MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Ja, 2026 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 296,63 Euro jährlich bzw. 24,72 Euro monatlich. Bis zu vier Prozent der BBG GRV können 2026 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 338 Euro, jährlich max. 4.056 Euro). Zusätzlich können weitere vier Prozent, insgesamt acht Prozent der BBG GRV, steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 676 Euro monatlich bzw. 8.112 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale Dotierungsrahmen von vier Prozent. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von acht Prozent angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung (Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Dein Geld fließt vom Bruttogehalt direkt in deine Betriebsrente. Der Staat fördert dich dadurch, dass er deine Beiträge von Steuern und/oder Sozialabgaben befreit. Du kannst jedes Jahr Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei einzahlen. Außerdem hast du die Möglichkeit, weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei für deine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Im Jahr 2026 sind maximal 4.056 Euro (338 Euro im Monat) steuerund sozialversicherungsfrei und weitere 4.056 Euro (338 Euro im Monat) können steuerfrei eingezahlt werden.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

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