MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Ja, 2025 beträgt der Mindestbeitrag für die Bruttoentgeltumwandlung 280,88 € jährlich bzw. 23,14 € monatlich. Bis zu 4% der BBG (West) der DRV können 2025 sozialversicherungs- und steuerfrei umgewandelt werden (monatlich max. 322 Euro, jährlich max. 3.864 Euro). Zusätzlich können weitere 4 %, insgesamt 8 % der BBG DRV (West), steuerfrei eingebracht werden (damit steuerfrei bis zu 644 Euro monatlich bzw. 7.728 Euro jährlich). Ohne Zustimmung des Arbeitgebers gilt der maximale Dotierungsrahmen von 4 %. Pauschal versteuerte Beiträge nach § 40b EStG werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Für die Nettoentgeltumwandlung (Riester-Förderung) gilt: Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, müssen inklusive Zulagen 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens als Gesamtbeitrag in den Vertrag fließen. Es gibt einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Dein Geld fließt vom Bruttogehalt direkt in deine Betriebsrente. Der Staat fördert dich dadurch, dass er deine Beiträge von Steuern und/oder Sozialabgaben befreit. Du kannst jedes Jahr Beiträge in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungs- und steuerfrei einzahlen. Außerdem hast du die Möglichkeit, weitere vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei für deine betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Im Jahr 2025 sind maximal 3.864 Euro (322 Euro im Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei und noch einmal 3.864 Euro (322 Euro im Monat) steuerfrei.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

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