sogenanntes Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Renten oder als Kapitalzahlung oder eine Kombination von Kapitalzahlung und Rente erhalten willst.

Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast („Bruttoentgeltumwandlung“), musst du die Leistungen in vollem Umfang versteuern.

Die Tarife der MetallRente sehen in der Regel Leistungen im Todesfall vor (bei Tod vor Rentenbeginn immer).
Berechtigt sind in folgender Reihenfolge: der Ehegatte/ die Ehegattin bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Kinder und der namentlich benannte Lebensgefährte /die Lebensgefährtin bzw. der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Falls keine dieser Personen vorhanden ist und eine Leistung als Sterbegeld vereinbart wurde, zahlen wir maximal 8.000 Euro an die benannten Berechtigten, ansonsten an die Erben. Außerdem kann man zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.

Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von uns ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtliche Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, ob du deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder Kapitalzahlung oder einer Kombination aus Rente und Kapitalzahlung zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn oder erst später beziehen willst. Hol dir dazu Rat bei deinem MeallRente Berater oder deiner Beraterin.

Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis zu drei Jahre nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem Steuerberater, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Bei einer Kapitalzahlung wird das Versorgungskapital fiktiv lediglich auf 10 Jahre verteilt und man zahlt monatlich 10 Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Der Freibetrag dafür liegt 2023 bei 20.370 Euro (120 x 169,75 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf das gesamte Versorgungskapital abgeführt werden, wenn es höher ist als 20.370 Euro.

Wir stellen dir deine Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn bereit. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch um bis zu drei Jahre nach hinten verschieben, auf das Jahr, in dem du nicht mehr erwerbstätig bist und deine gesetzliche Rente beziehst. Eine Verschiebung ist besonders wichtig, wenn du eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente wünschst. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein sogenanntes Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Renten oder als Kapitalzahlung oder eine Kombination von Kapitalzahlung und Rente erhalten willst.

Ja, genau wie die gesetzliche Rente. Allerdings wird dein individueller Steuersatz im Rentenalter wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine anteilige Kapitalauszahlung entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig sein wirst oder sechs Monate berufsunfähig warst und wenn du deinen  zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit/Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.

Im Ernstfall wirst du nicht aufgefordert, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Du bekommst unsere Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate nicht mehr ausführen kannst.

Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.

Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.

Im Leistungsfall erhältst du die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Beiträge musst du dann nicht mehr bezahlen.

Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Wir zahlen dir die Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung.

Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater und Beraterinnen.

Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.

Die Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs stellen das sogenannte Mobilitätspaket dar. Bei bedingungsgemäßen Verlust einer der fünf Grundfähigkeiten aus diesem Paket hast du die Möglichkeit, dir einen Teil der vereinbarten Grundfähigkeitsrente als Kapitalbetrag auszahlen zu lassen.

Im Leistungsfall erhältst du die vereinbarte Grundfähigkeitsrente. Beiträge musst du dann nicht mehr bezahlen.

Du erhältst von uns eine Erwerbsminderungsrente, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate erwerbsgemindert sein wirst oder bereits erwerbsgemindert warst. Eine 100-prozentige Rente bekommst du bei einer Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden ­und eine 50-prozentige Rente bei einer Arbeitsfähigkeit von drei bis unter sechs Stunden täglich. Mit unserer Erwerbsminderungsrente kannst du die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung aufstocken.

Für die Erwerbsminderungsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater*innen.

Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.

Nein, du erhältst deine Leistungen von MetallRente, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate erwerbsgemindert sein wirst oder bereits erwerbsgemindert warst.

Im Leistungsfall erhältst du die vereinbarte Erwerbsminderungsrente. Beiträge musst du dann nicht mehr bezahlen.

Der MetallPflegschutz orientiert sich an den gesetzlichen Pflegegraden. Bereits bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 erhälts du  von uns eine Pflegerente. Du kannst bei uns zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen. Im Sofortschutz hast du ab Vertragsschluss Anspruch auf deine  Pflegerente. Der Aufbauplan garantiert dir den Pflegerentenanspruch nach acht Jahren.

Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Ihr Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes, wenn Sie nicht pflegebedürftig waren. Möchten Sie Ihr Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an Ihre Erben, das nicht für Ihre Pflege eingesetzt worden ist. Generell können Sie eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn Sie schon pflegebedürftig waren, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Nein, wir schützen dein Vermögen. Du kannst jederzeit Kapital aus deinem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert deines Vertrages kannst du selbst festlegen – dein Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend. Wir zahlen an deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes eine Tofesfallleistung, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Und wenn du nichts vererben willst und zahlst laufende Beiträge? Dann kannst du die Todesfallleistung abwählen und so den Beitrag verringern. Eine weitere Option: Falls du pflegbedürftig warst, aber noch Geld übrig ist, fließt dieses nach deinem Tod zurück an deine Erben.

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