MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert bist, musst du auf Betriebsrentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Anders als im Erwerbsleben wird der volle Beitragssatz fällig. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen jedoch nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den jeweils gültigen monatlichen Freibetrag übersteigt. 2025 beträgt dieser Freibetrag 187,25 Euro im Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch immer auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als die gültige Freigrenze (2025: 187,25 Euro monatlich). Privatversicherte sind nicht beitragspflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert bist, musst du auf Betriebsrentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Anders als im Erwerbsleben wird der volle Beitragssatz fällig. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen jedoch nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den jeweils gültigen monatlichen Freibetrag übersteigt. 2025 beträgt dieser Freibetrag 187,25 Euro im Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch immer auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als die gültige Freigrenze (2025: 187,25 Euro monatlich). Privatversicherte sind nicht beitragspflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

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