MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Wenn du eine Stundung aufgrund von Kurzarbeit beantragt hattest und die Kurzarbeit weiter besteht bzw. verlängert wurde, kann auch die Stundung verlängert werden. In diesem Fall meldest du dich einfach bei deinem/r MetallRente Berater/in oder unserer Verwaltung und informierst darüber, dass du deine Beiträge noch länger ganz oder teilweise stunden lassen möchtest. Über die Kurzarbeit muss dann ein Nachweis eingereicht werden, z.B. deine Gehaltsabrechnung. Wichtig ist, dass die maximale Stundungsdauer gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (maximal sechs Jahre über die gesamte Vertragslaufzeit bzw. drei Jahre zusammenhängend) noch nicht überschritten wurde.
Wenn du im Rahmen deines Betriebsrentenvertrages Berufsunfähigkeit / den Verlust von Grundfähigkeiten abgesichert hast, bekommst du die Leistungen, sollte der Ernstfall eintreten. Ihre Höhe vermindert sich ggf. entsprechend um die ganz oder teilweise nicht bezahlten Beiträge.
Wenn du im Rahmen deines Betriebsrentenvertrages Berufsunfähigkeit / den Verlust von Grundfähigkeiten abgesichert hast, bekommst du die Leistungen, sollte der Ernstfall eintreten. Ihre Höhe vermindert sich ggf. entsprechend um die ganz oder teilweise nicht bezahlten Beiträge.