MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Auch bei einer Kapitalauszahlung der Betriebsrente sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen.
Das Kapital wird fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich längstens zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Es gilt auch hier der KV-Freibetrag (2026: 23.730 Euro = 120 x 197,75 Euro). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich auf die gesamte Betriebsrente gezahlt.
Allerdings: Hier gilt eine Pflegegrenze. Beim Überschreiten müssen Beiträge vom ersten Cent gezahlt werden.
Für freiwillig Versicherte gilt der Freibetrag nicht.
Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten fallen in der privaten Krankenversicherung nicht an.
Alle Betriebsrentenansprüche werden zusammengerechnet. Den Freibetrag gibt es nur einmal.