MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Erhältst du von deinem Arbeitgeber eine Abfindung, kannst du daraus für bis zu zehn Dienstjahre jeweils jährlich einen Betrag bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) - das sind 2024 3.624 Euro - steuerfrei für einen Betriebsrentenvertrag nutzen. Du kannst deinen bestehenden Betriebsrentenvertrag um diese Summe aufstocken oder nachträglich einen neuen Betriebsrentenvertag über diese Summe abschließen.

Wir beraten dich gerne

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