MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Wir stellen dir deine Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn bereit. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch um bis zu drei Jahre nach hinten verschieben, auf das Jahr, in dem du nicht mehr erwerbstätig bist und deine gesetzliche Rente beziehst. Eine Verschiebung ist besonders wichtig, wenn du eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente wünschst. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein sogenanntes Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Renten oder als Kapitalzahlung oder eine Kombination von Kapitalzahlung und Rente erhalten willst.
Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast („Bruttoentgeltumwandlung“), musst du die Leistungen in vollem Umfang versteuern.
Die Tarife der MetallRente sehen in der Regel Leistungen im Todesfall vor (bei Tod vor Rentenbeginn immer).
Berechtigt sind in folgender Reihenfolge: der Ehegatte/ die Ehegattin bzw. der Lebenspartner/die Lebenspartnerin einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Kinder und der namentlich benannte Lebensgefährte /die Lebensgefährtin bzw. der Lebenspartner/ die Lebenspartnerin einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Falls keine dieser Personen vorhanden ist und eine Leistung als Sterbegeld vereinbart wurde, zahlen wir maximal 8.000 Euro an die benannten Berechtigten, ansonsten an die Erben. Außerdem kann man zusätzliche Bausteine wählen: eine Witwen- und Waisenrente für lebenslangen finanziellen Schutz der Hinterbliebenen oder eine Absicherung für Hinterbliebene in flexibler Höhe, die als Rente oder Kapital ausgezahlt werden kann.
Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von uns ein Schreiben mit Informationen zur voraussichtliche Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, ob du deine betriebliche Altersversorgung als Renten- oder Kapitalzahlung oder einer Kombination aus Rente und Kapitalzahlung zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn oder erst später beziehen willst. Hol dir dazu Rat bei deinem MeallRente Berater oder deiner Beraterin.
Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis zu drei Jahre nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem Steuerberater, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.
Bei einer Kapitalzahlung wird das Versorgungskapital fiktiv lediglich auf 10 Jahre verteilt und man zahlt monatlich 10 Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Der Freibetrag dafür liegt 2023 bei 20.370 Euro (120 x 169,75 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf das gesamte Versorgungskapital abgeführt werden, wenn es höher ist als 20.370 Euro.
Wir stellen dir deine Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn bereit. Wenn du den Termin vorziehen möchtest, ist dies frühestens zu deinem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt deine Betriebsrente entsprechend geringer aus. Du kannst den Termin auch um bis zu drei Jahre nach hinten verschieben, auf das Jahr, in dem du nicht mehr erwerbstätig bist und deine gesetzliche Rente beziehst. Eine Verschiebung ist besonders wichtig, wenn du eine Kapitalauszahlung statt einer lebenslangen Rente wünschst. Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Rentenbeginn erhältst du von uns ein sogenanntes Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner MetallRente. Dann musst du dich entscheiden, ob du zum verabredeten Zeitpunkt oder später deine betriebliche Altersversorgung als Renten oder als Kapitalzahlung oder eine Kombination von Kapitalzahlung und Rente erhalten willst.
Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate berufsunfähig sein wirst oder sechs Monate berufsunfähig warst und wenn du deinen zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit/Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.
Im Ernstfall wirst du nicht aufgefordert, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Du bekommst unsere Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate nicht mehr ausführen kannst.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Die Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs stellen das sogenannte Mobilitätspaket dar. Bei bedingungsgemäßen Verlust einer der fünf Grundfähigkeiten aus diesem Paket hast du die Möglichkeit, dir einen Teil der vereinbarten Grundfähigkeitsrente als Kapitalbetrag auszahlen zu lassen.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Rentenversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Im Leistungsfall erhältst du die vereinbarte Erwerbsminderungsrente. Beiträge musst du dann nicht mehr bezahlen.
Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.
Nein, wir schützen dein Vermögen. Du kannst jederzeit Kapital aus deinem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert deines Vertrages kannst du selbst festlegen – dein Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend. Wir zahlen an deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes eine Tofesfallleistung, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Und wenn du nichts vererben willst und zahlst laufende Beiträge? Dann kannst du die Todesfallleistung abwählen und so den Beitrag verringern. Eine weitere Option: Falls du pflegbedürftig warst, aber noch Geld übrig ist, fließt dieses nach deinem Tod zurück an deine Erben.