MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Ja, 2024 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 265,13 € jährlich bzw. 22,09 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2024 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 302 Euro, jährlich max. 3.624 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 604 Euro monatlich
bzw. 7.284 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale
Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung
(Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Betrag eingezahlt werden, der 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts entspricht. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen-Förderung nur anteilig. Will man als Arbeitgeber die Nettoentgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebsrente im Unternehmen anbieten, muss regelmäßig überprüft werden, ob die notwendigen 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts für die volle Zulagenförderung erreicht werden.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

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