MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Auch bei einer Kapitalauszahlung der Betriebsrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen. 
Das Kapital wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich längstens zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Es gilt auch hier der KV-Freibetrag (2026: 23.730 Euro = 120 x 197,75 Euro). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente gezahlt. 
Allerdings: Hier gilt eine Pflegegrenze. Beim Überschreiten müssen Beiträge vom ersten Cent gezahlt werden.
Für freiwillig Versicherte gilt der Freibetrag nicht.

Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fallen in der privaten Krankenversicherung nicht an.
 

In der Ansparphase zahlst du keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Bei Auszahlung der Betriebsrente fallen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zzgl. des Zusatzbeitrages an.

Gesetzlich krankenversichert:
Bei Betriebsrentenzahlung:

  • Bekommst du insgesamt höchstens 197,75 Euro im Monat Betriebsrente (Stand 2026), dann zahlst du keine Krankenversicherungsbeiträge.
  • Bekommst du mehr als 197,75 Euro, dann zahlst du Beiträge nur auf den Teil, der darüber liegt.

Bei Kapitalauszahlung:

  • Bei Auszahlung eines Kapitals wird es fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich längstens zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Es gilt auch hier der KV-Freibetrag (2026: 23.730 Euro = 120 x 197,75 Euro). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
  • In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.

Freiwillig gesetzlich krankenversichert:
Du zahlst Beiträge auf die gesamte Betriebsrente.

Privat krankenversichert:
Du zahlst keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge.

Pflegeversicherung:
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente gezahlt.
Allerdings:

  • Bis 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt deine Betriebsrente beitragsfrei.
  • Liegt deine Rente auch nur 1 Cent darüber, zahlst du Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den Teil darüber.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

In der Ansparphase zahlst du keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Bei Auszahlung der Betriebsrente fallen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zzgl. des Zusatzbeitrages an.

Gesetzlich krankenversichert:
Bei Betriebsrentenzahlung:

  • Bekommst du insgesamt höchstens 197,75 Euro im Monat Betriebsrente (Stand 2026), dann zahlst du keine Krankenversicherungsbeiträge.
  • Bekommst du mehr als 197,75 Euro, dann zahlst du Beiträge nur auf den Teil, der darüber liegt.

Bei Kapitalauszahlung:

  • Bei Auszahlung eines Kapitals wird es fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich längstens zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Es gilt auch hier der KV-Freibetrag (2026: 23.730 Euro = 120 x 197,75 Euro). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
  • In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.

Freiwillig gesetzlich krankenversichert:
Du zahlst Beiträge auf die gesamte Betriebsrente.

Privat krankenversichert:
Du zahlst keine gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge.

Pflegeversicherung:
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente gezahlt.
Allerdings:

  • Bis 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt deine Betriebsrente beitragsfrei.
  • Liegt deine Rente auch nur 1 Cent darüber, zahlst du Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den Teil darüber.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

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