MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Wenn du dich für eine Teil- bzw. Kapitalauszahlung entscheidest, ist aufgrund der Steuerprogression Vorsicht geboten. Ihr Versorgungskapital wird im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuert und kann, wenn du im Jahr der Auszahlung noch andere Einkünfte wie z.B. Gehalt hast, den individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Auch bei einer Kapitalauszahlung der Betriebsrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen. 
Das Kapital wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich längstens zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Es gilt auch hier der KV-Freibetrag (2026: 23.730 Euro = 120 x 197,75 Euro). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente gezahlt. 
Allerdings: Hier gilt eine Pflegegrenze. Beim Überschreiten müssen Beiträge vom ersten Cent gezahlt werden.
Für freiwillig Versicherte gilt der Freibetrag nicht.

Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fallen in der privaten Krankenversicherung nicht an.
 

Zum Betriebsrentenbeginn kannst du bei fast allen MetallRente-Verträgen wählen, wie du das angesparte Kapital auszahlen lassen möchtest. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Ggf. können, sofern es die geltenden gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen zulassen, die folgenden Varianten möglich sein:

  • Lebenslange monatliche Betriebsrente 
    Das angesparte Kapital wird als regelmäßige Leistung bis ans Lebensende ausgezahlt.
  • Vollkapitalauszahlung
    Das gesamte angesparte Kapital wird auf einmal ausgezahlt.
  • Teilkapitalauszahlung 
    Bis zu 30 Prozent des Kapitals werden auf einmal ausgezahlt und du erhältst die restlichen Prozent als lebenslange monatliche Betriebsrente. So schaffst du kurzfristig Liquidität und behältst trotzdem eine dauerhafte Zusatzrente.

Deinen Auszahlungswunsch teilst Du rechtzeitig über die im Ablaufschreiben vorgesehenen Formulare mit. 

Bei der Festlegung deines individuellen Betriebsrentenbeginns solltest du die geltenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigen. Wir empfehlen grundsätzlich, vorab eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Mit der Wahl einer lebenslangen Betriebsrentenzahlung sorgst du für eine dauerhafte zusätzliche Altersversorgung, die langfristig finanzielle Sicherheit bietet.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

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