MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Du erhältst deine Betriebsrente zum vertraglich festgelegten Leistungsbeginn. Etwa vier Monate davor erhältst du das sogenannte Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner Altersversorgung und der Abfrage einiger Informationen. Wenn du deine Betriebsrente früher erhalten möchtest, ist das ab dem 62. Geburtstag möglich. Hast du den Vertrag vor 2012 abgeschlossen, kannst du sogar schon ab 60 Jahren starten.
Beachte aber:
- Bei Vorzug des Leistungsbeginn, fällt deine Betriebsrente geringer aus.
- Du kannst Leistungsbeginn auch aufschieben.
Denn: Je später die Leistung in Anspruch genommen wird, desto höher fällt die Betriebsrente aus.
Deshalb solltest du den Zeitpunkt des Leistungsbeginns genau prüfen.
Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei für eine MetallRente eingezahlt hast (Umwandlung von Bruttoentgelt), müssen die Leistungen in vollem Umfang versteuert werden. Der individuelle Steuersatz als Rentner ist in der Regel geringer als im aktiven Erwerbsleben. Über den Termin deines Rentenbeginns kannst du den zur Anwendung kommenden Steuersatz in der Regel beeinflussen.
Ausnahmeregelung für § 40b EStG-Altverträge
Die Regelung nach § 40b EStG betrifft Altverträge der betrieblichen Altersversorgung, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, insbesondere Direktversicherungen oder Unterstützungskassen, bei denen die Beiträge pauschal mit 20 % versteuert wurden. Die steuerliche Behandlung der Auszahlung hängt von der Leistungsform ab:
- einmalige Kapitalauszahlung ist steuerfrei
- bei lebenslangen Renten, unterliegt nicht die gesamte Rentenleistung der Besteuerung, sondern lediglich der gesetzlich festgelegte Ertragsanteil.
Etwa vier Monate vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhältst du von MetallRente das sogenannte Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtlichen Höhe deiner Altersversorgung. Du musst dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen entscheiden, wie du deine Betriebsrente erhalten möchtest.
Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Ggf. können, sofern es die geltenden gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen zulassen, die folgenden Varianten möglich sein:
- monatliche Rente
- einmalige Kapitalzahlung
- Kombination aus Rente und bis zu 30 % Kapitalzahlung
Außerdem entscheidest du, ob du die Leistung zum vereinbarten Leistungsbeginn oder erst zu einem späteren Zeitpunkt beziehen möchtest.
Wir empfehlen dir immer den Rat einer steuerlichen Beratung, z.B. des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.
Wenn du dich für eine Teil- bzw. Kapitalauszahlung entscheidest, ist aufgrund der Steuerprogression Vorsicht geboten. Ihr Versorgungskapital wird im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuert und kann, wenn du im Jahr der Auszahlung noch andere Einkünfte wie z.B. Gehalt hast, den individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen.
Auch bei einer Kapitalauszahlung der Betriebsrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen.
Das Kapital wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich längstens zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Es gilt auch hier der KV-Freibetrag (2026: 23.730 Euro = 120 x 197,75 Euro). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente gezahlt.
Allerdings: Hier gilt eine Pflegegrenze. Beim Überschreiten müssen Beiträge vom ersten Cent gezahlt werden.
Für freiwillig Versicherte gilt der Freibetrag nicht.
Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fallen in der privaten Krankenversicherung nicht an.
Tod vor Betriebsrentenbeginn
Wenn du stirbst, bekommen deine bezugsberechtigten Angehörigen
Leistungen aus dem noch vorhandenen Versorgungskapital.
Wähle:
- lebenslange Rente oder
- einmalige Kapitalauszahlung.
Tod nach Betriebsrentenbeginn
Stirbst du, nachdem deine Betriebsrente bereits begonnen hat, gilt in der Regel:
- die Rente wird an die Hinterbliebenen für einen bestimmten Zeitraum weitergezahlt.
- dieser Zeitraum heißt Rentengarantiezeit.
Standardmäßig gilt:
- 10 Jahre für Verträge nach dem 01.01.2022 und
- 5 Jahre, wenn der Vertrag vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurde.
Rentengarantiezeit
- Die Dauer der Rentengarantiezeit kann vor Rentenbeginn noch geändert werden (auf max. 28 Jahre).
- Die Monate, in denen die Betriebsrente bereits an dich ausgezahlt wurde, werden von der Rentengarantiezeit abgezogen.
Bei Entscheidung für eine Betriebsrentenleistung können wir vor Beginn der Rentenzahlung darüber informiert werden, dass die Todesfallleistung (Rentengarantiezeit) erhöht oder verringert werden soll. Du kannst die Todesfallleistung bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren bis auf ein Kapital der 23-fachen jährlichen Rente erhöhen, um z.B. deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin nach deinem Tod besser abzusichern. Beachten musst du dabei: Je höher die Todesfallleistung ist, desto geringer fällt die Betriebsrente aus.
Zum Betriebsrentenbeginn kannst du bei fast allen MetallRente-Verträgen wählen, wie du das angesparte Kapital auszahlen lassen möchtest. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Ggf. können, sofern es die geltenden gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen zulassen, die folgenden Varianten möglich sein:
- Lebenslange monatliche Betriebsrente
Das angesparte Kapital wird als regelmäßige Leistung bis ans Lebensende ausgezahlt. - Vollkapitalauszahlung
Das gesamte angesparte Kapital wird auf einmal ausgezahlt. - Teilkapitalauszahlung
Bis zu 30 Prozent des Kapitals werden auf einmal ausgezahlt und du erhältst die restlichen Prozent als lebenslange monatliche Betriebsrente. So schaffst du kurzfristig Liquidität und behältst trotzdem eine dauerhafte Zusatzrente.
Deinen Auszahlungswunsch teilst Du rechtzeitig über die im Ablaufschreiben vorgesehenen Formulare mit.
Bei der Festlegung deines individuellen Betriebsrentenbeginns solltest du die geltenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigen. Wir empfehlen grundsätzlich, vorab eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Mit der Wahl einer lebenslangen Betriebsrentenzahlung sorgst du für eine dauerhafte zusätzliche Altersversorgung, die langfristig finanzielle Sicherheit bietet.
Arbeitgeber sind verpflichtet, laufende Betriebsrenten grundsätzlich alle drei Jahre zu überprüfen und über eine mögliche Anpassung nach billigem Ermessen zu entscheiden. Bei der Anpassungsprüfung müssen vor allem die Interessen der Versorgungsempfänger sowie die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers berücksichtigt werden.
Die Pflicht zur Anpassungsprüfung entfällt in bestimmten Fällen:
- bei laufenden Leistungen aus einer Beitragszusage mit Mindestleistung,
- bei Pensionskassen- und Direktversicherungszusagen, sofern ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden,
- sowie bei Versorgungszusagen, die nach dem 31. Dezember 1998 erteilt wurden, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, die laufenden Leistungen jährlich um mindestens 1 % zu erhöhen.
Seit 01.01.2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgehoben. Das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz überträgt dieses Prinzip auf das Betriebsrentenrecht. Künftig können Beschäftigte Betriebsrenten auch dann vorzeitig beziehen, wenn sie gleichzeitig zumindest eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (§ 6 BetrAVG) und die übrigen (vertraglichen) Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wir empfehlen dir immer den Rat einer steuerlichen Beratung, z.B. des lokalen Lohnsteuerhilfevereins, in Anspruch zu nehmen.
Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.
Du erhältst unsere Leistungen, wenn du voraussichtlich mindestens sechs Monate lang deinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausführen kannst oder konntest. Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kannst du einen Arzt deines Vertrauens auswählen.
Im Ernstfall wirst du nicht aufgefordert, eine andere Tätigkeit aufzunehmen. Du bekommst unsere Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% für mindestens sechs Monate nicht mehr ausführen kannst.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Wir zahlen dir die Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung und unabhängig davon, ob du noch arbeiten kannst.
Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KVMitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.
Ja, du erhältst die volle Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum bei Pflegebedürftigkeit analog Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung, bei Einschränkung der Alltagskompetenz infolge von Demenz, wenn du bei drei von sechs Aktivitäten des täglichen Lebens Hilfe benötigst. Dazu zählen: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und Verrichten der Notdurft.
Bei Verlust einer der folgenden Grundfähigkeiten ist eine Einmalzahlung bis zur zwölffachen Höhe der monatlichen Rente möglich: Gehen, Treppensteigen, Fahrerlaubnisverlust Klasse A, B, T oder L und Ein- & Aussteigen (auch als Beifahrer/-in), Fahrradfahren oder Nutzung des ÖPNV.
Der MetallPflegschutz orientiert sich an den gesetzlichen Pflegegraden. Bereits bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 erhälts du von uns eine Pflegerente. Du kannst bei uns zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen. Im Sofortschutz hast du ab Vertragsschluss Anspruch auf deine Pflegerente. Der Aufbauplan garantiert dir den Pflegerentenanspruch nach acht Jahren.
Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.
Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.
Nein, wir schützen dein Vermögen. Du kannst jederzeit Kapital aus deinem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert deines Vertrages kannst du selbst festlegen – dein Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend. Wir zahlen an deine Hinterbliebenen im Falle deines Todes eine Tofesfallleistung, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Und wenn du nichts vererben willst und zahlst laufende Beiträge? Dann kannst du die Todesfallleistung abwählen und so den Beitrag verringern. Eine weitere Option: Falls du pflegbedürftig warst, aber noch Geld übrig ist, fließt dieses nach deinem Tod zurück an deine Erben.