MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
MetallRente bietet dir bei Entgeltkürzungen wegen Kurzarbeit für diesen Zeitraum die Möglichkeit, deine Beiträge vorübergehend für einen zusammenhängenden Zeitraum von längstens drei Jahren (36 Monaten) ganz oder teilweise zu stunden, d.h. zu reduzieren. Wenn die Kurzarbeit in deinem Betrieb beendet wurde, solltest du auch deine*n MetallRente Berater*in bzw. unsere Verwaltung darüber informieren und die reguläre Beitragszahlung wieder aufnehmen, um deine Vorsorge und ggf. darüber hinausgehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Der MetallRente Gruppenvertrag deines Arbeitgebers muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. März 2022, d.h. bis zu diesem Tag kannst du einen Antrag an unsere Verwaltung bzw. an deinen*n Berater*in senden. Wenn du deine Beiträge länger als sechs Monate lang ganz oder teilweise stunden möchtest, musst du einen Nachweis über die Kurzarbeit einreichen, z.B. deine Gehaltsabrechnung. Bei einer Stundung bis zu sechs Monaten, musst du keinen Nachweis einreichen. Wenn die Kurzarbeit in deinem Betrieb beendet wurde, solltes du auch deine*n MetallRente Berater*in bzw. unsere Verwaltung darüber informieren und die reguläre Beitragszahlung wieder aufnehmen, um deine Vorsorge und ggf. darüber hinausgehenden Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Wenn du eine Stundung aufgrund von Kurzarbeit beantragt hattest und die Kurzarbeit weiter besteht bzw. verlängert wurde, kann auch die Stundung verlängert werden. In diesem Fall meldest du dich einfach bei deinem/r MetallRente Berater/in oder unserer Verwaltung und informierst darüber, dass du deine Beiträge noch länger ganz oder teilweise stunden lassen möchtest. Über die Kurzarbeit muss dann ein Nachweis eingereicht werden, z.B. deine Gehaltsabrechnung. Wichtig ist, dass die maximale Stundungsdauer gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (maximal sechs Jahre über die gesamte Vertragslaufzeit bzw. drei Jahre zusammenhängend) noch nicht überschritten wurde.
Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.
Ja, mit unserem Baustein Überbrückungsschutz (protect) kannst du bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Eltern und Erziehungszeit, bei Weiterbildung in Vollzeit oder einem Sabbatical den Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von fünf Euro reduzieren. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70 Prozent der zuletzt versicherten BU-Rente bestehen. Voraussetzung: eine vereinbarte Mindestleistungsdauer bis Alter 65 Jahre.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, du kannst mit uns eine Dynamik von bis zu fünf Prozent Beitragssteigerung vereinbaren. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz. Der Vorteil dabei: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Berufsunfähigkeitsrisiko spielt bei der Berechnung deines Beitrags keine Rolle.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, du kannst mit uns eine Dynamik von jährlich zwei oder drei Prozent Beitragssteigerung vereinbaren. Damit erhöht sich dein Versicherungsschutz entsprechend.
Ja, mit unserem Baustein Überbrückungsschutz (protect) kannst du bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Eltern und Erziehungszeit, bei Weiterbildung in Vollzeit oder einem Sabbatical den Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von fünf Euro reduzieren. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70 Prozent der zuletzt versicherten BU-Rente bestehen. Voraussetzung: eine vereinbarte Mindestleistungsdauer bis Alter 65 Jahre.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.
Ja, bei der MetallRente Erwerbsminderungsrente Flex kannst du eine Dynamik von zwei bis zu fünf Prozent und bei der Erwerbsminderungsrente Basis bis zu drei Prozent Beitragssteigerung pro Jahr vereinbaren. Der Vorteil dabei: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Erwerbsminderungsrisiko spielt keine Rolle.
Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.