MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Nein, du kannst eine Betriebsrente innerhalb eines Vertrags entweder als laufenden (konstanten) Beitrag (der Normalfall für eine gute ergänzende Altersvorsorge) oder als laufenden variablen Beitrag aufbauen. Zwei Verträge sind möglich. Variable laufende Beiträge (oder auch Einmalbeiträge) sind dann sinnvoll, wenn regelmäßig auch schwankende Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen für die Altersvorsorge genutzt werden sollen. Es fallen für variable Beiträge aber etwas höhere Verwaltungskosten an. Die Beiträge können in beiden Varianten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

Wenn dein neuer Arbeitgeber MetallRente anbietet, kannst du  deinen Vertrag dort einfach zu denselben guten Konditionen fortführen. Ist das nicht der Fall, hast du die Möglichkeit, dein erspartes Kapital auf das Betriebsrentenangebot deines neuen Arbeitgebers übertragen zu lassen oder den MetallRente Vertrag privat fortzusetzen. Sprich am besten vor  deinem Jobwechsel mit deiner Personalabteilung über die notwendigen Schritte.

Wenn du die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei aus deinem Bruttogehalt in die MetallRente eingezahlt hast („Bruttoentgeltumwandlung“), musst du die Leistungen in vollem Umfang versteuern. Auch Betriebsrentenleistungen mit Zulagenförderung (Riester) aus "Nettoentgeltumwandlung" sind voll steuerpflichtig.

Wenn du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlst, gehen sie zu 100% ohne Abzug von Steuern in den Vertrag. Deshalb kannst du diese Beiträge nicht in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge beim Versorgungswerk MetallRente sparst du durch die staatliche Förderung, Zuschüsse vom Arbeitgeber, tarifvertragliche Leistungen und unsere besonders günstigen Großkundenkonditionen effizient für eine lebenslange, zusätzliche Altersrente über deinen Betrieb. Das ist heute besonders wichtig, weil die gesetzliche Rente alleine für ein gutes Leben im Alter nicht reicht. Du hast auch die Möglichkeit einer (Teil-) Kapitalauszahlung.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elrektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente und auf einen Arbeitgeberzuschuss, wenn es keine tarifvertraglichen Leistungen gibt.

Wir alle wollen unseren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten. Hierfür sollten nach Eintritt in das Rentenalter monatlich rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Rente alleine reicht nicht. Deswegen ist zusätzliche Altersvorsorge wichtig. Für die betriebliche Altersvorsorge erhältst du Förderung vom Staat, denn er befreit deine Sparbeiträge von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Auch dein Arbeitgeber unterstützt dich mit einem Zuschuss und/oder tarifvertraglichen Leistungen.

Ja, denn je früher du mit deiner Altersvorsorge beginnst, desto weniger musst du monatlich für später zurücklegen, um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Betrag eingezahlt werden, der 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts entspricht. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen-Förderung nur anteilig. Will man als Arbeitgeber die Nettoentgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebsrente im Unternehmen anbieten, muss regelmäßig überprüft werden, ob die notwendigen 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts für die volle Zulagenförderung erreicht werden.

Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem steuerlichen Berater, z.B. auch deinem lokalen Lohnsteuerhilfeverein, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Wenn du deine Beiträge für die Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei aus deinem Bruttoeinkommen bezahlt hast, musst du im Rentenalter Beiträge leisten, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Wer pflichtversichert ist, muss dann aber nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den gültigen Freibetrag (2024: 176,75 Euro im Monat) übersteigt. Bei einer Kapitalauszahlung wird das Versorgungskapital auf einen fiktiven Zeitraum von 120 Monaten verteilt und du zahlst monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag (2024: 120 x 176,75 Euro = 21.210 Euro). Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher sind als die aktuelle Freigrenze.  Hast du die Beiträge aus deinem Nettoeinkommen bestritten und die Zulagen-Förderung (Riester) genutzt, musst du keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Portal, das allen Beschäftigten helfen soll, sich einen leichteren Überblick über Ihre Versorgungsansprüche zu verschaffen. Das Grundprinzip besteht darin, dass sowohl die eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert werden mit den Anwartschaften, die in der betrieblichen Altersversorgung bisher erworben wurden, sowie privaten Altersvorsorgeverträgen, z.B. Riester. Die Pilotphase der Digitalen Rentenübersicht ist Mitte 2023 gestartet. Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 sind alle Anbieter von Altersvorsorgeangeboten verpflichtet, ihre Vertragsbestände hier einzubinden, damit Bürgerinnen und Bürger die Informationen aus ihrer ergänzenden Vorsorge hier sehen können. Darüber hinaus soll es Beschäftigten auch möglich sein, sich über das Portal von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beraten zu lassen. Für die Registrierung für dieses gesetzliche Angebot benötigen Sie Ihren Personalausweis und sollten auch eine aktuelle Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Ihre aktuelle Standmitteilung der MetallRente zur Hand haben und damit Ihre Vertragsnummer.

Ab Jahresanfang 2024 sind auch die Versorgungen von MetallRente in der Digitalen Rentenübersicht für unsere Versorgungsberechtigten zu sehen. Dazu muss nach erfolgreicher Registrierung in der Textsuche nur das Schlagwort „MetallRente“ eingegeben werden. Derzeit bestehen noch technische Hürden, sodass die MetallRente Betriebs- oder Riester-Rente mit dem Logo der Allianz angezeigt wird, die unsere Konsorten in der Altersvorsorge anführt. Es handelt sich aber um Ihre MetallRente Versorgung und wir arbeiten 2024 weiter an der Optimierung der Umsetzung, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Nein, du kannst eine Betriebsrente innerhalb eines Vertrags entweder als laufenden (konstanten) Beitrag (der Normalfall für eine gute ergänzende Altersvorsorge) oder als laufenden variablen Beitrag aufbauen. Zwei Verträge sind möglich. Variable laufende Beiträge (oder auch Einmalbeiträge) sind dann sinnvoll, wenn regelmäßig auch schwankende Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen für die Altersvorsorge genutzt werden sollen. Es fallen für variable Beiträge aber etwas höhere Verwaltungskosten an. Die Beiträge können in beiden Varianten monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.

MetallRiester ist deine private Altersvorsorge. An deinem Vertrag ändert sich bei einem Jobwechsel also nichts.

Ja, genau wie die gesetzliche Rente. Allerdings wird dein individueller Steuersatz im Rentenalter wahrscheinlich geringer sein als im aktiven Erwerbsleben.

Die Beiträge (Dein Eigenbeitrag + alle Zulagen = maximal 2.100 Euro jährlich) kannnst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV als Sonderausgabe geltend machen. Du erhältst von uns deshalb jedes Jahr eine Beitragsbestätigung. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.

Für deine zusätzliche private Altersvorsorge mit MetallRiester nutzt du die staatliche Zulagenförderung und ggf. Steuervorteile kombiniert mit den besonderen Leistungen des Versorgungswerks. Dadurch sparst du effizient für eine zusätzliche Rente. Das ist heute besonders wichtig, weil die gesetzliche Rente alleine für ein gutes Leben im Alter nicht reicht. Du hast gesetzlich auch die Möglichkeit einer Teilkapitalauszahlung in Höhe von 30%.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Wir alle wollen unseren gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten. Hierfür sollten nach Eintritt in das Rentenalter monatlich rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Die gesetzliche Rente allein reicht nicht. Deswegen ist zusätzliche Altersvorsorge wichtig. Bei der Riester-Rente erhältst du Zulagen vom Staat. Diese staatliche Unterstützung gibt es für dich als Grundzulage und für jedes Kind als Kinderzulage.

Ja, denn je früher du mit deiner Altersvorsorge beginnst, desto weniger musst du monatlich für später zurücklegen, um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen.

Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Betrag eingezahlt werden, der 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts entspricht. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen-Förderung nur anteilig. Will man als Arbeitgeber die Nettoentgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebsrente im Unternehmen anbieten, muss regelmäßig überprüft werden, ob die notwendigen 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts für die volle Zulagenförderung erreicht werden.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Wenn du die Beiträge aus deinem Nettoeinkommen bestritten und die Zulagen-Förderung (Riester) genutzt hast, musst du als pflichtversicherter Rentner keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Portal, das allen Beschäftigten helfen soll, sich einen leichteren Überblick über Ihre Versorgungsansprüche zu verschaffen. Das Grundprinzip besteht darin, dass sowohl die eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert werden mit den Anwartschaften, die in der betrieblichen Altersversorgung bisher erworben wurden, sowie privaten Altersvorsorgeverträgen, z.B. Riester. Die Pilotphase der Digitalen Rentenübersicht ist Mitte 2023 gestartet. Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 sind alle Anbieter von Altersvorsorgeangeboten verpflichtet, ihre Vertragsbestände hier einzubinden, damit Bürgerinnen und Bürger die Informationen aus ihrer ergänzenden Vorsorge hier sehen können. Darüber hinaus soll es Beschäftigten auch möglich sein, sich über das Portal von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beraten zu lassen. Für die Registrierung für dieses gesetzliche Angebot benötigen Sie Ihren Personalausweis und sollten auch eine aktuelle Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Ihre aktuelle Standmitteilung der MetallRente zur Hand haben und damit Ihre Vertragsnummer.

Ab Jahresanfang 2024 sind auch die Versorgungen von MetallRente in der Digitalen Rentenübersicht für unsere Versorgungsberechtigten zu sehen. Dazu muss nach erfolgreicher Registrierung in der Textsuche nur das Schlagwort „MetallRente“ eingegeben werden. Derzeit bestehen noch technische Hürden, sodass die MetallRente Betriebs- oder Riester-Rente mit dem Logo der Allianz angezeigt wird, die unsere Konsorten in der Altersvorsorge anführt. Es handelt sich aber um Ihre MetallRente Versorgung und wir arbeiten 2024 weiter an der Optimierung der Umsetzung, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Dein privater MetallBerufsunfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter. Dein Beitrag bleibt gleich. Das gilt auch, wenn du in einen Beruf mit einem höheren Risiko wechselst. Du musst uns darüber nicht informieren. Du hast jedoch immer die Möglichkeit einer Besserstufung, also einer Reduzierung deines Beitrags, wenn du in einen Beruf mit geringerem Risiko wechselst.

Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV-Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRenteBerater und Beraterinnen.

Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit dem MetallBerufsunfähigkeitsschutz sicherst du dich finanziell für den Ernstfall ab, falls du auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Das ist ein wichtiger finanzieller Schutz für dich und deine Familie. Du erhältst von uns eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf dann zu mindestens 50 % für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kannst.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

Durch eine Krankheit oder einen Unfall kannst du jederzeit aus deinem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es im Laufe seines Lebens. Bei Berufsunfähigkeit erhältst du keine Unterstützung vom Staat. Vorsorge ist deshalb wichtig, damit du und deine Familie im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind heute psychische Krankheiten und Rückenleiden. Egal ob Arbeit im Büro oder in der Produktion. Ein Unfall, eine Sportverletzung in der Freizeit oder eine Krankheit können dein Leben für immer verändern.

Je jünger du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Kümmerst du dich aber erst, wenn erste gesundheitliche Probleme auftreten, fallen deine Beiträge deutlich höher aus. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann möglicherweise von der Versicherung ausgeschlossen oder du kannst dich überhaupt nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Betrag eingezahlt werden, der 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts entspricht. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen-Förderung nur anteilig. Will man als Arbeitgeber die Nettoentgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebsrente im Unternehmen anbieten, muss regelmäßig überprüft werden, ob die notwendigen 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts für die volle Zulagenförderung erreicht werden.

Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem steuerlichen Berater, z.B. auch deinem lokalen Lohnsteuerhilfeverein, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Portal, das allen Beschäftigten helfen soll, sich einen leichteren Überblick über Ihre Versorgungsansprüche zu verschaffen. Das Grundprinzip besteht darin, dass sowohl die eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert werden mit den Anwartschaften, die in der betrieblichen Altersversorgung bisher erworben wurden, sowie privaten Altersvorsorgeverträgen, z.B. Riester. Die Pilotphase der Digitalen Rentenübersicht ist Mitte 2023 gestartet. Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 sind alle Anbieter von Altersvorsorgeangeboten verpflichtet, ihre Vertragsbestände hier einzubinden, damit Bürgerinnen und Bürger die Informationen aus ihrer ergänzenden Vorsorge hier sehen können. Darüber hinaus soll es Beschäftigten auch möglich sein, sich über das Portal von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beraten zu lassen. Für die Registrierung für dieses gesetzliche Angebot benötigen Sie Ihren Personalausweis und sollten auch eine aktuelle Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Ihre aktuelle Standmitteilung der MetallRente zur Hand haben und damit Ihre Vertragsnummer.

Ab Jahresanfang 2024 sind auch die Versorgungen von MetallRente in der Digitalen Rentenübersicht für unsere Versorgungsberechtigten zu sehen. Dazu muss nach erfolgreicher Registrierung in der Textsuche nur das Schlagwort „MetallRente“ eingegeben werden. Derzeit bestehen noch technische Hürden, sodass die MetallRente Betriebs- oder Riester-Rente mit dem Logo der Allianz angezeigt wird, die unsere Konsorten in der Altersvorsorge anführt. Es handelt sich aber um Ihre MetallRente Versorgung und wir arbeiten 2024 weiter an der Optimierung der Umsetzung, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Dein privater MetallGrundfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Für die Grundfähigkeitsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer und Rückkehrerinnen). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater und Beraterinnen.

Ja. Ausgaben für unsere Grundfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Du kannst deine Beiträge bis zu 24 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behältst du deinen Versicherungsschutz. Voraussetzung: Dein Vertrag muss mind. ein Deckungskapital in Höhe der zu stundenden Beiträge aufweisen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlst du entweder in einem Betrag nach oder es erfolgt eine Verrechnung mit dem Rückkaufwert und damit Reduzierung der versicherten Rente.

Mit dem MetallGrundfähigkeitsschutz kannst du dich finanziell absichern gegen den Verlust von bis zu 26 Grundfähigkeiten. Schon bei Verlust einer Grundfähigkeit erhältst du von uns eine Grundfähigkeitsrente, unabhängig davon, ob du noch in deinem Beruf arbeiten oder andere Tätigkeiten ausüben kannst und ob du staatliche Leistungen erhältst.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elrektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente und auf einen Arbeitgeberzuschuss, wenn es keine tarifvertraglichen Leistungen gibt.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Durch eine Krankheit oder einen Unfall kannst du jederzeit aus deinem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es im Laufe seines Lebens. Doch die durchschnittliche Höhe einer gesetzlichen Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt gerade einmal etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts. Damit ist es nicht möglich, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Und gesetzlicher Schutz greift erst, wenn du nur noch weniger als sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben kannst.

Je jünger du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Kümmerst du dich aber erst, wenn erste gesundheitliche Probleme auftreten, fallen deine Beiträge deutlich höher aus. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann möglicherweise von der Versicherung ausgeschlossen oder du kannst dich überhaupt nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Betrag eingezahlt werden, der 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts entspricht. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen-Förderung nur anteilig. Will man als Arbeitgeber die Nettoentgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebsrente im Unternehmen anbieten, muss regelmäßig überprüft werden, ob die notwendigen 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts für die volle Zulagenförderung erreicht werden.

Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem steuerlichen Berater, z.B. auch deinem lokalen Lohnsteuerhilfeverein, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Portal, das allen Beschäftigten helfen soll, sich einen leichteren Überblick über Ihre Versorgungsansprüche zu verschaffen. Das Grundprinzip besteht darin, dass sowohl die eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert werden mit den Anwartschaften, die in der betrieblichen Altersversorgung bisher erworben wurden, sowie privaten Altersvorsorgeverträgen, z.B. Riester. Die Pilotphase der Digitalen Rentenübersicht ist Mitte 2023 gestartet. Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 sind alle Anbieter von Altersvorsorgeangeboten verpflichtet, ihre Vertragsbestände hier einzubinden, damit Bürgerinnen und Bürger die Informationen aus ihrer ergänzenden Vorsorge hier sehen können. Darüber hinaus soll es Beschäftigten auch möglich sein, sich über das Portal von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beraten zu lassen. Für die Registrierung für dieses gesetzliche Angebot benötigen Sie Ihren Personalausweis und sollten auch eine aktuelle Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Ihre aktuelle Standmitteilung der MetallRente zur Hand haben und damit Ihre Vertragsnummer.

Ab Jahresanfang 2024 sind auch die Versorgungen von MetallRente in der Digitalen Rentenübersicht für unsere Versorgungsberechtigten zu sehen. Dazu muss nach erfolgreicher Registrierung in der Textsuche nur das Schlagwort „MetallRente“ eingegeben werden. Derzeit bestehen noch technische Hürden, sodass die MetallRente Betriebs- oder Riester-Rente mit dem Logo der Allianz angezeigt wird, die unsere Konsorten in der Altersvorsorge anführt. Es handelt sich aber um Ihre MetallRente Versorgung und wir arbeiten 2024 weiter an der Optimierung der Umsetzung, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Dein privater MetallErwerbsminderungsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Für die Erwerbsminderungsrente musst du in der Regel nur Steuern auf den Ertragsanteil und keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ und Pflegeversicherung bezahlen (Ausnahmen: freiwillige KV­Mitglieder und diesen gleichgestellte Rückkehrer). Weitere Fragen beantworten dir unsere MetallRente­Berater*innen.

Ja. Ausgaben für unsere Erwerbsminderungsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn Dein Erwerbsminderungsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (EMI-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du erwerbsgemindert wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Mit dem MetallErwerbsminderungsschutz kannst du die gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung bedarfsgerecht ergänzen. Mit unserer Basis-Variante erhältst du bei Erwerbsminderung eine fixe Rente von 300 Euro. Mit unserer Flex-Variante kannst du individuell eine bedarfsgerechte Rentenhöhe absichern. Wie die gesetzliche Renteversicherung zahlen wir dir bei halber (anteilig) und bei voller Erwerbsminderung eine Rente.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elrektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente und auf einen Arbeitgeberzuschuss, wenn es keine tarifvertraglichen Leistungen gibt.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Durch eine Krankheit oder einen Unfall kannst du jederzeit aus deinem gewohnten Leben gerissen werden. Jeden Vierten trifft es im Laufe seines Lebens. Doch die durchschnittliche Höhe einer gesetzlichen Rente bei voller Erwerbsminderung beträgt gerade einmal etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts. Damit ist es nicht möglich, den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Unser Erwerbsminderungsschutz hilft Dir, die gesetzlichen Leistungen zu ergänzen.

Je jünger du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Kümmerst du dich aber erst, wenn erste gesundheitliche Probleme auftreten, fallen deine Beiträge deutlich höher aus. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann möglicherweise von der Versicherung ausgeschlossen oder du kannst dich überhaupt nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Ja, denn je früher du mit deiner Altersvorsorge beginnst, desto weniger musst du monatlich für später zurücklegen, um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Betrag eingezahlt werden, der 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts entspricht. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen-Förderung nur anteilig. Will man als Arbeitgeber die Nettoentgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebsrente im Unternehmen anbieten, muss regelmäßig überprüft werden, ob die notwendigen 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts für die volle Zulagenförderung erreicht werden.

Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem steuerlichen Berater, z.B. auch deinem lokalen Lohnsteuerhilfeverein, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Portal, das allen Beschäftigten helfen soll, sich einen leichteren Überblick über Ihre Versorgungsansprüche zu verschaffen. Das Grundprinzip besteht darin, dass sowohl die eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert werden mit den Anwartschaften, die in der betrieblichen Altersversorgung bisher erworben wurden, sowie privaten Altersvorsorgeverträgen, z.B. Riester. Die Pilotphase der Digitalen Rentenübersicht ist Mitte 2023 gestartet. Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 sind alle Anbieter von Altersvorsorgeangeboten verpflichtet, ihre Vertragsbestände hier einzubinden, damit Bürgerinnen und Bürger die Informationen aus ihrer ergänzenden Vorsorge hier sehen können. Darüber hinaus soll es Beschäftigten auch möglich sein, sich über das Portal von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beraten zu lassen. Für die Registrierung für dieses gesetzliche Angebot benötigen Sie Ihren Personalausweis und sollten auch eine aktuelle Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Ihre aktuelle Standmitteilung der MetallRente zur Hand haben und damit Ihre Vertragsnummer.

Ab Jahresanfang 2024 sind auch die Versorgungen von MetallRente in der Digitalen Rentenübersicht für unsere Versorgungsberechtigten zu sehen. Dazu muss nach erfolgreicher Registrierung in der Textsuche nur das Schlagwort „MetallRente“ eingegeben werden. Derzeit bestehen noch technische Hürden, sodass die MetallRente Betriebs- oder Riester-Rente mit dem Logo der Allianz angezeigt wird, die unsere Konsorten in der Altersvorsorge anführt. Es handelt sich aber um Ihre MetallRente Versorgung und wir arbeiten 2024 weiter an der Optimierung der Umsetzung, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.

Bei den Angeboten zur Arbeitskraftabsicherung sind nur laufende Beitragszahlungen möglich.

Dein privater MetallPflegschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Wenn du unbefristet eine monatliche Pflegerente von uns beziehst, musst du darauf keine Steuern zahlen.

Ja. Ausgaben für unsere Pflegeversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst deine Beiträge bis zu 24 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behältst du deinen Versicherungsschutz. Voraussetzung: Dein Vertrag muss mind. ein Deckungskapital in Höhe der zu stundenden Beiträge aufweisen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlst du entweder in einem Betrag nach oder es erfolgt eine Verrechnung mit dem Rückkaufwert und damit Reduzierung der versicherten Rente.

Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.

Wenn Dein Erwerbsminderungsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (EMI-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du erwerbsgemindert wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Wir bieten dir lebenslangen weltweiten Versicherungsschutz in allen Pflegegraden und bei Demenz. Gute Pflege ist teuer. Der MetallPflegschutz gibt dir nicht nur finanzielle Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit, sondern auch Vermögensschutz: Du kannst Teile deines angesparten Vermögens entnehmen und es gibt eine Todesfallleistung für deine Hinterbliebenen.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elrektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente und auf einen Arbeitgeberzuschuss, wenn es keine tarifvertraglichen Leistungen gibt.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Jeder Dritte zwischen 75 und 85 Jahren ist heute bereits auf Pflegeleistungen angewiesen. Diese Zahl steigt mit zunehmendem Alter. Und auch durch einen Unfall oder eine Krankheit kannst du von einem Tag auf den anderen zum Pflegefall werden. Je nach Pflegegrad bekommst du dann Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber gute Pflege ist teuer. Falls deine eigenen Mittel für die Pflegekosten nicht ausreichen, werden auch dein Ehe- oder Lebenspartner oder deine Kinder herangezogen. Eine Familie kommt so schnell an ihr finanzielles Limit, selbst wenn das Sozialamt in Vorleistung gegangen ist. Eine private Pflegeversicherung schützt dich und deine Familie in diesem Fall.

Je jünger du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto günstiger sind deine Beiträge. Kümmerst du dich aber erst, wenn erste gesundheitliche Probleme auftreten, fallen deine Beiträge deutlich höher aus. Bestimmte Krankheitsbilder werden dann möglicherweise von der Versicherung ausgeschlossen oder du kannst dich überhaupt nicht mehr gegen Berufsunfähigkeit versichern.

Ja, denn je früher du mit deiner Altersvorsorge beginnst, desto weniger musst du monatlich für später zurücklegen, um eine eventuelle Versorgungslücke zu schließen.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine private Riester-Rente oder eine Betriebsrente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Das nennt man auch oft Riester-Förderung.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts vom Vorjahr entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen.  Nach Gehaltserhöhungen, oder z. B. nach der Geburt von Kindern oder dem Abschluss der Ausbildungszeit deiner Kinder ändern sich also die Berechnungsgrundlagen. Darüber informierst du MetallRente und der Beitrag wird entsprechend angepasst.

Inklusive der Zulagen muss pro Jahr ein Betrag eingezahlt werden, der 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts entspricht. Wird weniger eingezahlt, erhält man die Zulagen-Förderung nur anteilig. Will man als Arbeitgeber die Nettoentgeltumwandlung für den Aufbau einer Betriebsrente im Unternehmen anbieten, muss regelmäßig überprüft werden, ob die notwendigen 4 Prozent des Vorjahresbruttoentgelts für die volle Zulagenförderung erreicht werden.

Wenn du dich für eine Teilkapital- oder einmalige Kapitalauszahlung entscheidest, ist Vorsicht geboten. Denn dein Versorgungskapital musst du im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du daneben noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn bis höchstens zum 75. Geburtstag nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen. Tipp: Hol dir Rat bei einem steuerlichen Berater, z.B. auch deinem lokalen Lohnsteuerhilfeverein, der deine persönliche Einkommenssituation genau kennt.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wenn du die Riester-Förderung mit Zulagen für den Aufbau einer Betriebsrente genutzt hast, musst du keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Ja, aber nur zum Teil. Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich. Darüber hinaus bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei bis zu einem Höchstbetrag von 281,50 Euro pro Monat (Stand 2024). Deshalb lohnt sich staatlich geförderte Altersvorsorge auch für Beschäftigte, die z. B. in Teilzeit arbeiten oder ein geringes Einkommen haben.

Ja, du kannst die staatliche Förderung über Zulagen auch für den Aufbau einer Betriebsrente nutzen und dafür Beiträge aus deinem Nettogehalt zahlen. Die Riester-Förderung durch den Staat gibt es aber nur einmal. Mehr Informationen findest du auf unserer Produkt-Website zu MetallRiester.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein vom Gesetzgeber geschaffenes Portal, das allen Beschäftigten helfen soll, sich einen leichteren Überblick über Ihre Versorgungsansprüche zu verschaffen. Das Grundprinzip besteht darin, dass sowohl die eigenen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombiniert werden mit den Anwartschaften, die in der betrieblichen Altersversorgung bisher erworben wurden, sowie privaten Altersvorsorgeverträgen, z.B. Riester. Die Pilotphase der Digitalen Rentenübersicht ist Mitte 2023 gestartet. Bis voraussichtlich Ende des Jahres 2024 sind alle Anbieter von Altersvorsorgeangeboten verpflichtet, ihre Vertragsbestände hier einzubinden, damit Bürgerinnen und Bürger die Informationen aus ihrer ergänzenden Vorsorge hier sehen können. Darüber hinaus soll es Beschäftigten auch möglich sein, sich über das Portal von Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern beraten zu lassen. Für die Registrierung für dieses gesetzliche Angebot benötigen Sie Ihren Personalausweis und sollten auch eine aktuelle Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Ihre aktuelle Standmitteilung der MetallRente zur Hand haben und damit Ihre Vertragsnummer.

Ab Jahresanfang 2024 sind auch die Versorgungen von MetallRente in der Digitalen Rentenübersicht für unsere Versorgungsberechtigten zu sehen. Dazu muss nach erfolgreicher Registrierung in der Textsuche nur das Schlagwort „MetallRente“ eingegeben werden. Derzeit bestehen noch technische Hürden, sodass die MetallRente Betriebs- oder Riester-Rente mit dem Logo der Allianz angezeigt wird, die unsere Konsorten in der Altersvorsorge anführt. Es handelt sich aber um Ihre MetallRente Versorgung und wir arbeiten 2024 weiter an der Optimierung der Umsetzung, um Missverständnisse künftig zu vermeiden.

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