Was passiert mit meinem MetallRente-Vertrag, wenn ich den Arbeitgeber wechsel? Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich im Büro arbeite? Wir beantworten Ihnen hier häufig gestellte Fragen!
Dann gilt leider, dass die deutsche steuerliche Förderung Ihrer Sparbeiträge während der Entsendung meistens nicht genutzt werden kann. Dies betrifft sowohl die Brutto- als auch die Netto-Entgeltumwandlung. Lassen Sie sich von Ihrer Personalabteilung und den MetallRente Experten Ihres Unternehmens beraten, um die steuerrechtlichen Auswirkungen zu klären und Möglichkeiten zu prüfen für die private Weiterführung der Beitragszahlungen Ihres MetallRente-Vertrages in dieser Zeit (ähnlich wie bei Elternzeit) oder eine zeitlich befristete Beitragsfreistellung, was in der Regel bis zu drei Jahre möglich ist.
Wir kümmern uns. Sie müssen nichts tun. Wenn z. B. die Aktienmärkte einbrechen, schichten wir in risikoärmere Anlagen, wie z. B. Rentenpapiere und Staatsanleihen um. Dadurch reduzieren wir Verlustrisiken erheblich und stellen kollektiv den Erhalt des eingezahlten Kapitals sicher.
Der Kapitalanlageausschuss kann außerdem vor dem Hintergrund von aktuellen Ausnahmesituationen an den Märkten weitere konkrete Entscheidungen treffen, z.B. einen zusätzlichen Risikosteuerungsmechanismus zu implementieren, die Investments deutlich zu reduzieren und das Anlagekapital schneller als mit unserem automatischen Risikomanagement normalerweise vorgesehen von den Märkten zurückzuziehen und in sicherere Anlageklassen umzuschichten.
Wenn die Entwicklung an den Märkten sich wieder stabilisiert, wird die Gewichtung des MetallRente.Fondsportfolio dann wieder bis zur Zielallokation von bis zu 80% aufgebaut, um wieder vom Wachstum zu profitieren.
Die Versorgungsansprüche sind bei Insolvenz durch den Pensionssicherungsverein (PSV) gesichert.
Der Pensionssicherungsverein (PSV) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Der PSV übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Versorgungsberechtigten (Rentner und Anwärter), die Ansprüche auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben. Unter gesetzlichem Insolvenzschutz stehen dann unverfallbare Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Die Abwicklung der Rentenzahlungen erfolgt durch ein Konsortium von 49 Lebensversicherungsunternehmen unter der Geschäftsführung der Allianz Lebensversicherungs-AG in Stuttgart.
Auch staatliche Überwachung schützt Ihre Betriebsrente. Der MetallPensionsfonds unterliegt der Aufsicht der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.
Der Kapitalanlageausschuss unseres Versorgungswerks entscheidet über alle strategischen Anlagegrundsätze für unser fondsgebundenes Anlagekonzept CHANCE in der MetallDirektversicherung, der MetallPensionskasse, in der privaten Riester-Rente und in unserem MetallPensionsfonds. Unsere Gesellschafter Gesamtmetall und IG Metall legen großen Wert darauf, dass unsere Angebote besonders wirtschaftlich, ertragreich und sicher sind. Deshalb sind sie im Kapitalanlageausschuss vertreten und nehmen dort Einfluss auf die Anlage Ihrer Altersvorsorgebeiträge. Dem Kapitalanlageausschuss gehören außerdem unabhängige Berater, der Sachverständige Dritte der MetallRente GmbH und Vertreter der Kapitalanlagegesellschaften an. Der Geschäftsführer der MetallRente GmbH leitet ihn.
Mit der Entscheidung für den MetallPensionsfonds haben Sie sich für eine chancenorientierte Kapitalanlage mit sicherer Betriebsrente entschieden. Garantiert wird Ihnen bei Vertragsschluss eine Mindestrente auf Grundlage Ihrer eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge für ggf. zusätzliche Risikoabsicherungen, z.B. für eine Hinterbliebenen- oder BU-Absicherung im Rahmen der bAV, ausgezahlt. Zu Rentenbeginn wird aus Ihrem gesamten Vorsorgekapital, also den eingezahlten Beiträgen und der erwirtschafteten Wertentwicklung, eine lebenslange Rente zu den dann gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Sie erhalten aber mindestens die garantierte Mindestrente.
Ihre Beiträge für eine Betriebsrente sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie werden langfristig angelegt. In der bAV sparen Sie nicht alleine, sondern Sie sind Teil eines großen Kollektivs. Dadurch kann unser Versorgungswerk Ihnen günstige Konditionen und niedrige Kosten bieten. So sind auch in Zeiten niedriger Zinsen angemessene Erträge möglich. Und viele Arbeitgeber geben ihren Mitarbeitern außerdem noch einen Zuschuss. Fazit: bAV lohnt sich für Sie, gerade jetzt!
Mit Eintritt in das Rentenalter sollten als Faustregel monatlich rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Rente alleine schafft das in der Regel nicht. Deswegen ist zusätzliche Altersvorsorge wichtig. Bei der betrieblichen Altersvorsorge erhalten sie sogar zusätzliche Hilfe vom Staat. Er befreit Sie von Steuern und Sozialabgaben für Ihre Altersvorsorge. Auch Ihr Arbeitgeber hilft Ihnen mit einem Zuschuss.
Mit Eintritt in das Rentenalter sollten als Faustregel monatlich rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Rente alleine schafft das in der Regel nicht. Deswegen ist zusätzliche Altersvorsorge wichtig. Bei der Riester-Rente erhalten Sie vom Staat Zulagen. Diese staatliche Unterstützung gibt es für Sie als Zulage - die Grundlage - und für jedes Kind als Kinderzulage.
Sie können durch Krankheit oder Unfall jederzeit aus Ihrem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es. Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie keine Unterstützung vom Staat. Vorsorge ist deshalb wichtig, damit Sie und Ihre Familie im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind heute psychische Krankheiten und Rückenleiden. Egal ob Arbeit im Büro oder in der Produktion. Ein Unfall, eine Sportverletzung in der Freizeit oder eine Krankheit können Ihr Leben für immer verändern.
Sie können durch Krankheit oder Unfall jederzeit aus dem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es. Doch die durchschnittliche Höhe einer gesetzlichen Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt im Monat gerade einmal etwa 30% des letzten Bruttogehalts. Das ist viel zu wenig. Und gesetzlicher Schutz greift erst, wenn Sie nur noch weniger als 6 Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben können.
Sie können durch Krankheit oder Unfall jederzeit aus Ihrem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es. Doch die durchschnittliche Höhe einer gesetzlichen Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt im Monat gerade einmal 30% des letzten Bruttogehalts. Das ist viel zu wenig. Unsere Erwerbsminderungsrente soll die gesetzlichen Leistungen ergänzen.
Wir werden immer älter. Jeder Fünfte der heute 80-85-Jährigen ist auf Pflegeleistungen angewiesen. Diese Zahl steigt mit zunehmendem Alter. Und auch durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie zum Pflegefall werden. Sie bekommen je nach Pflegegrad Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber gute Pflege ist teuer. Falls Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, werden Ihr Ehe- und Lebenspartner oder auch Ihre Kinder herangezogen. Eine Familie kommt so schnell an ihr finanzielles Limit, selbst wenn das Sozialamt in Vorleistung gegangen ist. Eine private Pflegeversicherung schützt Sie und Ihre Familie in diesem Fall.
Je früher Sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto weniger müssen Sie monatlich für später zurücklegen, um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen.
Je früher Sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto weniger müssen Sie monatlich für später zurücklegen, um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen.
Je jünger Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Sie sind noch gesund. Kümmern Sie sich aber erst, wenn bereits Verschleißerscheinungen oder Krankheiten da sind, müssen Sie deutlich höhere Beiträge bezahlen. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann vielleicht von der Versicherung ausgeschlossen oder Sie können sich überhaupt nicht mehr versichern.
Je jünger Sie beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Sie sind noch gesund. Kümmern Sie sich aber erst, wenn bereits Verschleißerscheinungen oder Krankheiten da sind, müssen Sie deutlich höhere Beiträge bezahlen .
Je jünger Sie beim Abschluss einer Erwerbsminderungsversicherung sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Sie sind noch gesund. Kümmern Sie sich aber erst, wenn bereits Verschleißerscheinungen oder Krankheiten da sind, müssen Sie deutlich höhere Beiträge bezahlen oder können gar keine Erwerbsminderungsrente mehr abschließen.
Je jünger Sie beim Abschluss einer Pflegeversicherung sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge. Sie sind noch gesund. Kümmern Sie sich aber erst, wenn bereits Verschleißerscheinungen oder Krankheiten da sind, müssen Sie deutlich höhere Beiträge bezahlen.
Ihre Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Sie als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Als pflichtversicherter Rentner müssen Sie nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den gültigen Freibetrag von 164,50 Euro im Monat übersteigt. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als 164,50 Euro.
Haben Sie Ihre Beiträge aus Ihrem Nettoeinkommen bestritten und die Zulagen-Förderung (Riester) genutzt, müssen Sie als pflichtversicherter Rentner keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKVMitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).
Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit 2020 nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, der den dann gültigen Freibetrag von 164,50 Euro im Monat (2021) übersteigt. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen weiter für den gesamten Auszahlungsbetrag abgeführt werden, wenn dieser 2021 höher ist als 164,50 Euro bzw. bei gewählter Kapitalzahlung höher als 19.740 Euro.
Beiträge zur Pflegeversicherung müssen weiter für den gesamten Auszahlungsbetrag abgeführt werden, wenn dieser 2020 höher ist als 159,25 Euro bzw. bei gewählter Kapitalzahlung höher als 19.110 Euro.
Ja, der Freibetrag gilt sowohl für die Sozialversicherungsbeiträge der laufenden Rentenzahlungen als auch für die auf zehn Jahre verteilten Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalauszahlungen.
Ja, rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner werden mehr Betriebsrente ausgezahlt bekommen. 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen heute weniger als 318 Euro pro Monat. Wer dann z.B. eine Betriebsrente in Höhe von 169 Euro im Monat bekommt, muss nur noch für 4,50 Euro Kassenbeiträge zahlen. Aber auch wer eine höhere Betriebsrente von z.B. 400 Euro bezieht, wird spürbar entlastet: Er spart etwa 300 Euro jährlich.
Der Freibetrag wird jährlich dynamisiert.
Alle Betriebsrentenansprüche werden zusammengerechnet. Den Freibetrag gibt es nur einmal.
Etwa ein halbes Jahr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erhalten Sie von uns ein Ablaufschreiben mit Informationen zur voraussichtliche Höhe Ihrer Altersversorgung. Entscheiden müssen Sie dann unter Berücksichtigung der geltenden beitragsrechtlichen und steuerlichen Regelungen z.B., ob Sie Ihre betriebliche Altersversorgung als Renten- oder Kapitalzahlung und gleich oder erst später beziehen wollen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Factsheet.
Wenn Sie die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei in die MetallRente eingezahlt haben, müssen Sie die Betriebsrentenleistungen in vollem Umfang versteuern. Allerdings wird Ihr individueller Steuersatz wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben.
Ab Beginn Ihrer Rentenauszahlung müssen Sie Ihre Riester-Rente grundsätzlich versteuern. Ob Sie aber auf Ihre Riester-Rente im Alter tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von der Gesamthöhe Ihrer Alterseinkünfte ab. Sind diese niedriger als im aktiven Arbeitsleben, fällt auch Ihr individueller Steuersatz geringer aus.
Man zahlt während der Rentenleistung Steuern nur auf den Ertragsanteil.
Man zahlt während der Rentenleistung Steuern nur auf den Ertragsanteil.
Man zahlt während der Rentenleistung Steuern nur auf den Ertragsanteil.
Man zahlt während der Rentenleistung Steuern nur auf den Ertragsanteil.
Ja. Bei einer Kapitalzahlung liegt der Freibetrag 2020 bei 19.110 Euro (120 x 159,25 Euro).
Bei einer Kapitalzahlung wird das Versorgungskapital fiktiv lediglich auf 10 Jahre verteilt und man zahlt monatlich 10 Jahre lang den entsprechenden Beitrag. Der Freibetrag dafür liegt bei 19.740 Euro (120 x 164,50 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf das gesamte Versorgungskapital abgeführt werden, wenn es höher ist als 19.740 Euro.
Gemeinsam mit dem Malteser Hilfsdienst bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen als weitere Inklusivleistung von Vertragsbeginn an viele Assistance-Leistungen an.
Nein, wir schützen Ihr Vermögen. Sie können jederzeit Kapital aus Ihrem Vertrag entnehmen. Die Höhe der Auszahlung bis zum Rückkaufwert Ihres Vertrages können Sie selbst festlegen – Ihr Pflegeversicherungsschutz mindert sich entsprechend.
Mit der Pflege-Anschluss-Option care future können Sie während der Laufzeit Ihrer MR.BU, MR.Vital oder MR.EMI ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen. Voraussetzung ist, dass Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht berufsunfähig geworden sind.
Mit der Pflege-Anschluss-Option care future können Sie während der Laufzeit Ihrer MR.Vital ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen. Voraussetzung ist, dass Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht berufsunfähig geworden sind.
Mit der Pflege-Anschluss-Option care future können Sie während der Laufzeit Ihrer MR.EMI ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen. Voraussetzung ist, dass Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht berufsunfähig geworden sind.
Mit der Pflege-Anschluss-Option care future können Sie während der Laufzeit Ihrer MR.BU, MR.Vital oder MR.EMI ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Pflegerentenversicherung mit lebenslangem Versicherungsschutz abschließen. Voraussetzung ist, dass Sie zu dem Zeitpunkt noch nicht berufsunfähig geworden sind.
Mit MetallRente sparen Sie für eine lebenslange, zusätzliche Altersrente. Das ist auch richtig, weil Ihnen nur eine regelmäßige Rente dauerhaft einen höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht. Alternativ besteht die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Wenn Sie dies wünschen, beantragen Sie dies vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Für Ihre zusätzliche private Altersvorsorge mit MetallRente.Riester nutzen Sie die staatliche Zulagenförderung und ggf. Steuervorteile kombiniert mit den besonderen Leistungen des Versorgungswerks.
Mit der MetallRente.BU können Sie Ihr Einkommen aus dem zuletzt ausgeübten Beruf für den Ernstfall bedarfsgerecht absichern. So ist Ihr finanzieller Lebensstandard auch bei Berufsunfähigkeit nicht bedroht. Sie erhalten eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit/Unfall zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeführt werden kann.
Mit der MetallRente.Vital können Sie sich gegen den Verlust von bis zu 26 Grundfähigkeiten finanziell schützen – unabhängig von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Schon bei Verlust einer Grundfähigkeit erhalten Sie die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert oder im längsten Falle bis zum Ende der Leistungsdauer.
Die MetallRente.EMI Smart bietet finanziellen Schutz als Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen, damit bei Erwerbsminderung nicht die Grundsicherung droht. Die MetallRente.EMI Plus bietet Erwebsminderungsschutz, mit dem Sie bei voller oder halber Erwerbsminderung Ihre Versorgungslücke schließen können.
Wir bieten Ihnen lebenslangen weltweiten Versicherungsschutz in allen Pflegegraden und bei Demenz. MetallRente.Pflege bedeutet nicht nur Sicherheit, sondern auch Vermögensschutz: Sie können Teile Ihres angesparten Vermögens entnehmen und es gibt eine Todesfallleistung für Ihre Hinterbliebenen.
Je nach Einkommenssituation können Sie die Höhe der Versicherungsleistung individuell gestalten.
Je nach Einkommenssituation können Sie die Höhe der Versicherungsleistung individuell gestalten. In vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Höhe des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung Ihren geänderten Bedürfnissen anzupassen.
Je nach Einkommenssituation können Sie die Höhe der Versicherungsleistung individuell gestalten.
Wenn Sie voll erwerbsgemindert sind und trotz Ihrer Leistungseinschränkungen mehr als 525 Euro monatlich verdienen, wird Ihre gesetzliche Rente nicht mehr in voller Höhe oder eventuell gar nicht mehr gezahlt.
Nutzen Sie unseren Rechner und finden Sie mit wenigen Angaben heraus, wie hoch Ihre Betriebsrente ist.
Nutzen Sie unseren Rechner und finden Sie mit wenigen Angaben heraus, wie hoch Ihre Berufsunfähigkeitsrente ist.
Gesetzlich
Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente wird individuell berechnet. Informationen zu den erreichten Anwartschaften können Sie Ihrer jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.
MetallRente.EMI
Nutzen Sie unseren Rechner und finden Sie mit wenigen Angaben heraus, wie hoch Ihre MetallRente.EMI ist.
Bei Berufsunfähigkeit unterstützt Sie der Staat dann in der Regel nicht, wenn Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren sind. Staatliche Leistungen gibt es erst, wenn Sie keine sechs Stunden am Tag mehr arbeiten können – egal was.
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird Ihnen bewilligt, wenn Sie am Tag nur noch weniger als 3 Stunden arbeiten können. Die teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie trotz Ihrer Einschränkung noch 3 bis unter 6 Stunden pro Tag arbeiten können.
Sie bekommen je nach Pflegegrad Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber gute Pflege ist teuer. Falls Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, werden Ihr Ehe- und Lebenspartner oder auch Ihre Kinder herangezogen. Eine Familie kommt so schnell an ihr finanzielles Limit, selbst wenn das Sozialamt in Vorleistung gegangen ist.
Sie erhalten von uns eine 100% ige Leistung auch bei teilweiser Erwerbsminderung, wenn kein Job auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden kann und der Arbeitsmarkt „verschlossen“ ist.
Ja, Sie können zusätzlich Bausteine für die Absicherung von Pflegebedürftigkeit und schweren Krankheiten wählen.
Sie finden in unseren drei Varianten MR.Vital, MR.Vital Komfort und MR.Vital Plus bedarfsgerechte Angebote. In unserer Basisvariante liegt der Fokus auf körperlichen Gebrechen. Es werden im Antrag keine Fragen zur Psyche gestellt. MR.Vital Komfort sichert Sie zusätzlich ab für den Fall eingeschränkter geistiger Leistungsfähigkeit (Intellekt) oder wenn Sie nicht mehr in vollem Umfang eigenverantwortlich handeln können. MR.Vital Plus bietet über die Leistungen von MR.Vital Komfort hinaus Schutz bei schwerer Depression und Schizophrenie.
Es gibt bestimmte definierte Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Autofahren. Auch der Gebrauch eines Arms gehört dazu, Demenz, Sehen, Sprechen oder Hören. In der Basisvariante haben wir 22 Grundfähigkeiten definiert. MR.Vital Komfort und MR.Vital Plus erweitern den Schutz auf 24 bzw. 26 Grundfähigkeiten.
Sie selbst wählen den Arzt Ihres Vertrauens aus.
Die Effektivkosten berücksichtigen alle berechneten Kosten Ihres Versicherungsvertrages. Das sind neben den laufenden Kosten auch Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Angeboten die Fondskosten. Die Effektivkosten zeigen Ihnen an, um wie viel Prozent diese Kosten Ihre Rendite mindern.
Er gilt weltweit25 und rund um die Uhr.
Er gilt weltweit25 und rund um die Uhr.
Er gilt weltweit25 und rund um die Uhr.
Er gilt weltweit25 und rund um die Uhr.
Dazu schließt Ihr Arbeitgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit MetallRente ab. Mindestens 10 Kolleginnen und Kollegen, also z.B. Sie und 9 weitere müssen sich für MetallRente.Riester entscheiden, damit sie alle gemeinsam von unserem Kollektivtarif profitieren und diesen nutzen können. Sprechen Sie Ihren MetallRente-Berater oder Ihren Arbeitgeber einfach gezielt auf die Kollektivtarife an.
Eine Betriebsrente wird ggf. teilweise auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet. Es gilt dabei ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent der monatlichen Betriebsrentenzahlung anrechnungsfrei bis zu einem max. Gesamtfreibetrag von ca. 200 Euro pro Monat (2021: 223 Euro).
Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 223 Euro im Jahr 2021. Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben. So lohnt sich zusätzliche Altersvorsorge auch für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen oder in Teilzeit.
Wenn Sie Teile Ihres Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwenden, ohne dafür Sozialabgaben zu zahlen, fällt Ihre spätere gesetzliche Rente etwas geringer aus. Auch Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld sowie der Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung verringern sich entsprechend.
Darüber sprechen Sie am besten mit einem MetallRente-Berater. Als Faustformel empfehlen wir, dass die Absicherung ca. 80 % Ihres Nettoeinkommens entsprechen sollte. Sie können die Höhe Ihrer Arbeitskraftabsicherung flexibel gestalten – bis zu höchstens 5.500 Euro pro Monat.
Beiträge, die bei der Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden, sind bis zu einer Grenze von 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu einer Grenze von 4% sozialversicherungsfrei.
Wenn Sie für einen MetallRente.Riester Vertrag sparen, erhalten Sie vom Staat 175 EUR Grundzulage, 185 EUR Kinderzulage bzw. für ab 2008 geborene Kinder 300 EUR und einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 EUR für unter 25-Jährige. Um die Zulagen kümmern wir uns: Sie bevollmächtigen uns zu Vertragsbeginn, den Dauerzulagenantrag für Sie zu stellen – und das war’s. Wenn es Veränderungen gibt, die sich auf Ihre Zulagen auswirken, informieren Sie uns einfach, z. B. wenn Sie Kinder bekommen.
Wenn Sie in einem Betrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil oder IT arbeiten, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf MetallRente an. Sie haben Anspruch darauf, Teile Ihres Gehalts für eine Betriebsrente zu verwenden.
MetallRente.Riester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie die entsprechenden Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einen Zulagenvertrag abschließen.
Beschäftigte aus den MetallRente-Branchen, Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Studenten in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen, Schüler, die nach Schulabschluss eine Lehre in den MR-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) beginnen (Ausbildungsvertrag) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug.
Beschäftigte aus den MetallRente-Branchen, Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Studenten in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen, Schüler, die nach Schulabschluss eine Lehre in den MR-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) beginnen (Ausbildungsvertrag) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug.
Beschäftigte aus den MetallRente-Branchen, Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Studenten in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen, Schüler, die nach Schulabschluss eine Lehre in den MR-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) beginnen (Ausbildungsvertrag) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug.
Jeder, der bereits einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Riester-Rente über MetallRente abgeschlossen hat, kann auch unser Angebot MetallRente.Pflege zum finanziellen Schutz bei Pflegebedürftigkeit nutzen. Und auch Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner oder Lebensgefährte und Ihre Kinder haben diese Möglichkeit. Studenten in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen, Schüler, die nach Schulabschluss eine Lehre in den MR-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) beginnen (Ausbildungsvertrag) und auch Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug.
Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung, können Sie daraus für bis zu zehn Dienstjahre jeweils jährlich einen Betrag bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) - das sind 2021 3.408,- EUR - steuerfrei für einen Betriebsrentenvertrag nutzen. Sie können Ihren bestehenden Betriebsrentenvertrag um diese Summe aufstocken oder nachträglich einen neuen Betriebsrentenvertag über diese Summe abschließen.
Sowohl Einmalbeitrag als auch laufende Beitragszahlung sind möglich. Bei laufender Beitragszahlung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Sowohl Einmalbeitrag als auch laufende Beitragszahlung sind möglich. Bei laufender Beitragszahlung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Sowohl Einmalbeitrag als auch laufende Beitragszahlung sind möglich. Bei laufender Beitragszahlung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Sowohl Einmalbeitrag als auch laufende Beitragszahlung sind möglich. Bei laufender Beitragszahlung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Sowohl Einmalbeitrag als auch laufende Beitragszahlung sind möglich. Bei laufender Beitragszahlung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
Sowohl Einmalbeitrag als auch laufende Beitragszahlung sind möglich. Bei laufender Beitragszahlung können die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Der laufende Beitrag kann um eine zusätzliche Einmalzahlung zu Versicherungsbeginn ergänzt werden.
Ja, es ist eine Kapitalauszahlung von 30% oder 100% bei Rentenbeginn möglich. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Neben der lebenslangen monatlichen Rente ist zu Rentenbeginn eine einmalige Teilkapitalzahlung in Höhe von maximal 30 Prozent möglich. Dadurch verringert sich jedoch Ihre zukünftige monatliche Rente.
Kapitalentnahmen können bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit jederzeit erfolgen. Es besteht jeweils der Zugriff auf den Rückkaufswert des Vertrags.
Option: Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird eine Einmalleistung in Höhe von 6 Monatsrenten gemäß der vereinbarten Rentenhöhe in PG 5 ausgezahlt. Was sind die Vorteile? Die zusätzliche Kapitalzahlung erweitert den finanziellen Spielraum, z. B. für notwendige Umbauten oder die Wohnungsauflösung beim Umzug in ein Pflegeheim.
Ihre Ersparnisse bleiben unberührt, falls Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge bis zur Stellung des Insolvenzantrages ordnungsgemäß an MetallRente gezahlt hat.
Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Bei einem möglichen Wechsel des Arbeitgebers führen Sie Ihren Vertrag unverändert weiter. Ihr Beitrag bleibt gleich.
Das ist kein Problem. Wechseln Sie den Arbeitgeber, führen Sie Ihre MetallRente Grundfähigkeitsversicherung einfach unverändert weiter.
Ihre Versorgung ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Die MetallRente.EMI ist ein privater Vertrag.
Ihre Versorgung ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Die MetallRente Pflegeabsicherung ist ein privater Vertrag.
Wenn Sie sich für eine Teil- bzw. Kapitalauszahlung entscheiden, ist aufgrund der Steuerprogression Vorsicht geboten. Ihr Versorgungskapital wird im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuert und kann Ihren individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen. Tipp: Holen Sie sich Rat bei einem Steuerberater, der Ihre persönliche Einkommenssituation genau kennt.
Wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, ist Vorsicht geboten. Ihr Versorgungskapital wird im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuert und kann Ihren individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr aufgrund der Steuerprogression beträchtlich erhöhen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich vor Ihrer Auszahlungsentscheidung bei Ihrem MetallRente-Berater über die möglichen Auszahlungsformen zu informieren und sich zusätzlich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Die Beiträge sind nach §3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei, wenn sie im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses (steuerklasse I - V) gezahlt werden, und soweit sie im Kalenderjahr insgesamt 8 % der BBG/DRV (West) nicht übersteigen.
Die Beiträge (Ihr Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Sie erhalten von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Eine Steuererstattung bekommen Sie dann, wenn Ihre Steuerersparnis größer ist als Ihre Zulagen.
Ja. Ausgaben für die MetallRente Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die Sie in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen können.
Ja, Ausgaben für Ihre private Grundfähigkeitsrente gehören zu den Sonderausgaben, die Sie in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen können.
Ja, Ausgaben für Ihre private Erwerbsminderungsrente gehören zu den Sonderausgaben, die Sie in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen können.
Ja, Ausgaben für Ihre private Pflegeversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die Sie in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen können.
Sie können Ihre Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen.
Wenn Sie Ihre Leistungen in voller Höhe erhalten wollen, sollten Sie die Beiträge während einer Elternzeit oder längeren Krankheit in gleicher Höhe privat weiterzahlen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Zahlungen für eine bestimmte Zeit einzustellen. In diesem Fall verringert sich Ihre spätere Betriebsrente. Nach der Elternzeit oder Krankheit können Sie den Vertrag entweder zu gleichen oder zu angepassten Bedingungen fortführen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Wenn sich der Mitarbeiter die Beiträge nicht mehr leisten kann, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung einzustellen, jedoch reduzieren sich dadurch die Versorgungsleistungen. Fragen Sie dazu am besten Ihren MetallRente-Berater.
Entsprechend Ihrer persönlichen Situation können Sie einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten.
Bei Arbeitslosigkeit, Eltern - bzw. Erziehungszeit oder Weiterbildung in Vollzeit kann der Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduziert werden. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70% der zuletzt versicherten BU-Rente bestehen (BU-Protect).
Bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit kann der Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduziert werden. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70% bestehen. Voraussetzung: eine vereinbarte Mindestleistungsdauer bis Alter 65 Jahre.
Wenn Sie während der Versicherungsdauer erwerbsgemindert werden, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.
Sie können Ihren MetallRente-Vertrag zu denselben guten Konditionen bei Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen, wenn dieser auch MetallRente anbietet. Ist das nicht der Fall, können Sie Ihr erspartes Kapital auf das bAV-Angebot Ihres neuen Arbeitgebers übertragen lassen oder Ihren MetallRente-Vertrag privat fortsetzen.
MetallRente.Riester ist eine private Altersversorgung und damit generell unabhängig von Ihrem Arbeitgeber. An Ihrem Vertrag ändert sich bei einem Jobwechsel also nichts.
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Bei einem möglichen Wechsel des Arbeitgebers führen Sie Ihren Vertrag unverändert weiter. Ihr Beitrag bleibt gleich. Das gilt auch, wenn Sie in einen Beruf mit einem höheren Risiko wechseln. Sie müssen uns darüber nicht informieren. Bei der MetallRente.BU haben Sie jedoch immer die Möglichkeit einer Besserstufung, also einer Reduzierung Ihres Beitrags, wenn Sie in einen Beruf mit geringerem Risiko wechseln.
Ihre Grundfähigkeitsversicherung ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Wechseln Sie den Arbeitgeber, führen Sie Ihre MetallRente Grundfähigkeitsversicherung einfach unverändert weiter.
Ihre Erwerbsminderungsversicherung ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Wechseln Sie den Arbeitgeber, führen Sie Ihre MetallRente Erwerbsminderungsversicherung einfach unverändert weiter.
Ihre Pflegeversicherung ist nicht an den Arbeitgeber gebunden. Die MetallRente Pflegeabsicherung ist ein privater Vertrag.
Mit MetallRente sparen Sie für eine lebenslange, zusätzliche Altersrente. Das ist auch richtig, weil Ihnen nur eine regelmäßige Rente dauerhaft einen höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht. Alternativ besteht die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung. Wenn Sie dies wünschen, beantragen Sie dies vor dem vereinbarten Rentenbeginn. Sie erhalten Ihre Betriebsrente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn. Wollen Sie den Termin vorziehen, ist dies frühestens ab Ihrem 62. Geburtstag möglich. Dann fällt Ihre Betriebsrente entsprechend geringer aus.
Die Auszahlung Ihrer Rente erfolgt frühestens ab Ihrem 62. Geburtstag und spätestens am 1. Januar nach Ihrem 67. Geburtstag.
Sie erhalten unsere BU-Rente, wenn Sie voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig sein werden oder waren und wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund von Krankheit/Unfall zu mindestens 50% nicht mehr ausgeführt werden kann.
Zur Feststellung der Berufsunfähigkeit können Sie einen Arzt Ihres Vertrauens auswählen.
Bereits bei Verlust einer Grundfähigkeit erhalten Sie die versicherte Grundfähigkeitsrente, solange die Beeinträchtigung andauert bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Sie erhalten unsere Grundfähigkeitsrente unabhängig von evtl. gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können, erhalten Sie von uns in Anlehnung an die gesetzlichen Leistungen bereits eine Erwerbsminderungsrente. Eine 100%ige Rente zahlen wir Ihnen, wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Dabei geht es nicht um einen bestimmten Beruf, sondern um Erwerbstätigkeiten jeglicher Art. Mit unserer EMI-Rente können Sie die zu geringen gesetzlichen Leistungen aufstocken.
MetallRente.Pflege orientiert sich an den gesetzlichen Pflegegraden. Bereits bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2 erhalten Sie von uns eine Pflegerente. Sie haben bei uns bei Vertragsabschluss die Wahl. Sie können entweder eine feste Rentenhöhe je Pflegegrad vereinbaren oder die gewünschte Absicherungshöhe für die Pflegegrade 2-4 selbst festlegen. Zudem können Sie bei uns zwischen Sofortschutz und einem Aufbauplan wählen. Im Sofortschutz haben Sie ab Vertragsschluss Anspruch auf Ihre Pflegerente. Der Aufbauplan garantiert Ihnen den Pflegerentenanspruch nach 8 Jahren. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind lebenslang in allen Pflegegraden – sowie bei Demenz – abgesichert.
Die Tarife der MetallRente sehen bei Tod vor Rentenbeginn immer, und bei Tod nach Rentenbeginn in der Regel, Leistungen im Todesfall vor. Berechtigt sind in folgender Reihenfolge: der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter, der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
Andernfalls kommt die Zahlung eines Sterbegelds in Höhe von max. 8.000,00 Euro in Frage.
Ihr angespartes Kapital kann auf den Riester-Vertrag Ihres Ehepartners übertragen werden. Dabei bleiben Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen Ihres Ehepartners erhöhen sich entsprechend. Eine Kapitalauszahlung an den Ehepartner oder andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Falle die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.
Ihr Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes, wenn Sie nicht pflegebedürftig waren. Möchten Sie Ihr Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an Ihre Erben, das nicht für Ihre Pflege eingesetzt worden ist. Generell können Sie eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn Sie schon pflegebedürftig waren, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.
Ihre Lebensbedürfnisse ändern sich im Laufe der Zeit. Entscheiden Sie sich deshalb bei der BU-Vorsorge für eine regelmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen, also eine Dynamisierung. Bei der MetallRente.BU können Sie eine Dynamik von bis zu 5 % pro Jahr vereinbaren. Ihr Vorteil dabei: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Berufsunfähigkeitsrisiko spielt bei der Berechnung Ihres Beitrags keine Rolle.
Sie können eine Dynamik als planmäßige Erhöhung der versicherten Rente mit 1, 2 oder 3 % Beitragssteigerung pro Jahr vereinbaren, z. B. für den Inflationsausgleich.
Ja, bei der MetallRente Erwerbsminderungsrente Plus können Sie eine Dynamik von bis zu 5 % und bei der Erwerbsminderungsrente Smart bis zu 3 % Beitragssteigerung pro Jahr vereinbaren. Damit erhöht sich Ihre Absicherung. Ihr Vorteil dabei: Es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung, und auch das mit zunehmendem Alter steigende Erwerbsminderungsrisiko spielt keine Rolle.
Eine jährliche Anpassung der Beiträge (Dynamik) ist möglich. Optional außerdem eine Dynamik mit garantierter Rentensteigerung von 1, 2 oder 3 % (nicht in Verbindung mit care-Option).
Haben Sie die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt, müssen Sie als pflichtversicherter Rentner keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.
MetallRente bietet Ihnen bei mit Kurzarbeit verbundenen Entgeltkürzungen für die Zeit der Kurzar- beit die Möglichkeit, Ihre Beiträge vorübergehend für einen zusammenhängenden Zeitraum von längstens drei Jahren (36 Monaten) ganz oder teilweise zu stunden, d.h. zu reduzieren. Wenn die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb beendet wurde, sollten Sie auch Ihre*n MetallRente Berater*in bzw. un- sere Verwaltung darüber informieren und die reguläre Beitragszahlung entsprechend wieder aufneh- men, um Ihre Vorsorge und ggf. darüber hinausgehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Ohne Nachweis können Sie Ihre Beiträge aktuell im Rahmen unserer Kulanzregelungen bis zu sechs Monate lang stunden. Sie können die Beitragszahlung bei Kurzarbeit über einen zusammenhängen- den Zeitraum von längstens drei Jahren (36 Monaten) unterbrechen (mit Nachweis, z. B. Gehaltsab- rechnung). Das heißt, Sie können diese Regelungen im Laufe Ihrer Ansparphase auch mehrmals in Anspruch nehmen, sofern sie gelten und Bedarf dazu besteht. Insgesamt können Sie Ihre Beiträge während der Vertragslaufzeit mehrmals – insgesamt aber längstens sechs Jahre (72 Monate) – ganz oder teilweise stunden, wenn Sie z.B. mehrmals von Kurzarbeit betroffen sind. Wenn die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb beendet wurde, sollten Sie auch Ihre*n MetallRente Berater*in bzw. unsere Verwal- tung darüber informieren und die reguläre Beitragszahlung entsprechend wieder aufnehmen, um Ihre Vorsorge und ggf. darüber hinausgehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten.
Auszubildende sind über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) besonders vor Kurzarbeit geschützt. Sind sie dennoch von Kurzarbeit betroffen, können auch Auszubildende unsere Regelungen zur Überbrückung von Kurzarbeit nutzen. Das gilt sowohl für Betriebsrentenverträge als auch für Verträge zur privaten Arbeitskraftabsicherung.
Nach Ende der Lohnfortzahlung für sechs Wochen und wenn Auszubildende nur noch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit erhalten, sind die AVWL durch den Arbeitgeber nur anteilig für die Monate zu zahlen, in denen entsprechend der bisher vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet wurde. Azubis haben Anspruch auf 1/12 der AVWL für jeden Monat, in dem sie mindestens für 2 Wochen Anspruch auf Entgelt hatten.
Für die Laufzeit des Tarifvertrages "Zukunft in Arbeit" in der Metall- und Elektroindustrie führen gemäß § 7 Zeiten mit Bezug von Kurzarbeitergeld nicht zur Kürzung der altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) nach § 2 Nr. 4 TV AVWL. Dies gilt auch bei "Kurzarbeit 0" (KUG 0). Sie bekommen die tarifvertraglich geregelten bisherigen AVWL also in vollem Umfang oder anteilig je nach Ihrem bisherigen Arbeitszeitvolumen weiter (z.B. bei Teilzeitbeschäftigten).
Im Tarifgebiet Baden-Württemberg gelten davon abweichende tarifvertragliche Regelungen. Grundsätzlich bekommen dort Beschäftigte ihre AVWL ebenso weitergezahlt, soweit das Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers zu einem Netto von mehr als 80% des eigentlichen Netto-Sollentgelts führen. Wenn dies nicht der Fall ist, werden die AVWL anteilig gezahlt, z.B. nur in voller Höhe für die Monate, in denen auch das Entgelt über 80% lag.
Der MetallRente Gruppenvertrag Ihres Arbeitgebers muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2021, d.h. bis zu diesem Tag können Sie den Antrag an unsere Verwaltung bzw. an Ihre*n Berater*in senden. Wenn Sie Ihre Beiträge länger als sechs Mo- nate lang ganz oder teilweise stunden möchten, müssen Sie einen Nachweis über die Kurzarbeit ein- reichen, z.B. Ihre Gehaltsabrechnung. Bei einer Stundung bis zu sechs Monaten, müssen Sie keinen Nachweis einreichen. Wenn die Kurzarbeit in Ihrem Betrieb beendet wurde, sollten Sie auch Ihre*n MetallRente Berater*in bzw. unsere Verwaltung darüber informieren und die reguläre Beitragszah- lung entsprechend wieder aufnehmen, um Ihre Vorsorge und ggf. darüber hinausgehenden Versiche- rungsschutz aufrecht zu erhalten.
Bei mehrmaliger Kurzarbeit können Sie die Beiträge erneut ganz oder teilweise stunden, also reduzieren – während der gesamten Vertragslaufzeit Ihres Altersvorsorgevertrags für höchstens sechs Jahre (72 Monate) insgesamt. Zusammenhängend können Sie Ihre Beiträge jeweils längstens für bis zu drei Jahre (36 Monate) am Stück ganz oder teilweise stunden, d.h. reduzieren.
Wenn Sie eine Stundung aufgrund von Kurzarbeit beantragt hatten und die Kurzarbeit weiter besteht bzw. verlängert wurde, kann auch die Stundung verlängert werden. In diesem Fall melden Sie sich einfach bei Ihrem/r Berater/in oder unserer Verwaltung und geben bescheid, dass Sie Ihre Beiträge noch länger ganz oder teilweise stunden lassen möchten. Über die Kurzarbeit muss dann ein entspre- chender Nachweis eingereicht werden, z.B. Ihre Gehaltsabrechnung. Wichtig ist, dass die maximale Stundungsdauer gemäß der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (maximal sechs Jahre über die gesamte Vertragslaufzeit bzw. drei Jahre zusammenhängend) noch nicht überschritten wurde.
Das Kurzarbeitergeld selbst kann nicht zugunsten betrieblicher Altersversorgung umgewandelt werden und damit können daraus auch keine Beiträge abgeführt werden.
Wenn Sie außer dem Kurzarbeitergeld kein weiteres Entgelt erhalten, muss Ihr Arbeitgeber keine Beiträge an MetallRente abführen.
Die Betriebsrentenanwartschaft bleibt während der Kurzarbeitsphase zunächst in voller Höhe bestehen und reduziert sich nach der Kurzarbeitsphase nur dann, soweit ganz oder teilweise gestundete, also reduzierte, Beiträge nicht nachgezahlt werden.
Die Leistungen werden erbracht. Die Höhe der Versicherungsleistung vermindert sich ggf. entsprechend um die ganz oder teilweise nicht bezahlten Beiträge.
Die Leistungen werden erbracht. Die Höhe der Versicherungsleistung vermindert sich ggf. entsprechend um die ganz oder teilweise nicht bezahlten Beiträge.
Die Leistungen werden erbracht. Die Höhe der Versicherungsleistung für Ihre Hinterbliebenen vermindert sich ggf. entsprechend um die ganz oder teilweise nicht bezahlten Beiträge.
Nach dem Ablauf der Kurzarbeit gilt wieder die ursprüngliche Entgeltumwandlungsvereinba-rung und Sie nehmen die Beitragszahlungen entsprechend der ursprünglichen Entgeltum-wandlungsvereinbarung wieder auf. Um die ursprünglichen Leistungshöhen aufrecht zu erhal-ten, erhalten Sie dann außerdem die Möglichkeit, die ganz oder teilweise gestundeten, also reduzierten Beiträge, nachzuzahlen.
Damit sich Ihre spätere Betriebsrente durch die wegen Kurzarbeit fehlenden Beiträge nicht reduziert, können Sie die nicht gezahlten Beiträge durch eine zusätzliche oder laufend höhere Entgeltumwandlung nachzahlen. Die Einzelheiten der Nachzahlung werden in einer Zusatzvereinbarung zu Ihrer Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geregelt. Die im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG jeweils im Kalenderjahr maßgeblichen steuerlichen (bis zu 8% BBG West) und sozialversicherungsrechtlichen (bis zu 4% BBG West) maximal zulässigen Höchstbeträge zur Umwandlung von Entgelt zugunsten der betrieblichen Altersversorgung sind hierbei zu beachten.
Nein, die Beitragsfreistellung wegen Kurzarbeit ist bei MetallRente nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bieten wir aktuell die Kulanzregelung an, dass Sie derzeit formlos und unabhängig von der Höhe des Deckungskapitals eine vollständige oder teilweise, zinslose Stundung Ihrer Beiträge von bis zu 6 Monaten beantragen können - natürlich sind auch kürzere Zeiträume möglich. Die gestundeten Beiträge müssen bei Ablauf des Stundungszeitraums nachgezahlt werden, um die volle Leistungshöhe Ihrer Versicherung, also Ihrer Berufsunfähigkeitsrente, zu erhalten. Diese Kulanzregelung ist zunächst bis zum 30.06.2021 gültig, d.h. bis zu diesem Tag können Sie den entsprechend formlosen Antrag an unsere Verwaltung bzw. an Ihre*n Berater*in senden.
Alternativ können Sie den Baustein „BU protect“ nutzen, wenn Sie diesen bei Vertragsabschluss Ihrer MetallRente Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen haben. Damit können Sie Ihren vereinbarten Monatsbeitrag für einen Zeitraum von garantiert 6 bis maximal 36 Monaten –abhängig von der Höhe des Deckungskapitals Ihres Vertrags– auf 5,00 Euro monatlich reduzieren. Während der Beitragsreduzierung besteht Ihr Versicherungsschutz in Höhe von 70% Ihrer vereinbarten BU-Rente fort. Den Baustein „BU protect“ können Sie derzeit auch anlassunabhängig mit Verweis auf die Corona-Sondersituation beantragen. Auch diese Kulanzregelung gilt zunächst bis zum 30.06.2021.
Ja, auch mit einem MetallRente.Vital Vertrag können Sie Ihre Beiträge garantiert bis zu 6 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behalten Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Baustein „protect“ steht für unseren Grundfähigkeitsschutz MetallRente.Vital allerdings nicht zur Verfügung.
Ja, auch für die private Pflegeversicherung können Sie Ihre Beiträge garantiert bis zu 6 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behalten Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Baustein „protect“ steht für unsere Pflegeversicherung MetallRente.Pflege nicht zur Verfügung.
Nach dem Stundungszeitraum müssen Sie den ausstehenden Beitrag in einem Betrag nachzahlen. Zahlen Sie dann nur den ursprünglich vereinbarten Beitrag weiter, reduziert sich Ihr Versicherungsschutz.
Haben Sie protect genutzt, bezahlen Sie nach der Kurzarbeits-Phase den ursprünglichen Beitrag weiter. Sie können jedoch auch einen höheren Beitrag vereinbaren, und damit Ihren Versicherungsschutz wieder verbessern oder aufrechterhalten.
Nach dem Stundungszeitraum müssen Sie den ausstehenden Beitrag in einem Betrag nachzahlen. Zahlen Sie dann nur den ursprünglich vereinbarten Beitrag weiter, reduziert sich Ihr Versicherungsschutz.
Haben Sie protect genutzt, bezahlen Sie nach der Kurzarbeits-Phase den ursprünglichen Beitrag weiter. Sie können jedoch auch einen höheren Beitrag vereinbaren, und damit Ihren Versicherungsschutz wieder verbessern oder aufrechterhalten.
In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag privat fortführen und Ihre Beiträge ggf. anpassen. Sie können Ihren MetallRente Vertrag in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht mit einem neuen Arbeitgeber oder privat fortführen können, können Sie Ihren Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Ihre bereits erworbenen Ansprüche bleiben dann entsprechend erhalten. Ihr angespartes Betriebsrentenkapital wird nicht auf das Arbeitslosengeld I oder II angerechnet.
Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II während der Ansparphase.
Bei Arbeitslosigkeit, Eltern - bzw. Erziehungszeit oder Weiterbildung in Vollzeit kann der Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduziert werden. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70% der zuletzt versicherten BU-Rente bestehen (BU-Protect).
Bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit kann der Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduziert werden. Der Versicherungsschutz bleibt in Höhe von 70% bestehen. Voraussetzung: eine vereinbarte Mindestleistungsdauer bis Alter 65 Jahre.