MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.
Von der Betriebsrente sind die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zzgl. des Zusatzbeitrages zu zahlen. Im Folgenden erhältst du nähergehende Informationen dazu:
Krankenversicherung (gesetzlich versichert)
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gilt:
Bei Rentenzahlung:
- Bekommst du insgesamt höchstens 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) Betriebsrente,
dann zahlt du keine Krankenversicherungsbeiträge. - Bekommst du mehr als 197,75 Euro,
dann zahlst du Beiträge nur auf den Teil, der darüber liegt.
Bei Kapitalauszahlung:
- Es gilt ein Freibetrag von 23.730 Euro (Stand 2026). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
- In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.
Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, gilt dieser Freibetrag nicht. Dann zahlst du Beiträge auf die gesamte Betriebsrente.
Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst du immer allein.
- Bis 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt deine Betriebsrente beitragsfrei.
- Das ist hier aber eine Freigrenze:
- Bleibst du darunter → keine Beiträge
- Liegt deine Rente auch nur 1 Euro darüber →
du zahlst Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den Teil darüber.
Keine Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Betriebsrenten in der privaten Krankenversicherung an.
Von der Betriebsrente sind die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zzgl. des Zusatzbeitrages zu zahlen. Im Folgenden erhältst du nähergehende Informationen dazu:
Krankenversicherung (gesetzlich versichert)
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, gilt:
Bei Rentenzahlung:
- Bekommst du insgesamt höchstens 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) Betriebsrente,
dann zahlt du keine Krankenversicherungsbeiträge. - Bekommst du mehr als 197,75 Euro,
dann zahlst du Beiträge nur auf den Teil, der darüber liegt.
Bei Kapitalauszahlung:
- Es gilt ein Freibetrag von 23.730 Euro (Stand 2026). Monatliche Beiträge zahlst du auf den Teil, der über dem Freibetrag liegt.
- In einem Beitragsbescheid wird dir der erhobene Beitrag von deiner Krankenversicherung mitgeteilt.
Bist du freiwillig gesetzlich krankenversichert, gilt dieser Freibetrag nicht. Dann zahlst du Beiträge auf die gesamte Betriebsrente.
Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst du immer allein.
- Bis 197,75 Euro im Monat (Stand 2026) bleibt deine Betriebsrente beitragsfrei.
- Das ist hier aber eine Freigrenze:
- Bleibst du darunter → keine Beiträge
- Liegt deine Rente auch nur 1 Euro darüber →
du zahlst Pflegebeiträge auf den gesamten Betrag, nicht nur auf den Teil darüber.
Keine Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Betriebsrenten in der privaten Krankenversicherung an.