MetallRente FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten

In unserem MetallRente FAQ Bereich haben wir die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Vorsorgeangeboten für dich zusammengefasst. Ist deine Frage nicht dabei? Dann nimm Kontakt zu uns auf und nutze unser Kontaktformular. Gerne helfen wir dir weiter.

Mit Zustimmung deines neuen Arbeitgebers kannst du deine MetallRente dort weiterführen. Ist das nicht der Fall, hast du die Möglichkeit dein erspartes Kapital auf das Betriebsrentenangebot deines neuen Arbeitgebers übertragen zu lassen, den MetallRente-Vertrag privat fortzusetzen oder beitragsfrei zu stellen. Sprich vor deinem Jobwechsel mit deiner Personalabteilung über die notwendigen Schritte.

Wenn du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlst, gehen sie zu 100% ohne Abzug von Steuern in den Vertrag. Deshalb kannst du diese Beiträge nicht in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.

Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert bist, musst du auf Betriebsrentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Anders als im Erwerbsleben wird der volle Beitragssatz fällig. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen jedoch nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den jeweils gültigen monatlichen Freibetrag übersteigt. 2026 beträgt dieser Freibetrag 197,75 Euro im Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch immer auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als die gültige Freigrenze (2026: 197,75 Euro). Privatversicherte sind nicht beitragspflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. (KV-Freibetrag 2026: 23.730 Euro (120 x 197,75 Euro).

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

MetallRiester ist deine private Altersvorsorge. An deinem Vertrag ändert sich bei einem Jobwechsel also nichts.

Du kannst den gesamten Beitrag bis 2.100 Euro in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert bist, musst du auf Betriebsrentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Anders als im Erwerbsleben wird der volle Beitragssatz fällig. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen jedoch nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den jeweils gültigen monatlichen Freibetrag übersteigt. 2026 beträgt dieser Freibetrag 197,75 Euro im Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch immer auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als die gültige Freigrenze (2026: 197,75 Euro). Privatversicherte sind nicht beitragspflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. (KV-Freibetrag 2026: 23.730 Euro (120 x 197,75 Euro).

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Dein privater MetallBerufsunfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter. Dein Beitrag bleibt gleich. Das gilt auch, wenn du in einen Beruf mit einem höheren Risiko wechselst. Du musst uns darüber nicht informieren. Du hast jedoch immer die Möglichkeit einer Besserstufung, also einer Reduzierung deines Beitrags, wenn du in einen Beruf mit geringerem Risiko wechselst.

Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Dein privater MetallGrundfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Ja. Ausgaben für unsere Grundfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Du kannst deine Beiträge bis zu 24 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behältst du deinen Versicherungsschutz. Voraussetzung: Dein Vertrag muss mind. ein Deckungskapital in Höhe der zu stundenden Beiträge aufweisen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlst du entweder in einem Betrag nach oder es erfolgt eine Verrechnung mit dem Rückkaufwert und damit Reduzierung der versicherten Rente.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Dein privater MetallBerufsunfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter. Dein Beitrag bleibt gleich. Das gilt auch, wenn du in einen Beruf mit einem höheren Risiko wechselst. Du musst uns darüber nicht informieren. Du hast jedoch immer die Möglichkeit einer Besserstufung, also einer Reduzierung deines Beitrags, wenn du in einen Beruf mit geringerem Risiko wechselst.

Dein privater MetallErwerbsminderungsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Dein privater MetallGrundfähigkeitsschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Dein privater MetallPflegschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Mit Zustimmung deines neuen Arbeitgebers kannst du deine MetallRente dort weiterführen. Ist das nicht der Fall, hast du die Möglichkeit dein erspartes Kapital auf das Betriebsrentenangebot deines neuen Arbeitgebers übertragen zu lassen, den MetallRente-Vertrag privat fortzusetzen oder beitragsfrei zu stellen. Sprich vor deinem Jobwechsel mit deiner Personalabteilung über die notwendigen Schritte.

MetallRiester ist deine private Altersvorsorge. An deinem Vertrag ändert sich bei einem Jobwechsel also nichts.

Ja. Ausgaben für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Ja. Ausgaben für unsere Erwerbsminderungsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.Ja. Ausgaben für unsere Grundfähigkeitsversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.Ja. Ausgaben für unsere Pflegeversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Wenn du die Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlst, gehen sie zu 100% ohne Abzug von Steuern in den Vertrag. Deshalb kannst du diese Beiträge nicht in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Du kannst den gesamten Beitrag bis 2.100 Euro in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Ergibt sich daraus für dich eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulagen, erstattet dir das Finanzamt den Mehrbetrag.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Im Todesfall ist eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Riester-Vertrag deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners möglich und zwar inklusive der Förderung. Das heißt Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Die künftigen Versorgungsleistungen deines Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich dadurch. Eine Kapitalzahlung an deinen Ehe- oder Lebenspartner oder an andere Hinterbliebene ist ebenfalls möglich. Allerdings muss in diesem Fall die staatliche Förderung zurückgezahlt werden.

Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst deine Beiträge bis zu 24 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behältst du deinen Versicherungsschutz. Voraussetzung: Dein Vertrag muss mind. ein Deckungskapital in Höhe der zu stundenden Beiträge aufweisen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlst du entweder in einem Betrag nach oder es erfolgt eine Verrechnung mit dem Rückkaufwert und damit Reduzierung der versicherten Rente.

Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.

Wenn Dein Erwerbsminderungsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (EMI-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du erwerbsgemindert wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert bist, musst du auf Betriebsrentenleistungen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Anders als im Erwerbsleben wird der volle Beitragssatz fällig. Pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner müssen jedoch nur auf den Teil der monatlichen Betriebsrentenansprüche Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der den jeweils gültigen monatlichen Freibetrag übersteigt. 2026 beträgt dieser Freibetrag 197,75 Euro im Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung müssen jedoch immer auf die gesamte Betriebsrente abgeführt werden, wenn diese höher ist als die gültige Freigrenze (2026: 197,75 Euro). Privatversicherte sind nicht beitragspflichtig. Bei Kapitalauszahlungen wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt und man zahlt monatlich zehn Jahre lang den entsprechenden Beitrag. (KV-Freibetrag 2026: 23.730 Euro (120 x 197,75 Euro).

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

Dein privater MetallPflegschutz ist nicht an deinen Arbeitgeber gebunden. Wechselst du den Arbeitgeber, führst du deinen Vertrag unverändert weiter.

Ja. Ausgaben für unsere Pflegeversicherung gehören zu den Sonderausgaben, die du in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

Das Geld geht nicht verloren, es bleibt in der Familie. Wir zahlen an die Hinterbliebenen eine Leistung im Todesfall, wenn du nicht pflegebedürftig warst. Möchtest du dein Vermögen nach Pflegebedürftigkeit vererben, dann fließt das Geld zurück an deine Erben, das nicht für deine Pflege eingesetzt worden ist. Generell kannst du eine Leistung im Todesfall sowohl vor als auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Wenn du schon pflegebedürftig warst, werden die bis zum Tode erbrachten Leistungen abgezogen.

Wenn Dein Berufsunfähigkeitsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (BU-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du berufsunfähig wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Du kannst deine Beiträge bis zu 24 Monate lang zusammenhängend stunden lassen. In diesem Zeitraum behältst du deinen Versicherungsschutz. Voraussetzung: Dein Vertrag muss mind. ein Deckungskapital in Höhe der zu stundenden Beiträge aufweisen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums zahlst du entweder in einem Betrag nach oder es erfolgt eine Verrechnung mit dem Rückkaufwert und damit Reduzierung der versicherten Rente.

Du kannst den Vertrag privat fortführen und deine Beiträge ggf. anpassen. Deinen MetallRente Vertrag kannst du in der Regel auch später zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen, weil MetallRente in vielen Unternehmen unserer Branche angeboten wird. Du kannst deinen Vertrag aber auch beitragsfrei stellen. Deine bereits erworbenen Ansprüche bleiben erhalten. Die Höhe deiner späteren Betriebsrente verringert sich aber entsprechend. Während deiner Arbeitslosigkeit wird dein angespartes Betriebsrentenkapital nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld während der Ansparphase. Für private Riester-Renten kann der Beitrag jederzeit reduziert oder ausgesetzt werden. Beachten muss man jedoch, dass sich dies auch auf die Höhe der staatlichen Zulagen auswirkt. Bei späteren Erhöhungen über den Ursprungsbeitrag hinaus wird eine Kostenpauschale von 20 Euro erhoben.

Wenn Dein Erwerbsminderungsschutz bis mindestens zum 62. Lebensjahr vereinbart ist, kannst Du mit dem Überbrückungsschutz (EMI-Protect) bei Arbeitslosigkeit, Eltern- bzw. Erziehungszeit, Kurzarbeit oder einem Sabbatical Deinen Beitrag bis zu 36 Monate auf einen Minimalbeitrag von 5 Euro reduzieren. Während dieser Zeit bleibt dein versicherter Schutz in Höhe von 70% erhalten, falls du erwerbsgemindert wirst. Du bist also weiter geschützt. Zusätzlich stehen Dir noch die bedingungsgemäßen Beitragsfreistellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Alle Beschäftigten aus den MetallRente-Branchen. Auf den Beruf kommt es nicht an! Außerdem vorsorgen können Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder von MetallRente Versicherten. Schüler sowie Studierende in Studiengängen mit einem Zielberuf in den MetallRente-Branchen (Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Stahlindustrie) und Selbständige mit o.g. MetallRente-Bezug, können unsere Vorsorgeangebote zur Arbeitskraftabsicherung, z.B. den MetallBerufsunfähigkeitsschutz, nutzen.

MetallRente wurde als Versorgungswerk für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie gegründet. Inzwischen können über 150 Branchen und Handwerke unsere Angebote nutzen. Wenn du z.B. in einem Unternehmen oder Handwerksbetrieb der Branchen Metall und Elektro, Stahl, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung oder IT arbeitest, kannst du mit MetallRente für dein Alter zusätzlich vorsorgen, wenn dein Arbeitgeber unsere Vorsorgelösungen anbietet. Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat.

MetallRiester ist ein exklusives Angebot für die Beschäftigten der Branchen und Unternehmen des Versorgungswerks MetallRente. Hierzu gehören neben der Metall- und Elektroindustrie die Branchen Stahl, IT, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung sowie über 150 Handwerksbranchen. Auch Ehepartner, die nicht selbst rentenversicherungspflichtig sind, können mit einem Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr eine private Riester-Rente bei unserem Versorgungswerk abschließen und damit die staatliche Zulagenförderung nutzen.

Du kannst deine Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, reduzieren oder aussetzen. Auch Zuzahlungen sind möglich. Frage dazu am besten deine MetallRente-Beraterin oder deinen MetallRente-Berater.Entsprechend deiner persönlichen Lebenssituation kannst du einmal jährlich Beitragsanpassungen oder einmalige Zuzahlungen vornehmen, um z. B. die vollen staatlichen Förderbeträge zu erhalten. Frage dazu am besten deine MetallRente Beraterin oder deinen MetallRente Berater.

Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens für eine Riester-Rente sparst, erhältst du Zulagen vom Staat. Diese Förderung gibt es für dich als Grundzulage (175 Euro im Jahr) und für jedes deiner Kinder als Kinderzulage: für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro, sonst 185 Euro im Jahr. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Inklusive der Zulagen musst du pro Jahr einen Beitrag einzahlen, der vier Prozent deines Bruttogehalts des Vorjahres (max. 2.100 Euro) entspricht. Zahlst du weniger ein, bekommst du auch nur anteilige Zulagen. Der jährliche Mindestsparbeitrag liegt bei 60 Euro.

Wenn du dich bei MetallRiester für eine Kapitalauszahlung in Höhe von 30% entscheidest, musst du das Versorgungskapital im Jahr der Auszahlung in vollem Umfang versteuern. Dies kann deinen individuellen Steuersatz in dem betreffenden Jahr empfindlich erhöhen, falls du zusätzlich noch andere Einkünfte hast. Deshalb kannst du deinen gewünschten Auszahlungstermin/Rentenbeginn nach hinten verschieben und damit ggf. Steuern sparen.

Ja, es ist eine Teil- oder Vollkapitalzahlung bei Rentenbeginn möglich, wenn du die Beiträge aus deinem Bruttgehalt angespart hast. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.Neben der Rente kannst du dir zu Rentenbeginn einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen. Dadurch verringert sich jedoch deine zukünftige monatliche Rente und du musst die Kapitalauszahlung mit deinem individuellen Steuersatz versteuern.

Man zahlt während der Rentenleistung keine Sozialversicherungsbeiträge (Ausnahmen: freiwillige GKV­Mitglieder § 5 SGB V und diesen gleichgestellte Rückkehrer § 5 Abs. 1 Ziff. 13 i.V.m. § 227 SGB V).

Ja, das nennt man Nettoentgeltumwandlung. Vom Staat erhältst du dann die sogenannte Zulagenförderung. Auch für diese Zusatzrente zahlst du später Steuern. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner werden jedoch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Rentenfaktoren geben an, mit welchem Wert je 10.000 € das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital in eine monatliche Rente umgerechnet wird. Zu dieser (Start-)Rente kommt dann noch die Verzinsung in der Rentenphase hinzu und ergibt die monatliche Gesamtrente.

Beispiel: ein Rentenfaktor von 20,00 Euro führt bei einem Gesamtversorgungskapital zum Rentenbeginn in Höhe von 20.000 Euro zu einer monatlichen (Start-)Rente von 40,00 Euro.

Die Rentenfaktoren berücksichtigen u.a. die zugesagte Verzinsung des Vertrags, die Kapitalmarktsituation mit Blick auf die wirtschaftlich erzielbare Verzinsung und die wahrscheinliche Lebensdauer in der Rentenphase. Deshalb gibt es auch nicht „einen“ Rentenfaktor, sondern die Rentenfaktoren sind je nach Versicherungsbeginn, Vertrag usw. unterschiedlich.

Der Rentenfaktor ist im Angebot, im Versicherungsantrag, in der Police sowie auch jährlich in der Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren sind vor allem für fondsgebundene Angebote relevant, also auch für Pensionsfonds, weil ein Teil der Beiträge in Fonds, also v.a. Sachwerte, investiert wird, deren Wert im Zeitverlauf schwanken kann. Für den in Fonds investierten Teil der Beiträge ist deshalb vor Rentenbeginn noch nicht klar, wie viel Versorgungskapital daraus zum Stichtag zur Verfügung stehen wird – genau, wie wenn man privat eine Aktie kauft oder in einen ETF investiert.

Rentenfaktoren müssen vor allem dann angepasst werden, wenn die zugesagte Verzinsung anders nicht mehr erwirtschaftet werden kann, weil a) das Kapitalmarktumfeld sich verschlechtert oder b) die Lebenserwartung sich drastisch erhöht hat. In Niedrig- bis Negativzinszeiten ist also das Kapitalmarktumfeld der Grund, warum Rentenfaktoren angepasst werden. Sie können aber auch wieder steigen. Anpassungen finden nicht nur nach unten statt. Der aktuelle Rentenfaktor ist auch in der jährlichen Standmitteilung angegeben.

Rentenfaktoren können im Versorgungswerk MetallRente für alle CHANCE und MetallPensionsfonds Verträge verändert werden, die seit 2002 und bis 30.06.2013 geschlossen worden sind. Eine Anpassung kann aber nicht willkürlich vorgenommen werden, sondern in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ist eine sogenannte Treuhänder-Regelung für einen solchen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) die Bestellung eines unabhängigen Treuhänders zur Prüfung beantragen muss, wenn z.B. die Situation an den Kapitalmärkten sich so darstellt, dass die bisher angegebenen Rentenfaktoren für die Zukunft ggf. nicht mehr realisiert werden könnten.

Übrigens sind alle Versorgungsberechtigten, die sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden, von einer Veränderung der Rentenfaktoren überhaupt nicht betroffen. Sie erhalten zum gewünschten Vertragsende das dann zur Verfügung stehende Gesamtversorgungskapital und sollten darauf achten, sich dieses aus steuerlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Gründen erst in dem Jahr auszahlen zu lassen, in dem sie möglichst nur noch geringere Einkommen, also kein volles Arbeitseinkommen mehr erhalten. Eine Verschiebung des Auszahlungstermins abweichend vom vereinbarten Rentenbeginn ist in der Regel bis höchstens zum 75. Geburtstag möglich, sodass die Kapitalauszahlung möglichst günstig gestaltet werden kann. Um den „besten“ Zeitpunkt für eine Kapitalauszahlung zu ermitteln, empfehlen wir immer einen steuerlichen Berater zu kontaktieren.

Wenn der Rentenfaktor in der Ansparphase gesenkt wird, fällt die anfängliche (Start-)Rente geringer aus, wenn der Rentenfaktor bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen sollte. Die (Start-)Rente wird aber weiter jährlich unverändert verzinst und steigt also im Zeitverlauf.

Die garantierte Mindestrente ändert sich im Übrigen beim Versorgungswerk MetallRente nicht. Das heißt, auch eine Senkung des Rentenfaktors erfolgt nie unterhalb der zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrente, wie sie seit 2009 in den Verträgen angegeben ist.

Nein, sofern der Arbeitgeber arbeitsrechtlich i.W. in der sog. Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht mehr zugesagt hat, als im Versicherungsvertrag mit dem Versorgungswerk vereinbart worden ist. Weil die garantierte Mindestrente auch bei Anpassungen des Rentenfaktors immer bestehen bleibt, muss der Arbeitgeber nicht z.B. für eine geringere Startgesamtrente haften. Bei Gleichlauf von Zusage und Vertrag mit dem Versorgungsvertrag steht der Arbeitgeber für die garantierte Mindestrente bzw. für ein garantiertes Mindestkapital ein, die/ das auch von einer Senkung von Rentenfaktoren bei uns nicht betroffen sind. Anpassungen von Rentenfaktoren greifen somit arbeitsrechtlich weder in den sog. past service noch in den future service ein.

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